Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Urteil nach Messerangriff im „Hotel Dubai“
Der Angeklagte soll mit einem Messer auf einen Obdachlosen eingestochen haben. Für die Schwurgerichtskammer stand fest: „Dieser Mann ist gefährlich.“
MÖNCHENGLADBACH Nach einem Messerangriff im Obdachlosenmilieu hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mönchengladbach am Montag, 22. Juli, ein Urteil gefällt. Sie folgte den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Bereits unmittelbar nach dem zweiten Verhandlungstag und dem psychiatrischen Gutachten, das dem 28-jährigen Angeklagten eine schwere paranoide Schizophrenie attestierte, war der Mann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Das Gericht sprach den 28-Jährigen jetzt frei. Jedoch wurde seine fortdauernde Unterbringung angeordnet.
Der Angeklagte hatte sich im Prozess als unschuldig und als Opfer von Angriffen dargestellt. Er habe einen Stich ins Herz erhalten und sei tot. Weitere verstörende Aussagen am ersten Verhandlungstag betrafen seine Familie, deren Mitglieder von Menschenfleisch-Essern um Arme und Beine beraubt worden seien, sowie die letzten zwei Monate seiner Haft. Diese habe er in einer Toilette zubringen müssen und nur abgelaufenes Essen erhalten.
Die Anklage lautete auf versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Am 31. Januar 2024 sollte der Mann demnach in dem auch unter dem Namen „Hotel Dubai“bekannten Tunnel an der HeinrichSturm-Straße zunächst hinterrücks mit einer zerbrochenen Glasflasche auf einen anderen Mann zugelaufen sein. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte damit heimtückisch auf den Hals des Geschädigten eingestochen habe, um ihn umzubringen. Aufgrund des raschen Eingreifens Dritter sei jedoch nichts weiter passiert. Nach einer kurzen Beruhigung der Situation soll der Mann dann nur wenige Minuten später den Geschädigten in den Schwitzkasten genommen und ihm ein Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge in den Rücken gestoßen haben.
Lediglich aufgrund der aus mehreren Lagen bestehenden Bekleidung des Angegriffenen war dieser nur oberflächlich im Bereich der Niere verletzt worden, Lebensgefahr bestand nicht. Laut der Urteilsbegründung konnte eine Arg- und Wehrlosigkeit des Geschädigten nicht festgestellt werden. Denn es sei unklar, was dem Angriff vorausgegangen war. So habe es nicht nur unterschiedliche Aussagen zu dem Angriff mit der Flasche gegeben, sondern auch zu der Position des Geschädigten bei dem Messerangriff. Bei den Zeugenaussagen vor Gericht sei es „kunterbunt durcheinander“gegangen, was sicher auch mit dem Milieu zu tun habe, in dem sich der Vorfall ereignet hatte.
Ob ein versuchter Mord vorläge, sei jedoch nicht entscheidend, so der Vorsitzende Richter Martin Alberring. Denn der Angeklagte habe bei der Tat schuldlos gehandelt, da er diese unter seiner Psychose stehend verübt habe.
Laut Gutachten leidet der Angeklagte vermutlich seit knapp zwei Jahren an einem komplexen Wahnerleben und unter Halluzinationen. Laut der psychiatrischen Sachverständigen habe eine „völlige Verkennung“der Situation zu dem Angriff auf den Mann geführt, mit er bis dahin nicht näher bekannt gewesen sein soll.
Laut Urteilsbegründung gilt der Angeklagte auch weiterhin als gefährlich, und weitere Taten seien zu erwarten. Weil auch in der Klinik weiterhin eine Gefahr von dem 28-Jährigen ausgehe, hat die Sachverständige das Personal dort um besondere Sorgfalt gebeten. „Man muss die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern schützen.Und so einer ist der Angeklagte“, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.