Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Flüchtlingsunterkunft bleibt umstritten
Seit Mitte November beschäftigt das Thema der Zentralen Unterbringungseinrichtung Politik und Verwaltung. Es gibt Für und Wider. Nun hat die Bürgerinitiative einen neuen Entwurf vorgelegt.
Der erste Antrag auf ein Bürgerbegehren gegen den Bau einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für 400 Geflüchtete im Gewerbegebiet „Am Püllenweg“war von der Stadtverwaltung als unzulässig erklärt worden. Doch die Vertretungsberechtigten der Bürgerinitiative (BI), Claudia Berg-Koch, Mike Hahn und Jürgen Sentis, geben nicht auf. Sie haben einen zweiten Antrag von einem Verwaltungsrechtler „umfassend prüfen“lassen und diesen am 5. März Bürgermeister Marc Venten vorgelegt. Die Frage, die im neuen Antrag Bürgern zur Entscheidung vorgelegt wird, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Korschenbroich die Errichtung einer ZUE des Landes NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen in Korschenbroich ablehnt?“
Mitte November war die Planung einer ZUE erstmals Thema im Sozialausschuss. Anschließend waren die Bürgerfragen aus einer Informationsveranstaltung in einer Sondersitzung des Rates diskutiert worden. In dieser Sitzung gab es schon eine Vorprüfung zum ersten Bürgerbegehren. Der Rat hatte dann in seiner Sitzung am 25. Januar die Errichtung der ZUE durch das Land befürwortet. Juristisch war der erste Antrag des Bürgerbegehrens unzulässig, weil er sich auf ein Bauvorhaben eines privaten Investors bezog. Nun richtet sich das Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 25. Januar.
Die Bürgerinitiative äußert in ihrer Begründung zum Bürgerbegehren am Beschluss der Gemeindevertreter einige Zweifel. Mit der Errichtung der ZUE durch einen privaten Investor und den Betrieb durch das Land, argumentiert die Stadt, stünden die aktuell belegten Sporthallen mittelfristig wieder den Vereinen zur Verfügung. Das bezweifelt die Bürgerinitiative. Es könne trotz ZUE nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin auch Sporthallen belegt würden. Bürgermeister Marc Venten bestätigt das auf Anfrage unserer Redaktion. Er könne die Entwicklung nicht vorhersehen.
Dass das Land die Gesamtverantwortung über die ZUE habe, berge auch Nachteile, betonen die Vertreter der Bürgerinitiative. Sie befürchten einen „Kontrollverlust über die Einrichtung und die dortigen Zustände“, heißt es in ihrer Begründung. Venten kennt weit größere ZUEs als die in Kleinenbroich geplante und weiß, dass das Land die Kontrolle übernimmt und Mitarbeiter beispielsweise über die Malteser oder Johanniter die Betreuung vor Ort übernehmen.
„Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass dort auch Schutzsuchende bis zur Ausreise und Abschiebung bleiben“, sagt Mike Hahn. Doch eine Integration von Asylsuchenden ohne Anerkennung oder von abgelehnten Asylbewerbern
sei für die Stadt Korschenbroich grundsätzlich schon schwierig und bei lebensnaher Betrachtung als sehr problematisch einzuschätzen. Venten sagt dazu: „Wir haben keinen Einfluss darauf, wer uns zugewiesen wird. Auch jetzt gibt es in Unterkünften Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.“
Die BI moniert außerdem, dass die geplante jährliche Pauschale für Asylbewerber von 7500 Euro in der bisherigen Kostenschätzung der Stadt nicht auftauche. Das würde für die Stadt Einnahmen von 3 Millionen Euro anstatt 800.000 Euro bei 400 Flüchtlingen bedeuten. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe das im November 2023 vereinbart, sagt Venten. „Aber solange diese Zahlung nicht offiziell bestätigt ist, können wir mit dem Geld nicht planen.“
Generell sieht Bürgermeister Venten auch bei diesem Antrag wenig Aussicht auf Erfolg: „Momentan liegt der Antrag in der Rechtsabteilung und wird geprüft.“Der letzte sei schon an formalen Dingen gescheitert, doch die Sachlage habe sich jetzt nicht geändert. Für die Errichtung der ZUE sei die Zustimmung der Stadt rechtlich nicht nötig, weil die Entscheidung dafür bei der Bezirksregierung liege und das zu bebauende Grundstück Dritten gehört. Die Frage des Bürgerbegehrens ziele aber genau darauf ab. Wo es rechtlich nichts zu entscheiden gebe, fehle die Grundlage für ein Bürgerbegehren. Die Stadt sei lediglich als Behörde für Bauplanung und Bauordnung involviert. Er kenne vergleichbare Konstellationen, die vor dem Oberverwaltungsgericht Münster „ausgeurteilt“sind.