Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Urteil nach Messerangr­iff im „Hotel Dubai“

Der Angeklagte soll mit einem Messer auf einen Obdachlose­n eingestoch­en haben. Für die Schwurgeri­chtskammer stand fest: „Dieser Mann ist gefährlich.“

- VON EVA-MARIA GEEF

MÖNCHENGLA­DBACH Nach einem Messerangr­iff im Obdachlose­nmilieu hat die Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts Mönchengla­dbach am Montag, 22. Juli, ein Urteil gefällt. Sie folgte den Anträgen von Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft.

Bereits unmittelba­r nach dem zweiten Verhandlun­gstag und dem psychiatri­schen Gutachten, das dem 28-jährigen Angeklagte­n eine schwere paranoide Schizophre­nie attestiert­e, war der Mann in eine psychiatri­sche Klinik eingewiese­n worden. Das Gericht sprach den 28-Jährigen jetzt frei. Jedoch wurde seine fortdauern­de Unterbring­ung angeordnet.

Der Angeklagte hatte sich im Prozess als unschuldig und als Opfer von Angriffen dargestell­t. Er habe einen Stich ins Herz erhalten und sei tot. Weitere verstörend­e Aussagen am ersten Verhandlun­gstag betrafen seine Familie, deren Mitglieder von Menschenfl­eisch-Essern um Arme und Beine beraubt worden seien, sowie die letzten zwei Monate seiner Haft. Diese habe er in einer Toilette zubringen müssen und nur abgelaufen­es Essen erhalten.

Die Anklage lautete auf versuchten Mord sowie gefährlich­e Körperverl­etzung. Am 31. Januar 2024 sollte der Mann demnach in dem auch unter dem Namen „Hotel Dubai“bekannten Tunnel an der HeinrichSt­urm-Straße zunächst hinterrück­s mit einer zerbrochen­en Glasflasch­e auf einen anderen Mann zugelaufen sein. Die Staatsanwa­ltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte damit heimtückis­ch auf den Hals des Geschädigt­en eingestoch­en habe, um ihn umzubringe­n. Aufgrund des raschen Eingreifen­s Dritter sei jedoch nichts weiter passiert. Nach einer kurzen Beruhigung der Situation soll der Mann dann nur wenige Minuten später den Geschädigt­en in den Schwitzkas­ten genommen und ihm ein Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge in den Rücken gestoßen haben.

Lediglich aufgrund der aus mehreren Lagen bestehende­n Bekleidung des Angegriffe­nen war dieser nur oberflächl­ich im Bereich der Niere verletzt worden, Lebensgefa­hr bestand nicht. Laut der Urteilsbeg­ründung konnte eine Arg- und Wehrlosigk­eit des Geschädigt­en nicht festgestel­lt werden. Denn es sei unklar, was dem Angriff vorausgega­ngen war. So habe es nicht nur unterschie­dliche Aussagen zu dem Angriff mit der Flasche gegeben, sondern auch zu der Position des Geschädigt­en bei dem Messerangr­iff. Bei den Zeugenauss­agen vor Gericht sei es „kunterbunt durcheinan­der“gegangen, was sicher auch mit dem Milieu zu tun habe, in dem sich der Vorfall ereignet hatte.

Ob ein versuchter Mord vorläge, sei jedoch nicht entscheide­nd, so der Vorsitzend­e Richter Martin Alberring. Denn der Angeklagte habe bei der Tat schuldlos gehandelt, da er diese unter seiner Psychose stehend verübt habe.

Laut Gutachten leidet der Angeklagte vermutlich seit knapp zwei Jahren an einem komplexen Wahnerlebe­n und unter Halluzinat­ionen. Laut der psychiatri­schen Sachverstä­ndigen habe eine „völlige Verkennung“der Situation zu dem Angriff auf den Mann geführt, mit er bis dahin nicht näher bekannt gewesen sein soll.

Laut Urteilsbeg­ründung gilt der Angeklagte auch weiterhin als gefährlich, und weitere Taten seien zu erwarten. Weil auch in der Klinik weiterhin eine Gefahr von dem 28-Jährigen ausgehe, hat die Sachverstä­ndige das Personal dort um besondere Sorgfalt gebeten. „Man muss die Allgemeinh­eit vor gefährlich­en Tätern schützen.Und so einer ist der Angeklagte“, sagte der Vorsitzend­e Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: EVA-MARIA GEEF Bei Prozessauf­takt versteckte der Angeklagte sein Gesicht hinter einer roten Kladde.

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