Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Neuer Schnitt für Flora am Straßenrand
Bis zum Monatsende müssen die Hauptarbeiten der regelmäßigen Gehölzpflege an den Bundes-, Land- und Kreisstraßen abgeschlossen sein. Das wirkt sich manchmal auch auf den Verkehrsfluss aus. Sicherheit geht vor.
ERKELENZER LAND Gehölze und andere Anpflanzungen entlang von Straßen sind gerade in den grünen Monaten nicht nur schön anzusehen und binden Straßenverläufe in die Landschaft ein – gerade aus verkehrstechnischer Sicht erfüllen sie wichtige Funktionen und dienen so unter anderem als Sicht-, Blendund Windschutz und zur Sicherung von Böschungen.
Wachstumsbedingt können die Gehölzflächen aber auch ein Risiko darstellen, wenn sie etwa die Sicht auf Schilder, Ampeln oder Kreuzungen verdecken oder wenn kranke und alte Bäume ihre Standsicherheit verlieren und dadurch Verkehrsteilnehmer gefährden. Um solche Situationen zu verhindern, sind die Straßenmeistereien des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen in steter Absprache mit den Fach- und Naturschutzbehörden für die fachgerechte Pflege, den Rückschnitt und die Erhaltung der Pflanzenbestände verantwortlich.
Auch im Erkelenzer Umland, das nach internen Umverteilungen nun in den Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Grevenbroich fällt, waren die Mitarbeiter von Straßen NRW in den vergangenen Monaten intensiv mit der Gehölzpflege beschäftigt.
Das hat sich mitunter im Verkehr bemerkbar gemacht – doch aufgrund der Straßennähe vieler säumender Bäume sei es teilweise unvermeidbar, dass sich Pflegemaßnahmen auch auf den Verkehrsfluss auswirkten, so Gregor Hürter von der Pressestelle der Regionalniederlassung Niederrhein des Landesbetriebs Straßen NRW. Daher sei die Sperrung von Fahrstreifen oder Straßen in manchen Fällen vonnöten, um ein effektives und für die Arbeiter und Verkehrsteilnehmer sicheres Durchführen der Maßnahmen zu gewährleisten.
Um die Arbeitszeit im Straßenraum zu verkürzen, kämen oft Großmaschinen zum Einsatz. Spezialgeräte wie beispielsweise ein Fällkran würden eine schnelle und sichere Abwicklung der Arbeiten ermöglichen. Zudem sei so oftmals die Arbeit vom Seitenrand aus möglich, was wiederum Flora und Fauna schütze und auch für eine höhere Arbeitssicherheit sorge, schließlich
sei das Arbeiten mit der Motorsäge in teilweise sehr steilen Böschungslagen nicht nur anstrengender und zeitaufwändiger, sondern auch risikoreicher.
Der Grund dafür, dass Gehölzpflegearbeiten
hauptsächlich auf die Wintermonate fallen, ist nicht nur biologischer, sondern auch rechtlicher Natur: Das Bundesnaturschutzgesetz, das im März 2010 in Kraft trat, verbietet in der Vegetationsphase vom 1. März bis zum 30. September das Be- oder Abschneiden von Bäumen, Hecken und anderen Gehölzen, die außerhalb von Wäldern oder beispielsweise Privatgärten stehen.
Zulässig sind in diesem Zeitraum ausschließlich schonende Formund Pflegeschnitte; Ausnahmen gelten nur für solche Pflegemaßnahmen und Fällungen, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit im Verbotszeitraum unerlässlich sind. Sollte eine dementsprechende Ausnahmegenehmigung nicht vorliegen, können Zuwiderhandlungen mit hohen Geldbußen geahndet werden – Auf diese Weise sollen durch das Gesetz brütende Vögel, Baumbewohner wie Eichhörnchen oder Baummarder und Insekten geschützt werden.