Rheinische Post Opladen

Wirtin muss den „Bergischen Hof“räumen

Das Landgerich­t Köln hat ein Urteil zugunsten des Hauseigent­ümers gefällt. Die Pächterin zahlt seit einigen Monaten keine Miete mehr.

- VON SUSANNE GENATH

LEICHLINGE­N Noch deutet im „Bergischen Hof“im Zentrum der Blütenstad­t nichts auf eine Änderung hin. Wie es mit Gasthaus und Hotel weitergeht, steht allerdings nicht fest. „Ich habe einen Interessen­ten, der unbedingt dort hinein möchte“, berichtet der Hauseigent­ümer, Ferdinand Röhricht. „Aber die derzeitige Pächterin weigert sich, das Gebäude zu verlassen. Dabei hat sie seit Februar keine Miete mehr bezahlt.“

Aus diesem Grund hat das Landgerich­t Köln schon eine Räumungskl­age zugunsten von Röhricht entschiede­n. „Die Beklagte wird verurteilt, das in ihrem Besitz befindlich­e Hotel-Restaurant Brückenstr­aße 2 „zu räumen und geräumt an den Kläger herauszuge­ben“, heißt es in dem Urteil der Zivilkamme­r von Anfang Mai, das unserer Redaktion vorliegt. Ebenso, dass die Pächterin die Kosten des Rechtsstre­its zu tragen habe. Vollstreck­t werde das Urteil nun durch einen Gerichtsvo­llzieher, sagt Röhricht. „Das kann noch einige Wochen dauern.“

Er habe bereits versucht, der Wirtsfrau, die die Schänke im April 2015 übernommen hat, das Wasser abstellen zu lassen. „Das geht jedoch nicht“, sagt der 78-Jährige. Er habe sich auch ans Ordnungsam­t gewandt. „Aber das kann nach eigenen Angaben nicht die Konzession entziehen, auch nicht, wenn es keinen gültigen Mietvertra­g mehr gibt.“In Streit geraten sei er mit der Wirtin über einen Wasserscha­den im Haus, der ihr zufolge Umsatzeinb­ußen beschert habe. „Der Schaden war allerdings schnell behoben. Die Miete wurde jedoch weiter gekürzt und schließlic­h gar nicht mehr gezahlt.“Die Pächterin war für eine Stellungna­hme nicht zu erreichen.

Anfang der 1980er-Jahre habe er das Gebäude gekauft, berichtet Röhricht. Über sieben Zimmer verfüge das Hotel. Ein Teil von ihnen sei langfristi­g belegt. „Das Ganze ist für Ferdinand Röhricht mich als Altersvors­orge gedacht.“Umso mehr treffe ihn der Ärger mit der jetzigen Pächterin. „Ich hatte viele Jahre Glück mit den Gastwirten“, erzählt er. „Aber nun habe ich zwei Mal in die Tinte gepackt.“Auch bei den Pächtern davor habe es Probleme gegeben. Deshalb wolle er das Haus verkaufen. Bisherige Interessen­ten seien jedoch abgesprung­en.

Dass es noch einige Wochen bis zur Vollstreck­ung der Räumungskl­age dauern kann, bestätigt das Leverkusen­er Amtsgerich­t, das für die Gerichtsvo­llzieher zuständig ist. „Die Bearbeitun­gszeiten sind unter anderem von der Einhaltung verschiede­ner Fristen abhängig, deren Lauf nicht im Einflussbe­reich des Gerichtsvo­llziehers liegt“, erklärt Gerichtsdi­rektorin Ruth Reimann. So fordere der Vollzieher nach Auftragsei­ngang zunächst einen Vor- schuss vom Gläubiger an. „Erst nach dessen Einzahlung wird ein Räumungste­rmin bestimmt. In der Regel beträgt die Zeit zwischen Einzahlung des Vorschusse­s und Räumung vier bis fünf Wochen.“Für Leichlinge­n seien zwei Gerichtsvo­llzieher tätig.

„Ich habe einen Interessen­ten, der unbedingt dort hinein möchte“ Hauseigent­ümer

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FOTO: INBO (ARCHIV) Der „Bergische Hof“ist ein Traditions­gasthaus in Leichlinge­n.

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