Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Der Weg zur neuen Grundsteuer
Das Finanzamt fragt in Kürze bei mehr als 65.000 Grundstückseigentümern in Mönchengladbach Merkmale zu den Immobilien ab. Daraus wird die neue Grundsteuer ab 2025 berechnet. Manche werden mehr, manche weniger zahlen müssen.
MÖNCHENGLADBACH Das Finanzamt wird sich in den kommenden Monaten bei Zehntausenden Mönchengladbachern melden und erfragen: Wie wohnt ihr eigentlich? Das ist überspitzt formuliert das, was die Behörde von Grundstückseigentümern wissen will, damit ab Januar 2025 die Reform der Grundsteuer funktioniert. Jeder Grundstückseigentümer ist davon betroffen, denn jeder muss für seinen Grund und Boden (und die darauf stehenden Immobilien) diese Grundsteuer an die Stadt bezahlen. Die Höhe allerdings kann sich deutlich ändern mit der Reform. Und dafür klopft nun in Kürze das Finanzamt mit seinen wesentlichen Fragen an.
Wie viele Gladbacher sind von der Grundsteuer betroffen? Grundsätzlich gibt es ja zwei Arten von Grundsteuer, nämlich die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Grundsteuer B für alle weiteren Grundstücke. In diesem Jahr gingen rund 3000 Bescheide heraus an rund 2750 Steuerpflichtige der Grundsteuer A und etwa 89.000 Bescheide an 64.000 Steuerpflichtige der Grundsteuer B. Also wird etwa jeder vierte Gladbacher Fragen des Finanzamtes zu seinem Grundbesitz beantworten müssen. Und indirekt könnten dann am Ende auch alle Mieter einer Wohnung, eines Hauses oder eines Büros über die zu zahlende Miete eine veränderte Grundsteuer spüren – wenn der Vermieter diese auf die Mieter umlegt.
Was ändert sich jetzt? Die Grundsteuer wird heute noch auf Basis alter Einheitsbewertungen berechnet. Das geht nicht mehr, befand das Bundesverfassungsgericht 2018. Die Kosten für vergleichbar große und alte Grundstücke, die in ähnlicher Lage sind, haben sich aufgrund der veralteten Ermittlungen über die Jahrzehnte immer weiter voneinander entfernt. An manchen Orten zahlen Menschen trotz einer ähnlichen Quadratmeterzahl und gleichen Wohnungsstils – also zum Beispiel in einem Einfamilienhaus – deutlich mehr als andere. Deshalb müssen jetzt alle Einheiten neu bewertet werden. Möglicherweise kommt auch noch eine dritte, neue Grundsteuer C hinzu. Die können Städte und Gemeinden einführen für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Das soll Bodenspekulation vorbeugen. Mönchengladbach hat sich dazu aber noch nicht entschieden.
Wie wird die Grundsteuer in Mönchengladbach berechnet? Das Finanzamt fragt in einem ersten Schritt nun alle wichtigen Angaben zum Grundstück und zur Immobilie ab und ermittelt daraus den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022. Im zweiten Schritt ergibt sich daraus dann der Grundsteuermessbetrag, den die Finanzbehörde ebenso wie den Grundsteuerwert dem Grundstückseigentümer in einem Bescheid mitteilt. Nur dagegen kann Widerspruch eingelegt werden, nicht mehr gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt. Hier ein fiktives Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer B: Familie Mustermann wohnt in einem frei stehenden Einfamilienhaus auf 160 Quadratmetern, Baujahr 2000, im Stadtteil Windberg. Daraus hat das Finanzamt einen Messbetrag in Höhe von 170,39 Euro ermittelt. Die Stadt multipliziert dies mit ihrem Hebesatz, der derzeit bei 620 Prozentpunkten liegt. Daraus ergibt sich eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 1056,42 Euro, die Familie Mustermann in der Regel vierteljährlich (also vier Mal rund 264 Euro) zu bezahlen hat.
Was will das Finanzamt alles wissen? Ab Juli und bis Oktober haben alle Eigentümer Zeit, beschreibende Merkmale zu ihren Grundstücken anzugeben, schreibt die Stadt in einem ersten Infomerkblatt. Welche Daten das genau sind, das wird im Laufe des Jahres genauer erklärt. Es dürfte sich aber vor allem um das Baujahr, die Größe der Wohnfläche in Quadratmeter und die Art handeln – also unter anderem ob Einfamilien-, Mehrfamilienhaus oder Etagenwohnung. Für die Bewertung spielen aber auch die Bodenrichtwerte eine zentrale Rolle, und die sind zuletzt nach oben gegangen.
Gebäude und Grundstücke sind in den vergangenen Jahren ja deutlich gestiegen. Wird jetzt auch die Grundsteuer teurer? Nein, zumindest nicht zwangsläufig. Denn das Gesetz legt fest, dass die Reform „aufkommensneutral“sein soll. Das heißt, die Einnahmen für die Stadt aus der Grundsteuer sollen sich nicht wegen der Neubewertung der Grundstücke und der veränderten Grundsteuermessbeträge erhöhen. Aber: Innerhalb dieses „Steuerbergs“wird es zu Verschiebungen kommen. Das heißt, dass einige Grundstückseigentümer ab dem Jahr 2025 mit dem neuen Verfahren vermutlich weniger Steuern zu zahlen haben, andere dafür mehr. Bisherige Ungerechtigkeiten sollen ja laut Gerichtsurteil auch so behoben werden.
Wie viel Geld nimmt die Stadt im Jahr an Grundsteuern ein? In diesem Jahr sind Einnahmen in Höhe von 191.000 Euro an Grundsteuer A und rund 60,6 Millionen Euro an Einnahmen aus der Grundsteuer B im städtischen Haushalt einkalkuliert. Neben der Gewerbesteuer ist diese Abgabe der Grundstückseigentümer damit einer der wichtigsten Einnahmeposten der Stadt.
Wann ist klar, wie sich die Hebesätze verändern? Wenn alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt für Mönchengladbach berechnet sind, dann lässt sich abschätzen, wie hoch die neuen Grundsteuereinnahmen ab 2025 sein werden und wie hoch dann die neuen Hebesätze liegen müssen. Das wird vermutlich im Laufe des Jahres 2024 der Fall sein. Und auch dann wird erst klar sein, wer mehr zahlen muss. Und wer günstiger davon kommen wird.