Sparkasse kündigt Juristen: Gericht will Klage abweisen
LEVERKUSEN Vor dem Arbeitsgericht saßen sich gestern in einer besonderen Konstellation zwei Rechtsanwälte gegenüber: Einer vertrat sich selbst, der andere Anwalt die Sparkasse Leverkusen. Der Kläger, selbst Volljurist, war von der Sparkasse Leverkusen zur Vertretung zeitlich begrenzt ursprünglich für sechs Monate eingestellt worden. Ihm wurde aber bereits nach viereinhalb Monaten gekündigt. Dagegen wehrte er sich und klagte vor dem Arbeitsgericht.
Nachdem eine Güteverhandlung zuvor bereits gescheitert war, kamen die Parteien gestern zusammen, um eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes herbeizuführen. Der Vertreter der Sparkasse Leverkusen machte deutlich, dass der kurzfristig beschäftigte Jurist bei seinem Arbeitgeber „offensichtlich nicht gut angekommen“war. „Es reicht nicht für uns“, machte er dem Kläger deutlich.
Aber auch die Arbeitsrichterin machte dem Juristen keine Hoffnung, wirksam gegen seine Kündigung vorgehen oder gar Schadenersatz einfordern zu können: „Sie werden bei uns nicht gewinnen“, sagte die Richterin dem entlassenen Juristen.
Der meinte zwar, er habe objektive Gründe, die Unwirksamkeit seiner Kündigung zu beweisen. So hatte er dem Arbeitsgericht und der Sparkasse Leverkusen schriftlich dargelegt, als Volljurist könne er gar nicht nur zur Vertretung eingestellt werden. Auch gebe es formale Fehler, der Personalrat sei nicht beteiligt worden. Diese beiden Argumente konnte der Rechtsanwalt der Sparkasse gestern aber entkräften und fand auch Bestätigung bei der Richterin: Er legte ein Schreiben vor, mit dem der Sparkassen-Personalrat über die Kündigung informiert worden war.
Und die Richterin verdeutlichte dem gekündigten Juristen, dass sich Firmen generell in der Probezeit immer von einem Arbeitnehmer verabschieden können, selbst wenn dieser „hervorragende Leistungen“erbracht habe. Da sei der Arbeitgeber absolut frei in seiner Entscheidung.
Der gekündigte Jurist meint aber, es gebe durchaus auch für Arbeitgeber Beschränkungen. Er zitierte ein
„Sie werden bei uns nicht gewinnen“, sagte die Richterin am Arbeitsgericht Solingen.
Urteil, wonach ein Arbeitnehmer nach zwei Stunden unwirksam gekündigt worden war, weil sein Chef den Zigarettengeruch an ihm nicht ausstehen konnte. Er sei zwar länger als zwei Stunden beschäftigt gewesen, habe aber „sofort seine Sachen packen und gehen müssen“, sagte der Kläger.
Nun will sich der Jurist aber noch einmal das Schreiben an den Personalrat anschauen und prüfen, ob er daraus objektive Gründe gegen die Wirksamkeit seiner Kündigung herauslesen kann. Die Richterin baute ihm aber bereits eine goldene Brücke und bot ihm an, seine Klage kostenfrei zurückziehen zu können.