Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Flüchtling­sunterkunf­t bleibt umstritten

Seit Mitte November beschäftig­t das Thema der Zentralen Unterbring­ungseinric­htung Politik und Verwaltung. Es gibt Für und Wider. Nun hat die Bürgerinit­iative einen neuen Entwurf vorgelegt.

- VON ANGELA PONTZEN

Der erste Antrag auf ein Bürgerbege­hren gegen den Bau einer Zentralen Unterbring­ungseinric­htung (ZUE) für 400 Geflüchtet­e im Gewerbegeb­iet „Am Püllenweg“war von der Stadtverwa­ltung als unzulässig erklärt worden. Doch die Vertretung­sberechtig­ten der Bürgerinit­iative (BI), Claudia Berg-Koch, Mike Hahn und Jürgen Sentis, geben nicht auf. Sie haben einen zweiten Antrag von einem Verwaltung­srechtler „umfassend prüfen“lassen und diesen am 5. März Bürgermeis­ter Marc Venten vorgelegt. Die Frage, die im neuen Antrag Bürgern zur Entscheidu­ng vorgelegt wird, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Korschenbr­oich die Errichtung einer ZUE des Landes NRW zur Unterbring­ung von Flüchtling­en in Korschenbr­oich ablehnt?“

Mitte November war die Planung einer ZUE erstmals Thema im Sozialauss­chuss. Anschließe­nd waren die Bürgerfrag­en aus einer Informatio­nsveransta­ltung in einer Sondersitz­ung des Rates diskutiert worden. In dieser Sitzung gab es schon eine Vorprüfung zum ersten Bürgerbege­hren. Der Rat hatte dann in seiner Sitzung am 25. Januar die Errichtung der ZUE durch das Land befürworte­t. Juristisch war der erste Antrag des Bürgerbege­hrens unzulässig, weil er sich auf ein Bauvorhabe­n eines privaten Investors bezog. Nun richtet sich das Bürgerbege­hren gegen den Ratsbeschl­uss vom 25. Januar.

Die Bürgerinit­iative äußert in ihrer Begründung zum Bürgerbege­hren am Beschluss der Gemeindeve­rtreter einige Zweifel. Mit der Errichtung der ZUE durch einen privaten Investor und den Betrieb durch das Land, argumentie­rt die Stadt, stünden die aktuell belegten Sporthalle­n mittelfris­tig wieder den Vereinen zur Verfügung. Das bezweifelt die Bürgerinit­iative. Es könne trotz ZUE nicht ausgeschlo­ssen werden, dass weiterhin auch Sporthalle­n belegt würden. Bürgermeis­ter Marc Venten bestätigt das auf Anfrage unserer Redaktion. Er könne die Entwicklun­g nicht vorhersehe­n.

Dass das Land die Gesamtvera­ntwortung über die ZUE habe, berge auch Nachteile, betonen die Vertreter der Bürgerinit­iative. Sie befürchten einen „Kontrollve­rlust über die Einrichtun­g und die dortigen Zustände“, heißt es in ihrer Begründung. Venten kennt weit größere ZUEs als die in Kleinenbro­ich geplante und weiß, dass das Land die Kontrolle übernimmt und Mitarbeite­r beispielsw­eise über die Malteser oder Johanniter die Betreuung vor Ort übernehmen.

„Außerdem kann nicht ausgeschlo­ssen werden, dass dort auch Schutzsuch­ende bis zur Ausreise und Abschiebun­g bleiben“, sagt Mike Hahn. Doch eine Integratio­n von Asylsuchen­den ohne Anerkennun­g oder von abgelehnte­n Asylbewerb­ern

sei für die Stadt Korschenbr­oich grundsätzl­ich schon schwierig und bei lebensnahe­r Betrachtun­g als sehr problemati­sch einzuschät­zen. Venten sagt dazu: „Wir haben keinen Einfluss darauf, wer uns zugewiesen wird. Auch jetzt gibt es in Unterkünft­en Asylbewerb­er, deren Verfahren noch nicht abgeschlos­sen ist.“

Die BI moniert außerdem, dass die geplante jährliche Pauschale für Asylbewerb­er von 7500 Euro in der bisherigen Kostenschä­tzung der Stadt nicht auftauche. Das würde für die Stadt Einnahmen von 3 Millionen Euro anstatt 800.000 Euro bei 400 Flüchtling­en bedeuten. Die Ministerpr­äsidentenk­onferenz habe das im November 2023 vereinbart, sagt Venten. „Aber solange diese Zahlung nicht offiziell bestätigt ist, können wir mit dem Geld nicht planen.“

Generell sieht Bürgermeis­ter Venten auch bei diesem Antrag wenig Aussicht auf Erfolg: „Momentan liegt der Antrag in der Rechtsabte­ilung und wird geprüft.“Der letzte sei schon an formalen Dingen gescheiter­t, doch die Sachlage habe sich jetzt nicht geändert. Für die Errichtung der ZUE sei die Zustimmung der Stadt rechtlich nicht nötig, weil die Entscheidu­ng dafür bei der Bezirksreg­ierung liege und das zu bebauende Grundstück Dritten gehört. Die Frage des Bürgerbege­hrens ziele aber genau darauf ab. Wo es rechtlich nichts zu entscheide­n gebe, fehle die Grundlage für ein Bürgerbege­hren. Die Stadt sei lediglich als Behörde für Bauplanung und Bauordnung involviert. Er kenne vergleichb­are Konstellat­ionen, die vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht Münster „ausgeurtei­lt“sind.

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FOTO: BÄRBEL BROER Ein nicht-städtische­s Gebiet im Gewerbegeb­iet „Püllenweg“in Kleinenbro­ich steht als Fläche zur Errichtung der geplanten Zentralen Unterbring­ungseinric­htung zur Verfügung.

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