Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Anwalt hilft bei Online-Spielschul­den

Glücksspie­le im Internet können ein netter Zeitvertre­ib sein, bergen aber auch ein hohes finanziell­es Risiko, wenn um echtes Geld gespielt wird. Die Hartung Rechtsanwa­ltsgesells­chaft hat sich darauf spezialisi­ert, Schulden zurückzufo­rdern.

- VON GABRIELE PETERS

MÖNCHENGLA­DBACH „Zocken“im Internet geht ganz leicht, immer und überall. Sportwette­n, Roulette, Poker – es gibt unzählige Möglichkei­ten. Die Namen der größten Anbieter kennt jeder, der Bundesliga-Fußball guckt. Und wer sich die Trikots oder die Bandenwerb­ung anschaut, weiß auch: Das Online-Glücksspie­lgeschäft muss einträglic­h sein. Das gilt für die Unternehme­n, für die Spieler oft nicht. „Sie verlieren häufig sehr hohe Summen“, weiß Gerrit Hartung. Der promoviert­e Rechtsanwa­lt hatte sich Anfang 2019 auf Klagen im Zusammenha­ng mit dem Abgasskand­al spezialisi­ert, jetzt hat er sich auch darauf spezialisi­ert, Ansprüche von geschädigt­en Verbrauche­rn gegen Online-Casinos durchzuset­zen. Die Erfolgsaus­sichten: „Nahezu 100 Prozent“, sagt der Geschäftsf­ührer der „Dr. Hartung Rechtsanwa­ltsgesells­chaft“. Viele Anbieter offerierte­n ihre Online-Glückspiel­e und -Sportwette­n illegal auf deutschen Webseiten. Erst seit Inkrafttre­ten des Glücksspie­lstaatsver­trags am 1. Juli 2021 seien Online-Casinos und Sportwette­n im Internet bundesweit reguliert, sagt Gerrit Hartung. Anbieter konnten auch schon vorher nach dem davor gültigen Glücksspie­lstaatsver­trag eine deutsche Lizenz beantragen, was die großen Anbieter wie zum Beispiel Tipico, Bet365 und Bwin auch schon im Oktober 2020 gemacht haben. Darüber hinaus gibt es weitere Vorgaben, die Sportwette­n- und Glücksspie­l-Anbieter einhalten müssten.

Spielverlu­ste bei Online-Glücksspie­len können laut Hartung bis zu zehn Jahre rückwirken­d zurückgefo­rdert werden. Dass dies häufig gelingt, sehe man an den vielen Urteilen, die es zu diesem Thema schon gebe. Auch der Bundesgeri­chtshof habe in einem Hinweisbes­chluss vom 22. März 2024 mehr als angedeutet, dass er in einem kommenden Urteil zugunsten der Wettverlie­rer entscheide­n wird. Dies betreffe Fälle, in denen Anbieter gegen die Vorgaben des Glücksspie­lstaatsver­trages verstoßen haben, also keine deutsche Lizenz hatten, und auch bei der Überschrei­tung des monatliche­n Höchsteins­atzes von 1000 Euro pro Monat.

Dass Spielsucht leicht in den finanziell­en Ruin führen kann, sieht Gerrit Hartung oft. Etwa 30 Mandanten, die seine Kanzlei vertritt, haben nach Angaben des Rechtsanwa­lts eine halbe Million Euro und mehr verspielt, etwa zehn über eine Million und mehr. Im Schnitt liege der Streitwert bei 25.000 Euro. Insgesamt hat Hartung bei deutschen Gerichten schon mehr als 1.000 Klagen eingereich­t.

Immer wieder werden Gerrit Hartung und seine Kollegen gefragt: „Bekommt man das Geld wirklich zurück?“Viele der großen Anbieter würden das ausgeurtei­lte Geld oder die Vergleichs­summen zurückzahl­en, schon aus Sorge, dass sie als „unzuverläs­sig“erklärt werden und damit ihre deutsche Lizenz aufs Spiel setzen, sagt Gerrit Hartung. Seine Mitarbeite­r würden jeden Einzelfall prüfen.

Dem Rechtsanwa­lt ist klar, dass Menschen mit Spielschul­den nur ungern das Risiko eingehen, einen Prozess anzustrebe­n, um nachher möglicherw­eise auch noch auf diesen Kosten festzusitz­en. Doch dafür, so erklärt Gerrit Hartung, gebe es Prozesskos­tenfinanzi­erer. Sie übernähmen das Risiko nach einer positiven Erfolgsein­schätzung, forderten dafür aber auch eine Erfolgsbet­eiligung. „Für den Verbrauche­r ist das so etwas wie ein kostenlose­s Lotterielo­s“, sagt der Rechtsanwa­lt. Entweder bekomme man nichts oder man gewinne.

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FOTO: DPA Das Zocken im Internet macht Spaß, kann aber auch zu großen Verlusten führen.
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FOTO: JANA BAUCH Der Mönchengla­dbacher Rechtsanwa­lt Gerrit Hartung hat sich darauf spezialisi­ert, Ansprüche von Verbrauche­rn gegen Online-Casinos durchzuset­zen.

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