Beschwerde über hohe Abwassergebühren
LEVERKUSEN Der Leverkusener Karl-Heinz Balduan (70) hat viel gerechnet und festgestellt, dass Gebührenberechnungen von Schmutz- und Niederschlagswasser im Vergleich zu anderen Kommunen seit Jahren überhöht sind. Als Verursacher hat er die Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ermittelt. Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hat Balduan jetzt gefordert, der Rat solle künftig bei den Berechnungen eingebunden werden.
Zur Erklärung: Gebühren sollen ansatzfähige Kosten zwar decken, aber wegen des angeordneten Benutzungszwangs nicht übersteigen. Zu solchen Kosten gehört eine Verzinsung des Anlagekapitals, also des in den Abwassernetzen gebundenen Kapitals. In Leverkusen sind das neun Millionen Euro. Die Verzinsung wird als kalkulatorische Zinsen bezeichnet. Wolfgang Herwig von den Technischen Betrieben Leverkusen ( TBL) bestreitet eine überhöhte Gebührenkalkulation. Ein Vergleich der Abwassergebühren unter 396 Städten in NRW zeige, dass Leverkusen mit 629 Euro pro Jahr auf Platz 130 liege. Ohnehin hätten die Entscheidungsträger einen gewissen Ermessungsspielraum.
Herwig sieht den TBL-Verwaltungsrat als „das zuständige politische Gremium für den Beschluss der Gebührensatzungen“. Dieser habe es bisher „nicht als seine Aufgabe angesehen, Einflussfaktoren im Vorfeld der Gebührenkalkulation zu diskutieren und festzulegen“. Vielmehr würden Struktur, Entwicklung, Ergebnis und Aufwendungen im Zusammenhang beurteilt. Zwar habe der Verwaltungsrat das Recht, dem Vorschlag nicht zu folgen, wolle die Belange der Bürger aber dennoch berücksichtigen, räumte Herwig ein.
Diese seien „in den letzten Jahren vernachlässigt worden“, bedauerte Balduan und verwies auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt, wonach die Rechtsprechung zunehmend eine differenzierte Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes anhand der örtlichen Finanzierungssituation fordere. Mit anderen Worten: Die für die Abwasserbeseitigung zuständigen Betriebe sollten den Mischzinssatz im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich neu berechnen.
Herwig schlug vor, die Anregung an den Verwaltungsrat der TBL zu übermitteln, der über die Vorgehensweise der Gebühren-Festlegung zu befinden habe. Der Ausschuss votierte einstimmig dafür. Termin ist 23. Mai um 16.30 Uhr.