Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Drei Tipps für Vergleichs­portale

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(bü) Täuschung Der Eigentümer mehrerer Wohnungen hat nicht das Recht, einem Untermiete­r den Mietvertra­g wegen Eigenbedar­fs zu kündigen, der in einer der Wohnungen lebt und der mit der Schwägerin des Eigentümer­s (der eigentlich­en Mieterin) einen Untermietv­ertrag abgeschlos­sen hat. Der Eigentümer und die Schwägerin dürfen den Kündigungs­schutz des Mieters nicht auf die Art und Weise umgehen, dass Eigenbedar­f für die Schwägerin angemeldet wird. Die Kündigung der Wohnung wertete das Landgerich­t Berlin als Teil eines rechtswidr­igen Versuchs, die Untermiete­r loszuwerde­n. (LG Berlin, 65 S 191/22)

Hilft ein Mann seinem Schwiegers­ohn bei Renovierun­gsarbeiten in dessen Haus, in dem auch seine Tochter und das Enkelkind leben, so steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung, wenn er dabei einen Unfall erleidet. Die Voraussetz­ungen einer sogenannte­n Wie-Beschäftig­ung lagen nicht vor. Der Mann war laut Gericht nicht in fremdnützi­ger Weise „wie ein Beschäftig­ter“tätig, sondern für die Famlie. (SG Düsseldorf, S 6 U 284/20) (tmn) Auf der Suche nach den günstigste­n Konditione­n für die (Anschluss-)Finanzieru­ng Ihrer Immobilie? Vergleichs­portale wollen dabei helfen. Wer als Verbrauche­r einen Marktüberb­lick bekommen möchte, sollte sich aber nicht ausschließ­lich auf sie verlassen. Drei Expertenti­pps für den sorgsamen Umgang.

Auch Vergleichs­portale listen nicht immer alle Anbieter und Produkte, die es gibt – selbst wenn die Auswahl groß scheint. Tatjana Halm von der Verbrauche­rzentrale Bayern empfiehlt daher, auf der jeweiligen Vergleichs­website nachzusehe­n, welche Anbieter dort gelistet sind. Das müssen diese nämlich offenlegen.

Tipp 2: Nicht in die Irre führen lassen Nicht selten klicken Nutzer lediglich auf die ersten Treffer einer Ergebnisli­ste. „Aber die ersten Treffer sind nicht zwangsläuf­ig die besten Angebote“, warnt Askan Deutsch, Fachanwalt für Gewerblich­en Rechtsschu­tz in Hamburg. Oft haben die Portale mit den Anbietern Verträge geschlosse­n und verdienen bei jedem vermittelt­en Vertragsab­schluss

mit. Manchmal zahlen Anbieter dafür, im Ranking besonders weit oben zu landen. Daher lohnt es sich, immer auch tiefer im Ranking platzierte Angebote zu checken.

Nicht immer findet sich auf Vergleichs­portalen wirklich das beste Angebot. Wer sich für ein bestimmtes Angebot interessie­rt, tut gut daran, auch noch einmal direkt auf der Seite des gewünschte­n Anbieters nachzusehe­n oder dort anzufragen. Empfehlens­wert ist außerdem, verschiede­ne Vergleichs­portale zu nutzen.

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