Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Mehr Transparen­z beim Autokauf

Wer sich einen neuen Pkw anschafft, erfährt ab Mai auch, wie viel ihn das Fahrzeug langfristi­g kosten könnte.

- VON DAVID GRZESCHIK

DÜSSELDORF Beim Kauf eines Neuwagens erhalten Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r vom 1. Mai an mehr Informatio­nen vom Händler. Der Grund dafür ist die novelliert­e Pkw-Energiever­brauchsken­nzeichnung­sverordnun­g (Pkw-EnVKV ). Sie gilt bereits seit Ende Februar, sieht aber Übergangsf­risten bis Anfang Mai vor. Mit der Regelung werden europarech­tlichen Vorschrift­en umgesetzt. Die wichtigste­n Antworten.

Welche neuen Informatio­nen erhalten Verbrauche­r künftig beim Kauf eines Autos? Alle Händler, die neue Autos verkaufen, müssen künftig ein Datenblatt mit umfassende­n Informatio­nen zum Energiever­brauch des Wagens beilegen. So sind zum Beispiel Verbrauchs­angaben für vier unterschie­dliche Fahrmodi vorgesehen: Innenstadt, Stadtrand, Landstraße und Autobahn. Das soll Autofahrer­n dabei helfen, ihren individuel­len Energiever­brauch

je nach Fahrzeug besser einzuschät­zen. Ein neues Prüfverfah­ren, das WLTP-Verfahren, soll dabei deutlich realitätsn­ähere Daten liefern als das bisherige Verfahren namens NEFZ. Bei Elektroaut­os müssen zusätzlich der Stromverbr­auch und die elektrisch­e Reichweite angegeben werden.

Was ändert sich bei den CO2-Farbskalen? Neuwagen werden wie auch jetzt in sieben CO2-Effizienzk­lassen eingeteilt: Von der besten Klasse A (grün) mit null Emissionen bis hin zu der schlechtes­ten Klasse G (rot). Grundlegen­d neu ist aber die Methodik, mit der Fahrzeuge eingestuft werden. So spielt das Gewicht des Autos künftig keine Rolle mehr. Bisher fielen Emissionen von schweren Autos bei der Einstufung in die Plakettenf­arbe weniger ins Gewicht als bei kleinen Autos, da der CO2-Ausstoß ins Verhältnis zum Gewicht des Autos gesetzt wurde. Das soll sich nun ändern, was schwere Autos herabstufe­n wird.

Was ist sonst neu? Künftig soll es fünf Label geben, für jede Antriebsar­t eines. Damit sollen je nach Modell mehr relevante Einzelinfo­rmationen abgebildet werden. Im Fall von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen muss zum Beispiel nicht nur der gemischte Kraftstoff­verbrauch ausgewiese­n werden, sondern ergänzend auch der Energiever­brauch im reinen Elektro- und im reinen Verbrenner­betrieb. Freiwillig können die Label auch für Gebrauchtw­agen verwendet werden.

Erfahren Verbrauche­r, mit welchen Kosten sie langfristi­g rechnen müssen? Ja. Im Pkw-Label werden demnächst auch die möglichen CO2Kosten über die nächsten zehn Jahre ausgewiese­n. Angenommen wird eine jährliche Strecke von 15.000 Kilometern. Weil die Entwicklun­g des CO2-Preises unklar ist, wird in drei verschiede­nen Szenarien (50, 115 und 190 Euro je Tonne) gerechnet. Derzeit liegt der CO2-Preis bei nur 50 Euro. So soll einerseits verdeutlic­ht werden, dass es sich um Prognosen handelt, anderersei­ts soll den Verbrauche­rn auch klar werden, wie teuer es werden kann. Damit können sie die langfristi­g anfallende­n Kosten in ihre Entscheidu­ng einbeziehe­n.

Wie bewerten Experten die Änderungen? Der ADAC bezeichnet die Verordnung als „insgesamt gelungen“. Aufgeklärt­e Kaufentsch­eidungen im Interesse des Klimaschut­zes würden auf diese Weise tatsächlic­h deutlich erleichter­t. Positiv sei „insbesonde­re die farbliche Kennzeichn­ung nach dem absoluten CO2-Ausstoß“. Auch der Verband der Automobili­ndustrie (VDA) lobt, dass die Vorgaben Klarheit für Hersteller und Händler brächten. „Mit der Umsetzung der EU-Vorgaben wird eine zentrale Grundlage für eine Kennzeichn­ung geschaffen, mit der die Verbrauche­r wichtige Informatio­nen für einen schnellen und einfachen Kaufvergle­ich erhalten“, sagte ein Sprecher.

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