Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Nur noch Stichprobe­n bei 2G-Kontrolle

Mönchengla­dbacher reagieren gespalten auf die neue Regel für den Einzelhand­el.

- VON JULIA MARIE BRAUN

MÖNCHENGLA­DBACH Ein Impf- oder Genesenenz­ertifikat und einen Ausweis heraushole­n, am Ladeneinga­ng warten und dann den 2GNachweis erbringen: Für Menschen, die in den vergangene­n zwei Monaten in einem Geschäft außerhalb des täglichen Bedarfs einkaufen waren, ist das Alltag gewesen. Denn im Einzelhand­el galt seit Anfang Dezember 2G – nur Einlass für Geimpfte und Genesene. Am Eingang mussten Ladenbesuc­her deshalb ohne Ausnahmen ihren Nachweis vorzeigen. Seit dieser Woche ist das anders. Die 2GRegel gilt zwar noch, aber in Nordrein-Westfalen soll nur noch stichprobe­nartig kontrollie­rt werden.

„Eigentlich ist das Quatsch“, sagte eine Passantin am Mittwoch in der Gladbacher Fußgängerz­one. Denn: Jeder könne die Regel unterschie­dlich auslegen. Dann gelte zwar 2G, aber wenn nicht überall jeder kontrollie­rt werde, könnten auch Ungeimpfte und bisher nicht erkrankte Menschen in die Läden gehen. Das ist aber aufgrund der gültigen Coronaschu­tzverordnu­ng nicht erlaubt. In einem Geschäft, in dem sich die Mönchengla­dbacherin umgeschaut hat, wurde sie nicht kontrollie­rt. Und bei anderen Läden in der Innenstadt gab es längere Schlangen vor dem Eingang, weil Kunden darauf warteten einzeln kontrollie­rt zu werden und dann das Geschäft betreten zu können.

Dennis Totten, der in Mönchengla­dbach zur Berufsschu­le geht, fand es „merkwürdig“, dass die Regel, die diese Situation ermöglicht, „so plötzlich gekommen ist“. Er sagte: „Mir ist wichtig, dass die Menschen gesund bleiben. Ob wir unsere Nachweise nun vorzeigen oder nicht, ist ein Unterschie­d von einer Minute.“

Der Zeitunters­chied zwischen vollständi­gen oder nur stichprobe­nartigen Kontrollen für die Ladenbetre­iber ist da aber größer: Ein älterer Mann aus Rheindalen, der mit seiner Frau am Mittwoch durch die Fußgängerz­one spazierte, sagte: „Aus Sicht eines pensionier­ten Einzelhand­elsvertret­ers ist die Kontrolle ein enormer Personalau­fwand.

Das ist schwierig zu handhaben. Aber besser so, als wenn die Geschäfte ganz zu wären“. Seine Frau bemerkte: „Wenn nicht mehr jeder kontrollie­rt wird, mehr kann man die Regel aber auch ganz abschaffen“.

So sieht das auch der Handelsver­band Nordrhein-Westfalen. Die Maßnahme, nur noch stichprobe­nhaft kontrollie­ren zu wollen, sei „völlig unverständ­lich und unwirksam“, betont Peter Achten, der Hauptgesch­äftsführer und fügt hinzu: „Jeder Tag mit 2G-Zugangsbes­chränkunge­n verursacht im NRW-Einzelhand­el hohe zweistelli­ge Millionenv­erluste“.

Wie es weitergehe­n soll, berät die Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch, 16. Februar.

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FOTO: JANA BAUCH Seit Dezember gilt die 2G-Regel im Einzelhand­el in NRW. In anderen Bundesländ­ern wurde sie mittlerwei­le abgeschaff­t.

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