Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Bei den Plädoyers flossen im Zuhörerraum Tränen
MÖNCHENGLADBACH Im Prozess gegen drei Männer, die einen 30-Jährigen in seiner Wohnung geschlagen und beraubt haben, wurden am Mittwoch, 15. Mai, die Plädoyers gehalten. Aus Sicht des Staatsanwalts haben sich nicht alle Angeklagten in gleichem Maße schuldig gemacht. Er forderte eine Haftstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten für den Angeklagten, der fast ein Drittel seines Lebens in Justizvollzugsanstalten verbracht hat. Der zweite Täter soll für sechs Jahre und sechs Monate inhaftiert werden und der dritte immerhin noch für fünf Jahre und acht Monate.
Angehörige des Täters, für den der Staatsanwalt die höchste Strafe forderte, verfolgten den Prozess. Es flossen bittere Tränen. Der Angeklagte, der eine Verlobte, aber noch keinen einzigen Tag in seinem Leben gearbeitet hat, trug das vom Staatsanwalt verkündete Strafmaß nach außen hin gelassen. Der Staatsanwalt hatte auf die vielen einschlägigen Vorstrafen hingewiesen mit schweren Attacken auf die Köpfe der Geschädigten. In einem Fall hatte sein Opfer ein Auge verloren. „Einen minder schweren Fall sehe ich hier auf keinen Fall“, erklärte der Staatsanwalt. Auch das 30-järhige Opfer hatte schwere Faustschläge einstecken müssen. Der schwergewichtige Angeklagte hatte den Mann, der schwer verletzt wurde, zudem mit seinem Körper fixiert.
Der zweite Angeklagte soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sechs Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der dritte Angeklagte war lange straffrei. Er war sehr früh geständig. Er hatte das Geld und Drogen an sich genommen, war aber an der Körperverletzung nicht beteiligt gewesen. Für das, was er getan hat, soll er fünf Jahre und acht Monate weggesperrt werden.
Der Verteidiger des ersten Angeklagten, versuchte gar nicht erst, seinen Mandanten als Unschuldslamm hinzustellen. Er erinnerte daran, dass er eine schwere Kindheit hatte. Sein Credo: „Man sollte ihn nicht aufgeben, er könnte vielleicht doch noch zu einem wertvollen Teil der Gesellschaft werden.“Der Verteidiger des zweiten Angeklagten plädierte auf räuberischen Diebstahl, nicht auf Raub. Der Verteidiger des dritten Angeklagten beschrieb die Tat seines Mandanten so: „Er packte sich Geld und Drogen und flitzte damit wie der Teufel aus der Wohnung. Vor dem Hintergrund, dass der brutale Fußtritt ins Gesicht keinem der Angeklagten zugeordnet werden konnte, mutmaßte der Verteidiger, dass möglicherweise ein weiterer Täter am Tatort gewesen sein könnte.
Der Prozess wird am 23. Mai fortgesetzt, dann ist mit der Verkündung der Strafmaße zu rechnen.