Todesstrafe für Charles Manson
Die Schauspielerin Sharon Tate war kurz davor, in Hollywood eine große Karriere zu starten. Sie hatte unter anderem in dem Streifen „Das Tal der Puppen“überzeugen können, wenn der Film auch – abgesehen von Tates Leistung – von der Kritik eher wenig beachtet wurde. Auch in „Tanz der Vampire“, der Gruselkomödie ihres Ehemannes Roman Polanski, hatte sie eine der Hauptrollen übernommen. 1968 war sie als Nachwuchsdarstellerin für den Golden Globe nominiert. Dann kam der Mord, der 1969 ganz Amerika beunruhigen sollte. Vier Mitglieder der „Manson Family“waren auf Geheiß von Charles Manson in die Villa des Ehepaares Polanski eingedrungen und hatten die hochschwangere Tate sowie mehrere ihrer Freunde mit Messerstichen ermordet. Am folgenden Tag überfielen dieselben Täter das Ehepaar Leno und Rosemary LaBianca und mordeten erneut. Ein Jahr nach den Taten begann der Prozess gegen die „Manson Family“. Am 29. März 1971 erging das erste Urteil: Manson und drei Mittäter wurden zum Tod in der Gaskammer verurteilt. 1972 setzte Kalifornien die Todesstrafe vorübergehend außer Kraft, die Gerichte wandelten alle Urteile im Mordfall „Tate / LaBianca“in lebenslängliche Haftstrafen um. Manson und mehrere seiner damaligen Anhänger sitzen noch heute in USGefängnissen und stellen regelmäßig Anträge auf Bewährung. Bislang wurden alle abgelehnt.