Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Jetzt doch wieder PCR-Tests für alle
Bedingung: Der Schnelltest war positiv. Freitesten ist auch mit Schnelltest möglich.
DÜSSELDORF Das Hin und Her bei PCR-Tests soll ein Ende finden. In dieser Woche will das Bundesgesundheitsministerium die neue Testverordnung in Kraft setzen. NRW nimmt wesentliche Teile bereits vorweg.
Wer hat Anspruch auf einen PCRTest? Alle Bürger haben Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test. Bedingung: Ihr Schnelltest ist zuvor positiv. „Bei einem positiven Ergebnis eines Schnelltests oder eines Selbsttests soll unverzüglich eine Nachkontrolle durch PCR-Testung erfolgen“, erklärte das NRW-Gesundheitsministerium. Allerdings kann es zu Wartezeiten kommen, weil die Labore priorisieren müssen.
Was ist, wenn die Corona-App eine rote Warnmeldung zeigt? Das alleine reicht nicht mehr, um einen PCRTest auf Kosten des Staates zu machen. Wer eine solche Warnmeldung erhält, muss erst einen Schnelltest machen. Bei positivem Ergebnis folgt der kostenlose PCR-Test.
Was wird aus der Priorisierung? Bund und Länder hatten sich wegen der Omikron-Welle darauf verständigt, die Tests zu priorisieren.
Das gilt noch insoweit, als dass es für Risikopatienten, Bewohner und Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Praxen und Rettungsdiensten Vorfahrt im Labor gibt. Allerdings sollen auch sie zunächst einen Schnelltest machen.
Was gilt für Reisende? Wer einen PCR-Test für Reisen benötigt, kann diesen weiterhin bei den privaten Anbietern erhalten, muss aber auch weiter zahlen.
Wie kann man sich aus Quarantäne oder Isolation freitesten? Wenn sich Infizierte aus der Isolation oder Kontaktpersonen aus der Quarantäne freitesten wollen, reicht ein Schnelltest – allerdings muss der aus einem Testzentrum stammen. Ein Selbsttest zu Hause reicht nicht. „Für die Freitestung reicht immer ein Schnelltest in einem Testzentrum aus“, so das NRW-Gesundheitsministerium. Ein PCR-Test sei nicht mehr notwendig. Das macht die aktualisierte NRW-Testverordnung deutlich: Die Isolierung kann von Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, am siebten Tag vorzeitig beendet werden, wenn sie einen negativen PCR-Test, einen PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 oder einen negativen Schnelltest haben.
Hat der Produktionsstopp von Johnson&Johnson Auswirkungen auf die Impfkampagne? Der Pharmakonzern Johnson&Johnson ( J&J) hat die Herstellung seines Impfstoffes vorübergehend gestoppt: Die Anlage im niederländischen Leiden habe die Produktion Ende 2021 eingestellt, berichtet die „New York Times“. In der Anlage werde momentan ein experimenteller Impfstoff produziert. Der Bund erwartet aber nicht, dass dies Folgen hat. „Die Bundesregierung ist mit dem Impfstoff ausreichend bevorratet. Auf die Impfkampagne hat ein Produktionsstopp daher keine Auswirkungen“, erklärte das Bundesgesundheitsministerium. Das NRW-Ressort ergänzte: „Festzustellen ist jedoch, dass die Nutzung des Johnson&JohnsonImpfstoffs zuletzt rückläufig war.“In NRW wurden 809.000 Menschen damit geimpft. Für die zweite und dritte Dosis empfiehlt die Ständige Impfkommission aber J&J nicht, sondern einen mRNA-Impfstoff.
„Für die Freitestung reicht immer ein Schnelltest in einem Testzentrum aus“Gesundheitsministerium NRW