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Debatte um Richteramt für AfD-Politiker geht weiter
DRESDEN/BERLIN (dpa/epd) Die Grünen im Sächsischen Landtag haben den Staatsrechtler Christoph Möllers mit einem Rechtsgutachten zu einer möglichen Richteranklage gegen den AfD-Politiker Jens Maier beauftragt. Maier wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und will nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im vergangenen Herbst nun wieder wie zuvor als Richter in Sachsen arbeiten. „Dass ein Rechtsextremist als Richter Recht spricht, ist unerträglich. Daher müssen alle Verfassungsorgane das in ihrer Macht Stehende unternehmen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, am Donnerstag in Dresden.
Mit einer Richteranklage kann der Sächsische Landtag das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung eines Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber. „Eine solche Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht hat es bisher noch nie gegeben und die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind extrem hoch“, betonte Lippmann. Man sei froh, mit Professor Möllers einen renommierten Staatsrechtler für dieses Gutachten gewonnen zu haben.
Währenddessen fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) von der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne), eine Rückkehr Maiers ins Richteramt zu verhindern. Es wäre ein fatales Zeichen für den Rechtsstaat, wenn ein Politiker, der sich wiederholt öffentlich verfassungsfeindlich geäußert habe, ins Richteramt zurückkehren dürfe, ohne dass zuvor alle infrage kommenden rechtlichen Möglichkeiten geprüft worden wären, erklärte DAVHauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge am Donnerstag in Berlin.
Der Deutsche Anwaltverein erkenne an, dass ein Richter nach seiner Abgeordnetentätigkeit grundsätzlich ein Recht auf Rückkehr in den Justizbetrieb habe. „Justizministerium und Landtag in Sachsen sollten dies im Fall Maier jedoch nicht sangund klanglos hinnehmen, sondern vielmehr alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die in diesem Fall zur Verfügung stehen“, forderte Ruge. Kritik gab es auch schon vom Deutschen Richterbund und dem Zentralrat der Juden. Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgericht ruht seit 2017, weil er für die AfD im Bundestag saß.