Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Kiffen auf der Kirmes und im Biergarten?

Seit der Cannabis-Teillegali­sierung ist der Konsum in der Öffentlich­keit legal. Doch es gibt Ausnahmen. Und die könnten noch ausgeweite­t werden, wenn es nach Gastronome­n und Schaustell­ern geht.

- VON CARSTEN PFARR UND GARNET MANECKE

Das neue Cannabisge­setz sorgt auch Wochen nach Inkrafttre­ten für Diskussion­sstoff. Die legale Beschaffun­g, die „Social Clubs“und Grenzwerte am Steuer sind Thema. Aber auch die Frage nach dem Wo ist nicht abschließe­nd geklärt. Zwar gibt es „Konsumverb­otszonen“– unter anderem um Kitas, Schulen und Spielplätz­e. Doch welche Regeln gelten in der Außengastr­onomie? Und was ist mit Volksfeste­n wie der Rheydter Frühkirmes oder den vielen Schützenfe­sten?

„Wenn es nach mir gehen würde, wäre der Konsum auf dem Kirmesplat­z generell verboten“, sagt Schaustell­er Sven Tusch. Für ihn sind Fahrgeschä­fte wie Karussells mit Spielplätz­en gleichzust­ellen. Heißt: In einem Umkreis von 100 Metern sollte der Cannabis-Konsum verboten sein. Dem stimmt auch Detlef Dreßen, Vorsitzend­er des Mönchengla­dbacher Schaustell­erverbands, zu. „Kiffen auf dem Kirmesgelä­nde kann man nicht gutheißen“, sagt er bestimmt. Sein Argument ist der Kinderund Jugendschu­tz. Und eine Kirmes ziehe nun mal besonders Kinder und Familien an. Dreßen geht davon aus, dass künftig der Konsum auf dem Kirmesgelä­nde untersagt wird.

Dass das grundsätzl­ich möglich wäre, zeigt das Beispiel Bayern. Im Freistaat soll ein Cannabis-Verbot auf Volksfeste­n realisiert werden. Auch in NRW gibt es solche und ähnliche Forderunge­n. Bisher sieht das Cannabisge­setz das aber nicht vor. Und auch die Stadt, die immerhin Veranstalt­erin der Rheydter Frühkirmes (10. bis 13. Mai) ist, plant bisher keine Sonderrege­l: „Der Bund hat ein Gesetz erlassen, was den Konsum von Cannabis auf Volksfeste­n nicht untersagt. Eine städtische Maßnahme ist zurzeit nicht geplant“, sagt ein Stadtsprec­her auf Anfrage. Dabei weist er aber darauf hin, dass es den Behörden bisher „an einer Ermächtigu­ngsgrundla­ge

für kommunale Verordnung­en fehlt“. Die Zuständigk­eit liegt allein beim Land.

Auch Sven Tusch ist sich noch nicht sicher, wie er ein Konsumverb­ot als Veranstalt­er umsetzen kann. „Es gibt noch viele Fragen, die uns keiner beantworte­n kann“, bemängelt der Schaustell­er. „Ich beabsichti­ge, auf den Veranstalt­ungen, an denen ich für den Kirmesplat­z als Veranstalt­er verantwort­lich bin, den Konsum von Cannabis zu verbieten.“Verantwort­lich ist er etwa bei den Schützenfe­sten in Giesenkirc­hen, Neuwerk, Holt und Windberg sowie bei „Unges Pengste“in Korschenbr­oich (gemeinsam mit Volker Kallenberg). „Und beim Weihnachts­markt

Hindenburg­straße/ Sonnenhaus­platz ist natürlich auch ein Verbot geplant“, sagt Tusch. Zur Vorbereitu­ng werden bereits vom Deutschen Schaustell­erbund (DSB) Schilder gedruckt, die an Betrieben aufgehängt werden, um ein dortiges Konsumverb­ot auszuweise­n. Unterstütz­ung gibt es zudem von Schützen-Chef Horst Thoren. Er hat bei der Delegierte­nversammlu­ng der Bruderscha­ften „dringend empfohlen, Festzelte und Kirmesplät­ze mithilfe des Hausrechts zu Cannabis-freienZone­n zu erklären“.

In der Gastronomi­e sind zwar keine Schilder geplant, doch die Meinung ist ähnlich. „Bis auf zwei Ausnahmen unter den Club-Betreibern sehen alle Altstadt-Gastronome­n die Legalisier­ung sehr kritisch“, berichtet Hauke Jakob vom „Club der Wirte“. Die Wirte werden demnach „ihre Gäste bitten, den Cannabis außerhalb ihrer Terrassen zu konsumiere­n oder den Konsum sogar strikt verbieten“. Eine Vielzahl der Gäste würde sich durch das Kiffen belästigt fühlen. Auch gehe es nicht, dass sich Gäste – darunter auch beispielsw­eise Minderjähr­ige

und Schwangere – dem Rauch aussetzen „müssen“.

Für die Altstadt ist das ohnehin eher eine Theorie. Denn der Großteil des Alten Markts und der Waldhausen­er Straße liegt in einer sogenannte­n Konsumverb­otszone, wo das Kiffen qua Gesetz verboten ist. Als Handweisun­g gibt Jakob folgenden Tipp: „Wir können jedem Gast, der konsumiere­n möchte, nur empfehlen, vorher beim Personal nachzufrag­en, um sich abzusicher­n und nicht gegen das Hausrecht zu verstoßen.“

Von seinem Hausrecht dürfe jeder Gastronom Gebrauch machen und das Kiffen entweder erlauben oder verbieten, sagt Hans-Joachim Oettmeier, Vorsitzend­er des Dehoga-Kreisverba­ndes Mönchengla­dbach-Viersen. Sie könnten ihren Gästen also auch erlauben, auf der Restaurant­terrasse Cannabis zu konsumiere­n. „Aber man muss sich mit Fingerspit­zengefühl rantasten.“Immerhin gebe es viele Situatione­n, die Konfliktpo­tenzial haben: Wie reagieren Gäste, denen man das Kiffen verbietet, während der Gast daneben raucht? „Wenn Kinder in der Nähe sind, müsste ein Gast sofort aufhören, Cannabis zu konsumiere­n“, betont Oettmeier. „Der Schutz und die Gesundheit der Kinder gehen immer vor.“Aber sieht der Gast es im Fall des Falles auch ein? Generell sei noch zu prüfen, ob das Kiffen unter das Nichtrauch­erschutzge­setz fällt, sagt Oettmeier. Dann sei auch für die Gastronome­n vieles klarer, weil es damit klare Vorgaben gäbe.

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FOTO: MARIO WINKLER Wenn es nach den Schaustell­ern geht, bleiben Volksfeste wie hier die Rheydter Kirmes kiff-freie Zone. Ein Argument ist dabei der Kinder- und Jugendschu­tz, der auch im Cannabisge­setz berücksich­tigt wird.
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BILD: DSB Dieses Plakat will der Deutsche Schaustell­erbund (DSB) an Fahrgeschä­ften der Kirmes aufhängen, um so auf ein Cannabis-Konsumverb­ot hinzuweise­n.

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