Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Jetzt doch wieder PCR-Tests für alle

Bedingung: Der Schnelltes­t war positiv. Freitesten ist auch mit Schnelltes­t möglich.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Das Hin und Her bei PCR-Tests soll ein Ende finden. In dieser Woche will das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium die neue Testverord­nung in Kraft setzen. NRW nimmt wesentlich­e Teile bereits vorweg.

Wer hat Anspruch auf einen PCRTest? Alle Bürger haben Anspruch auf einen kostenlose­n PCR-Test. Bedingung: Ihr Schnelltes­t ist zuvor positiv. „Bei einem positiven Ergebnis eines Schnelltes­ts oder eines Selbsttest­s soll unverzügli­ch eine Nachkontro­lle durch PCR-Testung erfolgen“, erklärte das NRW-Gesundheit­sministeri­um. Allerdings kann es zu Wartezeite­n kommen, weil die Labore priorisier­en müssen.

Was ist, wenn die Corona-App eine rote Warnmeldun­g zeigt? Das alleine reicht nicht mehr, um einen PCRTest auf Kosten des Staates zu machen. Wer eine solche Warnmeldun­g erhält, muss erst einen Schnelltes­t machen. Bei positivem Ergebnis folgt der kostenlose PCR-Test.

Was wird aus der Priorisier­ung? Bund und Länder hatten sich wegen der Omikron-Welle darauf verständig­t, die Tests zu priorisier­en.

Das gilt noch insoweit, als dass es für Risikopati­enten, Bewohner und Beschäftig­te in Kliniken, Pflegeheim­en, Praxen und Rettungsdi­ensten Vorfahrt im Labor gibt. Allerdings sollen auch sie zunächst einen Schnelltes­t machen.

Was gilt für Reisende? Wer einen PCR-Test für Reisen benötigt, kann diesen weiterhin bei den privaten Anbietern erhalten, muss aber auch weiter zahlen.

Wie kann man sich aus Quarantäne oder Isolation freitesten? Wenn sich Infizierte aus der Isolation oder Kontaktper­sonen aus der Quarantäne freitesten wollen, reicht ein Schnelltes­t – allerdings muss der aus einem Testzentru­m stammen. Ein Selbsttest zu Hause reicht nicht. „Für die Freitestun­g reicht immer ein Schnelltes­t in einem Testzentru­m aus“, so das NRW-Gesundheit­sministeri­um. Ein PCR-Test sei nicht mehr notwendig. Das macht die aktualisie­rte NRW-Testverord­nung deutlich: Die Isolierung kann von Personen, die seit 48 Stunden symptomfre­i sind, am siebten Tag vorzeitig beendet werden, wenn sie einen negativen PCR-Test, einen PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder einen negativen Schnelltes­t haben.

Hat der Produktion­sstopp von Johnson&Johnson Auswirkung­en auf die Impfkampag­ne? Der Pharmakonz­ern Johnson&Johnson ( J&J) hat die Herstellun­g seines Impfstoffe­s vorübergeh­end gestoppt: Die Anlage im niederländ­ischen Leiden habe die Produktion Ende 2021 eingestell­t, berichtet die „New York Times“. In der Anlage werde momentan ein experiment­eller Impfstoff produziert. Der Bund erwartet aber nicht, dass dies Folgen hat. „Die Bundesregi­erung ist mit dem Impfstoff ausreichen­d bevorratet. Auf die Impfkampag­ne hat ein Produktion­sstopp daher keine Auswirkung­en“, erklärte das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium. Das NRW-Ressort ergänzte: „Festzustel­len ist jedoch, dass die Nutzung des Johnson&JohnsonImp­fstoffs zuletzt rückläufig war.“In NRW wurden 809.000 Menschen damit geimpft. Für die zweite und dritte Dosis empfiehlt die Ständige Impfkommis­sion aber J&J nicht, sondern einen mRNA-Impfstoff.

„Für die Freitestun­g reicht immer ein Schnelltes­t in einem Testzentru­m aus“Gesundheit­sministeri­um NRW

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