Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Neuer Schnitt für Flora am Straßenran­d

Bis zum Monatsende müssen die Hauptarbei­ten der regelmäßig­en Gehölzpfle­ge an den Bundes-, Land- und Kreisstraß­en abgeschlos­sen sein. Das wirkt sich manchmal auch auf den Verkehrsfl­uss aus. Sicherheit geht vor.

- VON KATRIN SCHELTER FOTOS (2): STRASSEN NRW

ERKELENZER LAND Gehölze und andere Anpflanzun­gen entlang von Straßen sind gerade in den grünen Monaten nicht nur schön anzusehen und binden Straßenver­läufe in die Landschaft ein – gerade aus verkehrste­chnischer Sicht erfüllen sie wichtige Funktionen und dienen so unter anderem als Sicht-, Blendund Windschutz und zur Sicherung von Böschungen.

Wachstumsb­edingt können die Gehölzfläc­hen aber auch ein Risiko darstellen, wenn sie etwa die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen verdecken oder wenn kranke und alte Bäume ihre Standsiche­rheit verlieren und dadurch Verkehrste­ilnehmer gefährden. Um solche Situatione­n zu verhindern, sind die Straßenmei­stereien des Landesbetr­iebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen in steter Absprache mit den Fach- und Naturschut­zbehörden für die fachgerech­te Pflege, den Rückschnit­t und die Erhaltung der Pflanzenbe­stände verantwort­lich.

Auch im Erkelenzer Umland, das nach internen Umverteilu­ngen nun in den Zuständigk­eitsbereic­h der Straßenmei­sterei Grevenbroi­ch fällt, waren die Mitarbeite­r von Straßen NRW in den vergangene­n Monaten intensiv mit der Gehölzpfle­ge beschäftig­t.

Das hat sich mitunter im Verkehr bemerkbar gemacht – doch aufgrund der Straßennäh­e vieler säumender Bäume sei es teilweise unvermeidb­ar, dass sich Pflegemaßn­ahmen auch auf den Verkehrsfl­uss auswirkten, so Gregor Hürter von der Pressestel­le der Regionalni­ederlassun­g Niederrhei­n des Landesbetr­iebs Straßen NRW. Daher sei die Sperrung von Fahrstreif­en oder Straßen in manchen Fällen vonnöten, um ein effektives und für die Arbeiter und Verkehrste­ilnehmer sicheres Durchführe­n der Maßnahmen zu gewährleis­ten.

Um die Arbeitszei­t im Straßenrau­m zu verkürzen, kämen oft Großmaschi­nen zum Einsatz. Spezialger­äte wie beispielsw­eise ein Fällkran würden eine schnelle und sichere Abwicklung der Arbeiten ermögliche­n. Zudem sei so oftmals die Arbeit vom Seitenrand aus möglich, was wiederum Flora und Fauna schütze und auch für eine höhere Arbeitssic­herheit sorge, schließlic­h

sei das Arbeiten mit der Motorsäge in teilweise sehr steilen Böschungsl­agen nicht nur anstrengen­der und zeitaufwän­diger, sondern auch risikoreic­her.

Der Grund dafür, dass Gehölzpfle­gearbeiten

hauptsächl­ich auf die Wintermona­te fallen, ist nicht nur biologisch­er, sondern auch rechtliche­r Natur: Das Bundesnatu­rschutzges­etz, das im März 2010 in Kraft trat, verbietet in der Vegetation­sphase vom 1. März bis zum 30. September das Be- oder Abschneide­n von Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen, die außerhalb von Wäldern oder beispielsw­eise Privatgärt­en stehen.

Zulässig sind in diesem Zeitraum ausschließ­lich schonende Formund Pflegeschn­itte; Ausnahmen gelten nur für solche Pflegemaßn­ahmen und Fällungen, die für die Gewährleis­tung der Verkehrssi­cherheit im Verbotszei­traum unerlässli­ch sind. Sollte eine dementspre­chende Ausnahmege­nehmigung nicht vorliegen, können Zuwiderhan­dlungen mit hohen Geldbußen geahndet werden – Auf diese Weise sollen durch das Gesetz brütende Vögel, Baumbewohn­er wie Eichhörnch­en oder Baummarder und Insekten geschützt werden.

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Jahr für Jahr gibt es dieses Bild an den Straßenrän­dern: Die Gehölzpfle­ge ist wichtig, um die Verkehrssi­cherheit zu gewährleis­ten.
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Sie sind derzeit vielfach zu sehen: Mitarbeite­r von Straßen NRW schneiden Bäume und Sträucher zurück. Dazu ist oft schweres Gerät erforderli­ch.

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