Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Corona-Teststelle – Maxmo-Chef klagte gegen die Stadt
MÖNCHENGLADBACH (sjo) Mitten in der Corona-Pandemie eröffnete Oliver Dienst Anfang 2022 auf dem Gelände des Rheydter Elisabeth-Krankenhauses ein Corona-Testzentrum. In dort vorhandenen Containern untergebracht sollten unter anderem die Mitarbeiter, alle Patienten und Besucher der Klinik getestet werden. Das „Eli“hatte das Testzentrum ausgeschrieben, mehrere Apotheken bewarben sich, Dienst erhielt den Zuschlag. Seine Mitarbeiter führten in den Containern bis Februar 2023, also rund ein Jahr lang, täglich Nasenabstrichtests durch und entnahmen Proben für PCR-Tests.
„Das wurde auch alles von der Kassenärztlichen Vereinigung bezahlt, nicht aber die Auswertungen der PCR-Tests in meinem eigens für diesen Zweck eröffneten Labor“, sagt Dienst. Der Grund: Eine Genehmigung, die Dienst benötigte, um die Container als ausgelagerte Betriebsräume seiner Apotheke zu deklarieren, war vom städtischen Gesundheitsamt nicht korrekt adressiert. „Grob gesagt, waren sie fälschlicherweise auf ‚Maxmo-Apotheke Oliver Dienst‘ ausgestellt und nicht auf ‚Maxmo-Apotheke im Medicentrum Dahlener Straße‘“, erläutert Dienst. Darauf habe er das Amt aufmerksam gemacht, das aber nicht reagiert habe.
Dienst bleibt auf einer „Summe im siebenstelligen Bereich“sitzen. Er klagt gegen die Stadt Mönchengladbach, um die Genehmigung und damit das Geld für die PCR-Auswertungen rückwirkend zu erhalten. Am 8. März wurde der Fall mündlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte eine Pressedezernentin des Gerichts, dass in der Verhandlung kein Urteil verkündet wurde. „Vielmehr haben die Parteien einen Vergleich mit dem Inhalt geschlossen, dass die begehrte Genehmigung erteilt wird.“
Der Vergleich kann bis zum 8. April 2024 widerrufen werden. Der Vergleich sieht vor, dass Dienst sein Geld bekommt, er dafür die Kosten des Verfahrens übernimmt. Dazu heißt es vonseiten der Stadt Mönchengladbach: „Nach mündlicher Verhandlung wurde zwischen den Parteien ein Vergleich geschlossen, durch den der Stadt keine Kosten entstehen.“