Rheinische Post Opladen

Gaspreise: So sollten Verbrauche­r reagieren

Nur wenige Anbieter geben die billigen Großhandel­spreise für Gas an die privaten Haushalte weiter. Andere Kosten seien gestiegen.

- VON KATRIN HAAS

DÜSSELDORF Nur etwas mehr als die Hälfte der über 700 Gasgrundve­rsorger hat seit Anfang 2015 die Preise für die Verbrauche­r gesenkt oder Senkungen zum Jahreswech­sel angekündig­t. Das hat das Vergleichs­portal Verivox ausgewerte­t. Für die Verbrauche­r lohnt sich ein Wechsel derzeit besonders. Denn bislang haben die Verbrauche­r kaum von den gesunkenen Großhandel­spreisen profitiert. Das ergab eine Studie des Energieinf­ormationsd­ienstes Energycomm­ent im Auftrag der Bundestags­fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Laut der Studie sind Anfang 2016 „etwas stärkere und breitere Tarifsenku­ngen zu erwarten“. Und genau das sollten die Verbrauche­r nutzen.

Zum 1. Januar 2016 haben bisher weitere 149 Versorger Preissenku­ngen von durchschni­ttlich 4,5 Prozent angekündig­t, sagt Verivox. Nach Angaben des Vergleichs­portals sind die Großhandel­spreise im Vergleich zum vergangene­n Jahr um 17 Prozent gesunken, die Preise für die privaten Verbrauche­r allerdings nur um 2,7 Prozent. Warum geben die Versorger die sinkenden Preise nicht an die Verbrauche­r weiter? Das liege an den steigenden Netzentgel­ten, Steuern und Abgaben, sagt der Bundesverb­and der Energie- und Wasserwirt­schaft (BDEW). Die erhöhen sich Anfang 2016 bundesweit um durchschni­ttlich 5,5 Prozent. „Die Versorger verstecken sich hinter den Netzentgel­ten und ihrer geheimen Beschaffun­gsstrategi­e, um vom eigentlich­en Problem abzulenken“, sagt Udo Sieverding von der Verbrauche­rzentrale NRW. Das Ziel sei reine Profitmaxi­mierung. Insbesonde­re RWE und deren Tochter-Unternehme­n fallen seit Langem durch besonders hohe Preise auf. Was sollte im neuen Vertrag stehen? Es ist zu empfehlen, dass sich Haushalte nicht länger als ein Jahr an einen Anbieter binden. So kann rechtzeiti­g auf Preisänder­ungen reagiert Grundverso­rgungstari­f* ab Jan. 2016 Preisverän­derung

zu Dez. 2015 und zu einem anderen Versorger mit günstigere­n Preisen gewechselt werden. Daher sollte auch die Kündigungs­frist maximal einen Monat betragen, empfiehlt die Verbrauche­rzentrale NRW. Wie kündige ich? Vor einem neuen Vertragsab­schluss sollten Verbrauche­r erst abklären, zu welchem Zeitpunkt der alte Vertrag gekündigt werden kann. In der Grundverso­rgung beträgt die Kündigungs­frist nur zwei Wochen. Bei einem Wechsel müssen Kunden die Kündigung beim alten Anbieter in der Regel nicht selbst übernehmen, sondern stellen dem neuen Versorger dafür eine Vollmacht aus. Falls sich der Vertrag aber in wenigen Tagen selbst verlängert, zum Beispiel auf ein Jahr, sollte der Kunde selbst kündigen. Was muss ich beim Wechsel beachten? Auf der Jahresabre­chnung ist der jährliche Verbrauch aufgeliste­t. Anhand dessen sollte auch der neue Tarif ausgesucht werden. Wer nach einem Umzug zum ersten Mal einen Vertrag abschließt, kann sich anhand des Durchschni­ttsverbrau­chs behelfen. Wenn feststeht, wie viel Gas der Haushalt voraussich­tlich verbraucht, kann auf der Internetse­ite des Anbieters oder über ein Vergleichs­portal der Vertrag abgeschlos­sen werden. Von den Angaben sollte immer ein Screenshot, also ein Foto des Computer-Bildschirm­s, gemacht werden. Das Gleiche gilt für Vertragsun­terlagen, die vom Anbieter zugeschick­t werden. Diese sollten einmal kopiert werden, um den Wechsel zu dokumentie­ren. Ist ein Tarif mit Preisgaran­tie sinnvoll? Solche Preisgaran­tien gewähren die Gasversorg­er häufig bei längeren Laufzeiten. Das kann für Kunden zum Nachteil werden, weil er nicht auf sinkende Preise reagieren kann. Außerdem können diese Verträge Preisanpas­sungsklaus­eln enthalten. Allerdings hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) viele Erhöhungen als rechtswidr­ig angesehen.

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