Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Weniger Menschen erhalten Asylbewerber-Leistungen
MÖNCHENGLADBACH (angr) Immer weniger Menschen in Mönchengladbach bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das geht aus einer Statistik hervor, die it.NRW veröffentlicht hat. Demnach lag die Zahl der Empfänger von Asylbewerberregelleistungen zum 31. Dezember des vergangenen Jahres in Mönchengladbach bei 505. Das waren gerade einmal halb so viele wie noch zwei Jahre zuvor, am 31. Dezember 2021 hatte diese Zahl bei 1015 gelegen. Ende 2022 waren es noch 690 Menschen, die von Asylbewerberleistungen lebten in der Vitusstadt.
Wie it.NRW weiter mitteilte, waren 30,8 Prozent der Empfänger minderjährig, 67,7 Prozent im Alter von 18 bis unter 65 Jahren, und 1,5 Prozent hatten das fünfundsechzigste Lebensjahr überschritten. Mit 62,8 Prozent waren mehr als zwei Drittel der Personen mit Leistungsbezug männlich. Am häufigsten bezogen Menschen aus Syrien und der Türkei Leistungen. An dritter, vierter und fünfter Stelle der Top-Herkunftsländer folgen der Irak, die Ukraine und Afghanistan. Die Zahl der Staatsangehörigen mit Leistungsbezug aus diesen Ländern ist gegenüber 2022 gesunken. Am stärksten fiel der Rückgang bei den Ukrainerinnen und Ukrainern aus. Ukrainische Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis haben seit dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe. Neu ankommende Ukrainer erhalten jedoch bis zur Erteilung
der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Zahl ist landesweit im abgelaufenen Jahr deutlich zurück gegangen, Mönchengladbach ist damit also keine Ausnahme. Zu dem Rückgang hat den Angaben zufolge unter anderem das am Ende 2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht beigetragen. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Geflüchtete mit Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten ein Beschäftigungsrecht, falls sie nicht schon erwerbstätig sind. Wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, bekommen sie Bürgergeld statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.