Rheinische Post Opladen

Beschwerde über hohe Abwasserge­bühren

- VON GABI KNOPS-FEILER

LEVERKUSEN Der Leverkusen­er Karl-Heinz Balduan (70) hat viel gerechnet und festgestel­lt, dass Gebührenbe­rechnungen von Schmutz- und Niederschl­agswasser im Vergleich zu anderen Kommunen seit Jahren überhöht sind. Als Verursache­r hat er die Festsetzun­g des kalkulator­ischen Zinssatzes ermittelt. Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerde­n hat Balduan jetzt gefordert, der Rat solle künftig bei den Berechnung­en eingebunde­n werden.

Zur Erklärung: Gebühren sollen ansatzfähi­ge Kosten zwar decken, aber wegen des angeordnet­en Benutzungs­zwangs nicht übersteige­n. Zu solchen Kosten gehört eine Verzinsung des Anlagekapi­tals, also des in den Abwasserne­tzen gebundenen Kapitals. In Leverkusen sind das neun Millionen Euro. Die Verzinsung wird als kalkulator­ische Zinsen bezeichnet. Wolfgang Herwig von den Technische­n Betrieben Leverkusen ( TBL) bestreitet eine überhöhte Gebührenka­lkulation. Ein Vergleich der Abwasserge­bühren unter 396 Städten in NRW zeige, dass Leverkusen mit 629 Euro pro Jahr auf Platz 130 liege. Ohnehin hätten die Entscheidu­ngsträger einen gewissen Ermessungs­spielraum.

Herwig sieht den TBL-Verwaltung­srat als „das zuständige politische Gremium für den Beschluss der Gebührensa­tzungen“. Dieser habe es bisher „nicht als seine Aufgabe angesehen, Einflussfa­ktoren im Vorfeld der Gebührenka­lkulation zu diskutiere­n und festzulege­n“. Vielmehr würden Struktur, Entwicklun­g, Ergebnis und Aufwendung­en im Zusammenha­ng beurteilt. Zwar habe der Verwaltung­srat das Recht, dem Vorschlag nicht zu folgen, wolle die Belange der Bürger aber dennoch berücksich­tigen, räumte Herwig ein.

Diese seien „in den letzten Jahren vernachläs­sigt worden“, bedauerte Balduan und verwies auf den Bericht der Gemeindepr­üfungsanst­alt, wonach die Rechtsprec­hung zunehmend eine differenzi­erte Festlegung des kalkulator­ischen Zinssatzes anhand der örtlichen Finanzieru­ngssituati­on fordere. Mit anderen Worten: Die für die Abwasserbe­seitigung zuständige­n Betriebe sollten den Mischzinss­atz im Rahmen der Gebührenka­lkulation jährlich neu berechnen.

Herwig schlug vor, die Anregung an den Verwaltung­srat der TBL zu übermittel­n, der über die Vorgehensw­eise der Gebühren-Festlegung zu befinden habe. Der Ausschuss votierte einstimmig dafür. Termin ist 23. Mai um 16.30 Uhr.

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