Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Drei Tipps für Vergleichsportale
(bü) Täuschung Der Eigentümer mehrerer Wohnungen hat nicht das Recht, einem Untermieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs zu kündigen, der in einer der Wohnungen lebt und der mit der Schwägerin des Eigentümers (der eigentlichen Mieterin) einen Untermietvertrag abgeschlossen hat. Der Eigentümer und die Schwägerin dürfen den Kündigungsschutz des Mieters nicht auf die Art und Weise umgehen, dass Eigenbedarf für die Schwägerin angemeldet wird. Die Kündigung der Wohnung wertete das Landgericht Berlin als Teil eines rechtswidrigen Versuchs, die Untermieter loszuwerden. (LG Berlin, 65 S 191/22)
Hilft ein Mann seinem Schwiegersohn bei Renovierungsarbeiten in dessen Haus, in dem auch seine Tochter und das Enkelkind leben, so steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei einen Unfall erleidet. Die Voraussetzungen einer sogenannten Wie-Beschäftigung lagen nicht vor. Der Mann war laut Gericht nicht in fremdnütziger Weise „wie ein Beschäftigter“tätig, sondern für die Famlie. (SG Düsseldorf, S 6 U 284/20) (tmn) Auf der Suche nach den günstigsten Konditionen für die (Anschluss-)Finanzierung Ihrer Immobilie? Vergleichsportale wollen dabei helfen. Wer als Verbraucher einen Marktüberblick bekommen möchte, sollte sich aber nicht ausschließlich auf sie verlassen. Drei Expertentipps für den sorgsamen Umgang.
Auch Vergleichsportale listen nicht immer alle Anbieter und Produkte, die es gibt – selbst wenn die Auswahl groß scheint. Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, auf der jeweiligen Vergleichswebsite nachzusehen, welche Anbieter dort gelistet sind. Das müssen diese nämlich offenlegen.
Tipp 2: Nicht in die Irre führen lassen Nicht selten klicken Nutzer lediglich auf die ersten Treffer einer Ergebnisliste. „Aber die ersten Treffer sind nicht zwangsläufig die besten Angebote“, warnt Askan Deutsch, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg. Oft haben die Portale mit den Anbietern Verträge geschlossen und verdienen bei jedem vermittelten Vertragsabschluss
mit. Manchmal zahlen Anbieter dafür, im Ranking besonders weit oben zu landen. Daher lohnt es sich, immer auch tiefer im Ranking platzierte Angebote zu checken.
Nicht immer findet sich auf Vergleichsportalen wirklich das beste Angebot. Wer sich für ein bestimmtes Angebot interessiert, tut gut daran, auch noch einmal direkt auf der Seite des gewünschten Anbieters nachzusehen oder dort anzufragen. Empfehlenswert ist außerdem, verschiedene Vergleichsportale zu nutzen.