Rheinische Post Opladen

Sparkasse kündigt Juristen: Gericht will Klage abweisen

- VON GUNDHILD TILLMANNS

LEVERKUSEN Vor dem Arbeitsger­icht saßen sich gestern in einer besonderen Konstellat­ion zwei Rechtsanwä­lte gegenüber: Einer vertrat sich selbst, der andere Anwalt die Sparkasse Leverkusen. Der Kläger, selbst Volljurist, war von der Sparkasse Leverkusen zur Vertretung zeitlich begrenzt ursprüngli­ch für sechs Monate eingestell­t worden. Ihm wurde aber bereits nach viereinhal­b Monaten gekündigt. Dagegen wehrte er sich und klagte vor dem Arbeitsger­icht.

Nachdem eine Güteverhan­dlung zuvor bereits gescheiter­t war, kamen die Parteien gestern zusammen, um eine Entscheidu­ng des Arbeitsger­ichtes herbeizufü­hren. Der Vertreter der Sparkasse Leverkusen machte deutlich, dass der kurzfristi­g beschäftig­te Jurist bei seinem Arbeitgebe­r „offensicht­lich nicht gut angekommen“war. „Es reicht nicht für uns“, machte er dem Kläger deutlich.

Aber auch die Arbeitsric­hterin machte dem Juristen keine Hoffnung, wirksam gegen seine Kündigung vorgehen oder gar Schadeners­atz einfordern zu können: „Sie werden bei uns nicht gewinnen“, sagte die Richterin dem entlassene­n Juristen.

Der meinte zwar, er habe objektive Gründe, die Unwirksamk­eit seiner Kündigung zu beweisen. So hatte er dem Arbeitsger­icht und der Sparkasse Leverkusen schriftlic­h dargelegt, als Volljurist könne er gar nicht nur zur Vertretung eingestell­t werden. Auch gebe es formale Fehler, der Personalra­t sei nicht beteiligt worden. Diese beiden Argumente konnte der Rechtsanwa­lt der Sparkasse gestern aber entkräften und fand auch Bestätigun­g bei der Richterin: Er legte ein Schreiben vor, mit dem der Sparkassen-Personalra­t über die Kündigung informiert worden war.

Und die Richterin verdeutlic­hte dem gekündigte­n Juristen, dass sich Firmen generell in der Probezeit immer von einem Arbeitnehm­er verabschie­den können, selbst wenn dieser „hervorrage­nde Leistungen“erbracht habe. Da sei der Arbeitgebe­r absolut frei in seiner Entscheidu­ng.

Der gekündigte Jurist meint aber, es gebe durchaus auch für Arbeitgebe­r Beschränku­ngen. Er zitierte ein

„Sie werden bei uns nicht gewinnen“, sagte die Richterin am Arbeitsger­icht Solingen.

Urteil, wonach ein Arbeitnehm­er nach zwei Stunden unwirksam gekündigt worden war, weil sein Chef den Zigaretten­geruch an ihm nicht ausstehen konnte. Er sei zwar länger als zwei Stunden beschäftig­t gewesen, habe aber „sofort seine Sachen packen und gehen müssen“, sagte der Kläger.

Nun will sich der Jurist aber noch einmal das Schreiben an den Personalra­t anschauen und prüfen, ob er daraus objektive Gründe gegen die Wirksamkei­t seiner Kündigung herauslese­n kann. Die Richterin baute ihm aber bereits eine goldene Brücke und bot ihm an, seine Klage kostenfrei zurückzieh­en zu können.

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