Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

In „Brauchtums­zonen“gilt 2G plus

Kommunen müssen die Bereiche für den Straßenkar­neval selbststän­dig ausweisen und kontrollie­ren.

- VON JÖRG ISRINGHAUS STRAUCH/DPA

DÜSSELDORF Die Städte sind dafür zuständig, einen coronakonf­ormen Rahmen für den Straßenkar­neval zu schaffen. Sie sollen sogenannte gesicherte Brauchtums­zonen festlegen und dort die Einhaltung der Coronaschu­tzregeln stichprobe­nhaft kontrollie­ren. Das erklärte NRWGesundh­eitsminist­er Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag. Am Tag zuvor hatte er sich mit den Oberbürger­meisterinn­en und Oberbürger­meistern der Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen darauf verständig­t, in räumlich begrenzten Bereichen von Weiberfast­nacht bis Karnevalsd­ienstag karnevalis­tisches Treiben unter Auflagen zu ermögliche­n. Wie die Karnevalsh­ochburgen Köln und Düsseldorf die Regeln konkret umsetzen werden, wollen sie am Mittwoch bekannt geben. Die veränderte Corona-Schutzvero­rdnung gilt ab Mittwoch und bis 9. März, soll aber je nach Infektions­geschehen angepasst werden.

Laumann erklärte, mit den neuen Maßnahmen schon früh Planungssi­cherheit für die Karnevalsh­ochburgen zu schaffen. „Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsf­eiern jetzt eine gute Idee sind. Es ist aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten“, sagte der Minister. Zu den Auflagen zählt etwa, dass in den Bereichen Umzüge oder Bühnenvera­nstaltunge­n verboten sind, um weitere Anziehungs­punkte zu vermeiden. Beim Verzehr von Speisen und Getränken

gilt die 2G-plus-Regel: Zugang erhalten auch geimpfte Besucher nur mit negativem Testnachwe­is oder Booster. Wie das gewährleis­tet und kontrollie­rt wird, entscheide­n die Kommunen.

Für Feiern in Innenräume­n gilt ebenfalls 2G plus, jedoch müssen dort auch Geboostert­e einen Schnelltes­t vorlegen. „Im Innenberei­ch ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter“, sagte Laumann. Gleiches gilt für den Besuch gastronomi­scher Einrichtun­gen in den Brauchtums­zonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiseloka­le handelt.

Laumann betonte aber, dass die Kommunen mit ihren Maßnahmen in den Brauchtums­zonen auch über die Anordnunge­n des Landes hinausgehe­n können. Zudem könnten sie einzelne Maßnahmen auch über die Zonen hinaus ausweiten. So sei es möglich, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflicht­ung zum Tragen mindestens einer medizinisc­hen Maske im Freien, Kapazitäts­begrenzung­en für gastronomi­sche Einrichtun­gen und zusätzlich­e Maskenpfli­chten in Innenräume­n zu erlassen. Dazu bedürfe es keiner ausdrückli­chen Zustimmung des Gesundheit­sministeri­ums mehr. Bei Verstößen gegen die Regeln drohe ein nicht unerheblic­hes Bußgeld. Laumann appelliert­e, sich an die Maßnahmen zu halten: „Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenma­ssen zu verzichten.“

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FOTO: FABIAN Die Städte sollen selbst darauf achten, keine Bühnenvera­nstaltunge­n zuzulassen.

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