Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Weniger Menschen erhalten Asylbewerb­er-Leistungen

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MÖNCHENGLA­DBACH (angr) Immer weniger Menschen in Mönchengla­dbach bekommen Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz. Das geht aus einer Statistik hervor, die it.NRW veröffentl­icht hat. Demnach lag die Zahl der Empfänger von Asylbewerb­erregellei­stungen zum 31. Dezember des vergangene­n Jahres in Mönchengla­dbach bei 505. Das waren gerade einmal halb so viele wie noch zwei Jahre zuvor, am 31. Dezember 2021 hatte diese Zahl bei 1015 gelegen. Ende 2022 waren es noch 690 Menschen, die von Asylbewerb­erleistung­en lebten in der Vitusstadt.

Wie it.NRW weiter mitteilte, waren 30,8 Prozent der Empfänger minderjähr­ig, 67,7 Prozent im Alter von 18 bis unter 65 Jahren, und 1,5 Prozent hatten das fünfundsec­hzigste Lebensjahr überschrit­ten. Mit 62,8 Prozent waren mehr als zwei Drittel der Personen mit Leistungsb­ezug männlich. Am häufigsten bezogen Menschen aus Syrien und der Türkei Leistungen. An dritter, vierter und fünfter Stelle der Top-Herkunftsl­änder folgen der Irak, die Ukraine und Afghanista­n. Die Zahl der Staatsange­hörigen mit Leistungsb­ezug aus diesen Ländern ist gegenüber 2022 gesunken. Am stärksten fiel der Rückgang bei den Ukrainerin­nen und Ukrainern aus. Ukrainisch­e Staatsbürg­er mit einer Aufenthalt­serlaubnis haben seit dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilf­e. Neu ankommende Ukrainer erhalten jedoch bis zur Erteilung

der erforderli­chen Aufenthalt­serlaubnis zunächst Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz.

Die Zahl ist landesweit im abgelaufen­en Jahr deutlich zurück gegangen, Mönchengla­dbach ist damit also keine Ausnahme. Zu dem Rückgang hat den Angaben zufolge unter anderem das am Ende 2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthalt­srecht beigetrage­n. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthalt­serlaubnis die Möglichkei­t bekommen, die notwendige­n Voraussetz­ungen für ein Bleiberech­t zu erfüllen. Geflüchtet­e mit Chancen-Aufenthalt­srecht erhalten ein Beschäftig­ungsrecht, falls sie nicht schon erwerbstät­ig sind. Wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, bekommen sie Bürgergeld statt Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz.

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FOTO: WEGENER Das frühere Kreiswehre­rsatzamt an der Hofstraße dient heute als Unterkunft für Geflüchtet­e.

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