Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Kiffen auf der Kirmes und im Biergarten?
Seit der Cannabis-Teillegalisierung ist der Konsum in der Öffentlichkeit legal. Doch es gibt Ausnahmen. Und die könnten noch ausgeweitet werden, wenn es nach Gastronomen und Schaustellern geht.
Das neue Cannabisgesetz sorgt auch Wochen nach Inkrafttreten für Diskussionsstoff. Die legale Beschaffung, die „Social Clubs“und Grenzwerte am Steuer sind Thema. Aber auch die Frage nach dem Wo ist nicht abschließend geklärt. Zwar gibt es „Konsumverbotszonen“– unter anderem um Kitas, Schulen und Spielplätze. Doch welche Regeln gelten in der Außengastronomie? Und was ist mit Volksfesten wie der Rheydter Frühkirmes oder den vielen Schützenfesten?
„Wenn es nach mir gehen würde, wäre der Konsum auf dem Kirmesplatz generell verboten“, sagt Schausteller Sven Tusch. Für ihn sind Fahrgeschäfte wie Karussells mit Spielplätzen gleichzustellen. Heißt: In einem Umkreis von 100 Metern sollte der Cannabis-Konsum verboten sein. Dem stimmt auch Detlef Dreßen, Vorsitzender des Mönchengladbacher Schaustellerverbands, zu. „Kiffen auf dem Kirmesgelände kann man nicht gutheißen“, sagt er bestimmt. Sein Argument ist der Kinderund Jugendschutz. Und eine Kirmes ziehe nun mal besonders Kinder und Familien an. Dreßen geht davon aus, dass künftig der Konsum auf dem Kirmesgelände untersagt wird.
Dass das grundsätzlich möglich wäre, zeigt das Beispiel Bayern. Im Freistaat soll ein Cannabis-Verbot auf Volksfesten realisiert werden. Auch in NRW gibt es solche und ähnliche Forderungen. Bisher sieht das Cannabisgesetz das aber nicht vor. Und auch die Stadt, die immerhin Veranstalterin der Rheydter Frühkirmes (10. bis 13. Mai) ist, plant bisher keine Sonderregel: „Der Bund hat ein Gesetz erlassen, was den Konsum von Cannabis auf Volksfesten nicht untersagt. Eine städtische Maßnahme ist zurzeit nicht geplant“, sagt ein Stadtsprecher auf Anfrage. Dabei weist er aber darauf hin, dass es den Behörden bisher „an einer Ermächtigungsgrundlage
für kommunale Verordnungen fehlt“. Die Zuständigkeit liegt allein beim Land.
Auch Sven Tusch ist sich noch nicht sicher, wie er ein Konsumverbot als Veranstalter umsetzen kann. „Es gibt noch viele Fragen, die uns keiner beantworten kann“, bemängelt der Schausteller. „Ich beabsichtige, auf den Veranstaltungen, an denen ich für den Kirmesplatz als Veranstalter verantwortlich bin, den Konsum von Cannabis zu verbieten.“Verantwortlich ist er etwa bei den Schützenfesten in Giesenkirchen, Neuwerk, Holt und Windberg sowie bei „Unges Pengste“in Korschenbroich (gemeinsam mit Volker Kallenberg). „Und beim Weihnachtsmarkt
Hindenburgstraße/ Sonnenhausplatz ist natürlich auch ein Verbot geplant“, sagt Tusch. Zur Vorbereitung werden bereits vom Deutschen Schaustellerbund (DSB) Schilder gedruckt, die an Betrieben aufgehängt werden, um ein dortiges Konsumverbot auszuweisen. Unterstützung gibt es zudem von Schützen-Chef Horst Thoren. Er hat bei der Delegiertenversammlung der Bruderschaften „dringend empfohlen, Festzelte und Kirmesplätze mithilfe des Hausrechts zu Cannabis-freienZonen zu erklären“.
In der Gastronomie sind zwar keine Schilder geplant, doch die Meinung ist ähnlich. „Bis auf zwei Ausnahmen unter den Club-Betreibern sehen alle Altstadt-Gastronomen die Legalisierung sehr kritisch“, berichtet Hauke Jakob vom „Club der Wirte“. Die Wirte werden demnach „ihre Gäste bitten, den Cannabis außerhalb ihrer Terrassen zu konsumieren oder den Konsum sogar strikt verbieten“. Eine Vielzahl der Gäste würde sich durch das Kiffen belästigt fühlen. Auch gehe es nicht, dass sich Gäste – darunter auch beispielsweise Minderjährige
und Schwangere – dem Rauch aussetzen „müssen“.
Für die Altstadt ist das ohnehin eher eine Theorie. Denn der Großteil des Alten Markts und der Waldhausener Straße liegt in einer sogenannten Konsumverbotszone, wo das Kiffen qua Gesetz verboten ist. Als Handweisung gibt Jakob folgenden Tipp: „Wir können jedem Gast, der konsumieren möchte, nur empfehlen, vorher beim Personal nachzufragen, um sich abzusichern und nicht gegen das Hausrecht zu verstoßen.“
Von seinem Hausrecht dürfe jeder Gastronom Gebrauch machen und das Kiffen entweder erlauben oder verbieten, sagt Hans-Joachim Oettmeier, Vorsitzender des Dehoga-Kreisverbandes Mönchengladbach-Viersen. Sie könnten ihren Gästen also auch erlauben, auf der Restaurantterrasse Cannabis zu konsumieren. „Aber man muss sich mit Fingerspitzengefühl rantasten.“Immerhin gebe es viele Situationen, die Konfliktpotenzial haben: Wie reagieren Gäste, denen man das Kiffen verbietet, während der Gast daneben raucht? „Wenn Kinder in der Nähe sind, müsste ein Gast sofort aufhören, Cannabis zu konsumieren“, betont Oettmeier. „Der Schutz und die Gesundheit der Kinder gehen immer vor.“Aber sieht der Gast es im Fall des Falles auch ein? Generell sei noch zu prüfen, ob das Kiffen unter das Nichtraucherschutzgesetz fällt, sagt Oettmeier. Dann sei auch für die Gastronomen vieles klarer, weil es damit klare Vorgaben gäbe.