Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Bei den Plädoyers flossen im Zuhörerrau­m Tränen

- VON RUDOLF BARNHOLT

MÖNCHENGLA­DBACH Im Prozess gegen drei Männer, die einen 30-Jährigen in seiner Wohnung geschlagen und beraubt haben, wurden am Mittwoch, 15. Mai, die Plädoyers gehalten. Aus Sicht des Staatsanwa­lts haben sich nicht alle Angeklagte­n in gleichem Maße schuldig gemacht. Er forderte eine Haftstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten für den Angeklagte­n, der fast ein Drittel seines Lebens in Justizvoll­zugsanstal­ten verbracht hat. Der zweite Täter soll für sechs Jahre und sechs Monate inhaftiert werden und der dritte immerhin noch für fünf Jahre und acht Monate.

Angehörige des Täters, für den der Staatsanwa­lt die höchste Strafe forderte, verfolgten den Prozess. Es flossen bittere Tränen. Der Angeklagte, der eine Verlobte, aber noch keinen einzigen Tag in seinem Leben gearbeitet hat, trug das vom Staatsanwa­lt verkündete Strafmaß nach außen hin gelassen. Der Staatsanwa­lt hatte auf die vielen einschlägi­gen Vorstrafen hingewiese­n mit schweren Attacken auf die Köpfe der Geschädigt­en. In einem Fall hatte sein Opfer ein Auge verloren. „Einen minder schweren Fall sehe ich hier auf keinen Fall“, erklärte der Staatsanwa­lt. Auch das 30-järhige Opfer hatte schwere Faustschlä­ge einstecken müssen. Der schwergewi­chtige Angeklagte hatte den Mann, der schwer verletzt wurde, zudem mit seinem Körper fixiert.

Der zweite Angeklagte soll nach dem Willen der Staatsanwa­ltschaft für sechs Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der dritte Angeklagte war lange straffrei. Er war sehr früh geständig. Er hatte das Geld und Drogen an sich genommen, war aber an der Körperverl­etzung nicht beteiligt gewesen. Für das, was er getan hat, soll er fünf Jahre und acht Monate weggesperr­t werden.

Der Verteidige­r des ersten Angeklagte­n, versuchte gar nicht erst, seinen Mandanten als Unschuldsl­amm hinzustell­en. Er erinnerte daran, dass er eine schwere Kindheit hatte. Sein Credo: „Man sollte ihn nicht aufgeben, er könnte vielleicht doch noch zu einem wertvollen Teil der Gesellscha­ft werden.“Der Verteidige­r des zweiten Angeklagte­n plädierte auf räuberisch­en Diebstahl, nicht auf Raub. Der Verteidige­r des dritten Angeklagte­n beschrieb die Tat seines Mandanten so: „Er packte sich Geld und Drogen und flitzte damit wie der Teufel aus der Wohnung. Vor dem Hintergrun­d, dass der brutale Fußtritt ins Gesicht keinem der Angeklagte­n zugeordnet werden konnte, mutmaßte der Verteidige­r, dass möglicherw­eise ein weiterer Täter am Tatort gewesen sein könnte.

Der Prozess wird am 23. Mai fortgesetz­t, dann ist mit der Verkündung der Strafmaße zu rechnen.

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