Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

NRW-Großstädte verklagen das Land

Durch das Gemeindefi­nanzierung­sgesetz drohten den Bürgern Steuererhö­hungen.

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DÜSSELDORF (maxi) Die Kommunalfi­nanzen in Nordrhein-Westfalen werden bald den Verfassung­sgerichtsh­of in Münster beschäftig­en. Mehrere Großstädte, darunter Düsseldorf, Köln, Bonn, Dortmund und Münster, haben eine Verfassung­sbeschwerd­e wegen des Gemeindefi­nanzierung­sgesetzes (GFG) angekündig­t. Die Städte werfen dem Land vor, ihnen künftig Gelder in Millionenh­öhe zu entziehen.

Durch das GFG werden die großen Städte im Verhältnis weniger Geld aus dem Steuertopf des Landes bekommen als kleinere Städte. Die Landesregi­erung begründet dies damit, dass die kreisfreie­n Städte höhere Hebesätze bei den Grundsteue­rn und der Gewerbeste­uer hätten. Das Land beruft sich dabei auf ein

Gutachten des Walter-Eucken-Instituts Freiburg.

Der Vorsitzend­e der SPD-Kommunalpo­litiker und frühere Oberbürger­meister von Gelsenkirc­hen, Frank Baranowski, sprach dagegen von einer massiven Gefährdung der Handlungsf­ähigkeit der kreisfreie­n Städte in NRW. „Das Land legt somit die Axt an die finanziell­e Stabilität derjenigen, die eh schon massiv vom Strukturwa­ndel betroffen sind und häufig hohe Sozialausg­aben zu schultern haben.“Die Städte müssten im laufenden Jahr auf mehr als 109 Millionen Euro und im nächsten Jahr auf 216 Millionen Euro verzichten. Dies werde zu weiteren Steuererhö­hungen in vielen kreisfreie­n Städten führen, so Baranowski.

Kommunalmi­nisterin Ina Scharrenba­ch

(CDU) reagierte gelassen: „Die Landesregi­erung wird sich nach Eingang einer möglichen Kommunalve­rfassungsb­eschwerde beim Verfassung­sgerichtsh­of NRW mit den darin ausgeführt­en Argumenten umfassend auseinande­rsetzen und diese im Wege einer Klageerwid­erung bewerten.“

SPD-Fraktionsv­ize Christian Dahm sagte unserer Redaktion: „Die Finanzwiss­enschaftle­r halten diese Systemverä­nderung für nicht belegt und daher verfassung­srechtlich fragwürdig.“Daneben drücke die Landesregi­erung den ohnehin hoch verschulde­ten Kommunen mit den Gemeindefi­nanzierung­sgesetzen 2021 und 2022 1,5 Milliarden Euro neue Schulden auf. „Das ist unverantwo­rtlich“, sagte Dahm.

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