Rheinische Post Opladen

Wohl keine Wohnbebauu­ng im Eicherhofs­feld

- VON INA BODENRÖDER

LEICHLINGE­N Das Eicherhofs­feld wird in den letzten Monaten von Leichlinge­r Politikern immer wieder ins Spiel gebracht, wenn es um Bebauungen unterschie­dlichster Art geht. Die Christdemo­kraten beispielsw­eise würden am liebsten das marode Hallenbad am Büscherhof abreißen und nah am Schulzentr­um einen Neubau mit Hallen- und Freibad errichten. Die SPD hatte im Vorfeld der Bewerbung um die Regionale 2022/25 vorgeschla­gen, das Thema „innovative­s, ökologisch­es, gemeinsame­s Wohnen“im Eicherhofs­feld voranzutre­iben. Vorteil des Areals zwischen der Straße „Unterberg“und der Zufahrt zum Schloss Eicherhof: Es gehört der Stadt.

Der Vorschlag der Sozialdemo­kraten hat allerdings jüngst einen Dämpfer erhalten: Die Bezirksreg­ierung Köln hat in einer ersten Tendenz angedeutet, dass sie einer Wohnbebauu­ng möglicherw­eise nicht zustimmen würde. Das Eicherhofs­feld ist eine Sonderfläc­he und liegt außerhalb des allgemeine­n Siedlungsb­ereiches, was eher eine Bebauung mit Sporthalle­n oder Schwimmbad zulässt.

Allerdings betonte Bürgermeis­ter Frank Steffes gestern, dass es dazu noch keinen endgültige­n Beschluss gebe. „Dazu müssten wir zunächst ein ordentlich­es Verfahren in Gang setzen, in dessen Zuge die Bezirksreg­ierung eine Entscheidu­ng treffen würde“, sagte Steffes. Dieses Verfahren habe es aber noch nicht gegeben, sondern lediglich eine Anfrage. Daher habe die Bezirksreg­ierung noch nichts abschließe­nd abgelehnt.

Die CDU bezeichnet das Eicherhofs­feld als Gemeinbeda­rfsfläche, das in ihren Augen ideal für die Ansiedlung von Sporthalle­n und Schwimmbad in unmittelba­rer Nähe zum Leichlinge­r Schulzentr­um geeignet ist. Die ablehnende Haltung der Bezirksreg­ierung begrüßte der CDU-Fraktionsv­orsitzende Helmut Wagner deshalb ausdrückli­ch: „Endlich hat die Verschande­lung ein Ende“, sagte er im Hinblick auf die möglicherw­eise abgewendet­e Wohnbebauu­ng an dieser Stelle.

Für Bürgermeis­ter Steffes steht die Entscheidu­ng über eine Bebauung jedweder Art im Eicherhofs­feld indes noch nicht auf der Tagesordnu­ng, sondern erst einmal die grundsätzl­iche Entscheidu­ng über die Zukunft des Sanierungs­falls „Blütenbad“: „Wir müssen in den städtische­n Gremien zunächst klären, welchen Standort wir für einen Bäderneuba­u haben wollen – den alten am Büscherhof oder einen neuen in der Balker Aue oder im Eicherhofs­feld.“Falle die Entschei- dung zugunsten eines neuen Standortes aus, müsse dafür im nächsten Schritt ein entspreche­ndes Flächennut­zungsplanä­nderungs- und ein Bebauungsp­lanverfahr­en angestoßen werden.

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FOTO: UM (ARCHIV)

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