Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Anwalt hilft bei Online-Spielschulden
Glücksspiele im Internet können ein netter Zeitvertreib sein, bergen aber auch ein hohes finanzielles Risiko, wenn um echtes Geld gespielt wird. Die Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat sich darauf spezialisiert, Schulden zurückzufordern.
MÖNCHENGLADBACH „Zocken“im Internet geht ganz leicht, immer und überall. Sportwetten, Roulette, Poker – es gibt unzählige Möglichkeiten. Die Namen der größten Anbieter kennt jeder, der Bundesliga-Fußball guckt. Und wer sich die Trikots oder die Bandenwerbung anschaut, weiß auch: Das Online-Glücksspielgeschäft muss einträglich sein. Das gilt für die Unternehmen, für die Spieler oft nicht. „Sie verlieren häufig sehr hohe Summen“, weiß Gerrit Hartung. Der promovierte Rechtsanwalt hatte sich Anfang 2019 auf Klagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal spezialisiert, jetzt hat er sich auch darauf spezialisiert, Ansprüche von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos durchzusetzen. Die Erfolgsaussichten: „Nahezu 100 Prozent“, sagt der Geschäftsführer der „Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft“. Viele Anbieter offerierten ihre Online-Glückspiele und -Sportwetten illegal auf deutschen Webseiten. Erst seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2021 seien Online-Casinos und Sportwetten im Internet bundesweit reguliert, sagt Gerrit Hartung. Anbieter konnten auch schon vorher nach dem davor gültigen Glücksspielstaatsvertrag eine deutsche Lizenz beantragen, was die großen Anbieter wie zum Beispiel Tipico, Bet365 und Bwin auch schon im Oktober 2020 gemacht haben. Darüber hinaus gibt es weitere Vorgaben, die Sportwetten- und Glücksspiel-Anbieter einhalten müssten.
Spielverluste bei Online-Glücksspielen können laut Hartung bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Dass dies häufig gelingt, sehe man an den vielen Urteilen, die es zu diesem Thema schon gebe. Auch der Bundesgerichtshof habe in einem Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 mehr als angedeutet, dass er in einem kommenden Urteil zugunsten der Wettverlierer entscheiden wird. Dies betreffe Fälle, in denen Anbieter gegen die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen haben, also keine deutsche Lizenz hatten, und auch bei der Überschreitung des monatlichen Höchsteinsatzes von 1000 Euro pro Monat.
Dass Spielsucht leicht in den finanziellen Ruin führen kann, sieht Gerrit Hartung oft. Etwa 30 Mandanten, die seine Kanzlei vertritt, haben nach Angaben des Rechtsanwalts eine halbe Million Euro und mehr verspielt, etwa zehn über eine Million und mehr. Im Schnitt liege der Streitwert bei 25.000 Euro. Insgesamt hat Hartung bei deutschen Gerichten schon mehr als 1.000 Klagen eingereicht.
Immer wieder werden Gerrit Hartung und seine Kollegen gefragt: „Bekommt man das Geld wirklich zurück?“Viele der großen Anbieter würden das ausgeurteilte Geld oder die Vergleichssummen zurückzahlen, schon aus Sorge, dass sie als „unzuverlässig“erklärt werden und damit ihre deutsche Lizenz aufs Spiel setzen, sagt Gerrit Hartung. Seine Mitarbeiter würden jeden Einzelfall prüfen.
Dem Rechtsanwalt ist klar, dass Menschen mit Spielschulden nur ungern das Risiko eingehen, einen Prozess anzustreben, um nachher möglicherweise auch noch auf diesen Kosten festzusitzen. Doch dafür, so erklärt Gerrit Hartung, gebe es Prozesskostenfinanzierer. Sie übernähmen das Risiko nach einer positiven Erfolgseinschätzung, forderten dafür aber auch eine Erfolgsbeteiligung. „Für den Verbraucher ist das so etwas wie ein kostenloses Lotterielos“, sagt der Rechtsanwalt. Entweder bekomme man nichts oder man gewinne.