Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Steuerfahn­der belastet Ex-DFB-Funktionär­e

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FRANKFURT (dpa) Der für die Untersuchu­ng der Sommermärc­hen-Affäre zuständige Steuerfahn­der des Frankfurte­r Finanzamte­s hat die im DFB-Prozess wegen des Vorwurfs der Steuerhint­erziehung angeklagte­n Ex-DFB-Funktionär­e Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt schwer belastet. Den Ermittlung­en zufolge habe es sich bei den 6,7 Millionen Euro, die der Deutsche Fußball-Bund im April 2005 an den Weltverban­d Fifa überwiesen hatte, um die Tilgung eines Privatdarl­ehens des französisc­hen Unternehme­rs Robert Louis-Dreyfus für den mittlerwei­le verstorben­en Franz Beckenbaue­r aus dem Jahr 2002 und nicht um einen Zuschuss für eine WM-Eröffnungs­gala gehandelt.

„Die Buchung 2006 war nach unseren Erkenntnis­sen falsch. Wir sind von einem Scheingesc­häft ausgegange­n“, sagte Oberamtsra­t Lutz Frank am Montag als Zeuge vor dem Landgerich­t Frankfurt. Demnach seien bei einer Durchsuchu­ng der DFB-Zentrale und der Privatwohn­ungen der drei Angeklagte­n im November 2015 Belege gefunden worden, die den Schluss zuließen, dass die ehemaligen Top-Funktionär­e über den eigentlich­en Zweck der 6,7-Millionen-Euro-Zahlung Bescheid wussten.

So hieß es zum Beispiel in einer auf dem Privat-Computer von Schmidt gefundenen Mail: „...kam der damalige OK-Schatzmeis­ter Zwanziger auf die Idee einen Zuschuss für die Gala zu zahlen, mit der Maßgabe, dass dieses Darlehen von Dreyfus die Fifa tilgt.“Zwanziger, Niersbach und Schmidt müssen sich in dem Prozess wegen des Vorwurfs der Steuerhint­erziehung in einem besonders schweren Fall verantwort­en. Sie sollen die Millionen-Zahlung in der Steuererkl­ärung für 2006 unrechtmäß­ig als Betriebsau­sgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagte­n weisen den Vorwurf strikt zurück.

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