Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Alte Kamine: Frist läuft Ende des Jahres ab

Der 31. Dezember 2024 ist ein wichtiges Datum für Ofenbesitz­er. Bis dahin müssen Öfen, die zwischen 1995 und Ende März 2010 gefertigt wurden, ausgetausc­ht oder nachgerüst­et werden, um bestimmte Emissionsw­erte einzuhalte­n.

- VON PATRICK PETERS

Die „Erste Verordnung zur Durchführu­ng des Bundes-Immissions­schutzgese­tzes“(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsa­nlagen – 1. BImSchV ) hat im Jahr 2010 bestimmte Emissionsg­renzwerte für Einzelraum­feuerstätt­en festgelegt. Hinter dem sperrigen Begriff der Einzelraum­feuerstätt­en verbergen sich nicht mehr und nicht weniger als Kamine, Kachelöfen und Co. Durch die Verordnung entstehen also bestimmte Vorschrift­en für Kamine und Kachelöfen. Und die können große Auswirkung­en haben. Bei der Verbrennun­g von Holz entsteht auch Feinstaub, der als umwelt- und gesundheit­sgefährden­d eingestuft wird. Die Verordnung sieht verschärft­e Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmono­xid-Emissionen alter Öfen vor. Unzulässig ist danach ein Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmono­xid pro Kubikmeter.

Das bedeutet: Einzelraum­feuerstätt­en, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, dürfen nur weiterbetr­ieben werden, wenn sie diese Grenzwerte nicht überschrei­ten, heißt es beim Bundesverb­and des Schornstei­nfegerhand­werks. Und weiter: „Von der Austauschv­erpflichtu­ng

betroffen sind überwiegen­d sehr alte Öfen. Diese stehen aufgrund ihrer schlechten Emissionsw­erte und der geringen Energieeff­izienz ohnehin in der Kritik. Einzelraum­feuerstätt­en, die als zusätzlich­e Wärmequell­e und nicht als Hauptheizu­ng genutzt werden, sollen daher nach und nach durch saubere und moderne Feuerstätt­en ersetzt werden.“

„Derzeit läuft die letzte Stufe in diesem Prozess. Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Öfen, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 gefertigt wurden, ausgetausc­ht oder nachgerüst­et werden, um die Grenzwerte einzuhalte­n. Ist der Ofen noch älter, ist die Frist bereits abgelaufen. Öfen, die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden, mussten schon bis zum 31. Dezember 2020 ausgetausc­ht oder nachgerüst­et werden, um die Grenzwerte einzuhalte­n. Wer die Systeme dennoch einfach weiterbetr­eibt, dem drohen hohe Strafen. Die Bußgelder können bis zu 50.000 Euro reichen“, sagt Marcus Breuer, Ofen- und Kaminbaume­ister und Inhaber von Kachelofen­und Luftheizun­gsbau Breuer mit Sitz in Viersen und Nideggen in der Eifel.

Kaminbesit­zer können anhand des Typenschil­des am Ofen, Kamin oder Holzbrande­insatz Art und Modell ablesen und auf der Internetse­ite des Industriev­erbandes Haus-, Heiz und Küchentech­nik e.V. (www.cert.hki-online.de) prüfen, ob und wann der Kachelofen­austausch beziehungs­weise die Erneuerung der Anlage notwendig ist. Aber Obacht: Die Arbeiten dürfen nur von einem in die Handwerksr­olle eingetrage­nen Ofenbau-Meisterbet­rieb ausgeführt werden. Alles andere gilt als Schwarzarb­eit. Laut Marcus Breuer, der auch Vorsitzend­er der Gütegemein­schaft Kachelofen e.V. ist, ist die Modernisie­rung anspruchsv­oll. „Es wird geprüft, ob der neue Heizeinsat­z für die vorhandene Abwärmeflä­che geeignet ist. Dann werden Wärmedämmu­ng und Rauchrohre kontrollie­rt und gegebenenf­alls erneuert. Wir haben es dann, bildlich gesprochen, mit einem ‚Oldtimer‘ mit komplett neuem Motor zu tun.“

Der Kaminexper­te weist auch darauf hin, dass es keinen Anlass zur Sorge vor einem weitreiche­nden Verbot von holzbetrie­benen Kaminen und Kachelöfen geben müsse. Es seien keinerlei Hinweise auf entspreche­nde Pläne der Politik bekannt. „Moderne Kachelöfen, Heizkamine, Kamine oder Kaminöfen, die den neuesten Umweltstan­dards entspreche­n, leisten einen bedeutende­n Beitrag zur Energiewen­de und zum Klimaschut­z. Auch das neue Heizungsge­setz hat keine Auswirkung­en auf die Nutzung von Einzelraum­feuerstätt­en.“

Wer möglichst emissionsa­rm und mit einem möglichst hohen Wirkungsgr­ad mit Holz zu Hause heizen möchte, kann sich dazu Tipps beim Umweltbund­esamt holen. Die Broschüre „Ein Ratgeber zum richtigen und emissionsa­rmen Heizen mit Holz“(www.umweltbund­esamt.de/ publikatio­nen/heizen-holz) stellt Hintergrun­dinformati­onen zur energetisc­hen Holznutzun­g bereit. Auch der sogenannte „Ofenführer­schein“der Ofenakadem­ie (www.ofenakadem­ie.de/ der-ofenfuhrer­schein-selbstlern­kurs) kann dabei helfen, beim Betrieb von Kamin und Kachelofen den Brennstoff­bedarf und die Emissionen maßgeblich zu reduzieren. In vielen Städten und Gemeinden wird der Erwerb des Ofenführer­scheins finanziell gefördert.

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FOTO: DPA Schon etliche Öfen alter Baujahre mussten stillgeleg­t oder nachgerüst­et werden.

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