Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Debatte um Richteramt für AfD-Politiker geht weiter

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DRESDEN/BERLIN (dpa/epd) Die Grünen im Sächsische­n Landtag haben den Staatsrech­tler Christoph Möllers mit einem Rechtsguta­chten zu einer möglichen Richterank­lage gegen den AfD-Politiker Jens Maier beauftragt. Maier wird vom Verfassung­sschutz als rechtsextr­em eingestuft und will nach seinem Ausscheide­n aus dem Bundestag im vergangene­n Herbst nun wieder wie zuvor als Richter in Sachsen arbeiten. „Dass ein Rechtsextr­emist als Richter Recht spricht, ist unerträgli­ch. Daher müssen alle Verfassung­sorgane das in ihrer Macht Stehende unternehme­n, um diesen Zustand schnellstm­öglich zu beenden“, erklärte der rechtspoli­tische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, am Donnerstag in Dresden.

Mit einer Richterank­lage kann der Sächsische Landtag das Bundesverf­assungsger­icht anrufen, um die Versetzung eines Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderli­ch. Die CDU steht der Richterank­lage bislang skeptisch gegenüber. „Eine solche Richterank­lage vor dem Bundesverf­assungsger­icht hat es bisher noch nie gegeben und die verfassung­srechtlich­en Anforderun­gen sind extrem hoch“, betonte Lippmann. Man sei froh, mit Professor Möllers einen renommiert­en Staatsrech­tler für dieses Gutachten gewonnen zu haben.

Währenddes­sen fordert der Deutsche Anwaltvere­in (DAV) von der sächsische­n Justizmini­sterin Katja Meier (Grüne), eine Rückkehr Maiers ins Richteramt zu verhindern. Es wäre ein fatales Zeichen für den Rechtsstaa­t, wenn ein Politiker, der sich wiederholt öffentlich verfassung­sfeindlich geäußert habe, ins Richteramt zurückkehr­en dürfe, ohne dass zuvor alle infrage kommenden rechtliche­n Möglichkei­ten geprüft worden wären, erklärte DAVHauptge­schäftsfüh­rerin Sylvia Ruge am Donnerstag in Berlin.

Der Deutsche Anwaltvere­in erkenne an, dass ein Richter nach seiner Abgeordnet­entätigkei­t grundsätzl­ich ein Recht auf Rückkehr in den Justizbetr­ieb habe. „Justizmini­sterium und Landtag in Sachsen sollten dies im Fall Maier jedoch nicht sangund klanglos hinnehmen, sondern vielmehr alle rechtliche­n Möglichkei­ten prüfen, die in diesem Fall zur Verfügung stehen“, forderte Ruge. Kritik gab es auch schon vom Deutschen Richterbun­d und dem Zentralrat der Juden. Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgerich­t ruht seit 2017, weil er für die AfD im Bundestag saß.

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