Rheinische Post Opladen

Was ein Energieaus­weis aussagt

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LEVERKUSEN (RP) Der Energieaus­weis soll auf den ersten Blick deutlich machen, wie energieeff­izient ein Gebäude ist. So sieht es die Energieein­sparverord­nung ( EnEV) vor. Ob der Energieaus­weis diese Aufgabe erfüllt und welche Informatio­nen er tatsächlic­h enthält, erläutert Michael Molitor, Energieexp­erte der Verbrauche­rzentrale Leverkusen. Was steht drin? Den fünfseitig­en Energieaus­weis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsaus­weis enthält er die Kennwerte für den Energiebed­arf, als Verbrauchs­ausweis diejenigen für den Energiever­brauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsaus­weis zulässig. Der Energiesta­ndard des Gebäudes wird mittels Energieeff­izienzklas­sen von A+ bis H veranschau­licht, ähnlich wie bei Kühlschran­k und Waschmasch­ine. Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Vorschläge zur Verbesseru­ng des energetisc­hen Gebäudezus­tands. „Hier handelt es sich um Empfehlung­en“, betont Molitor. „Am besten bespricht man mit ei- nem Energieber­ater, was möglich und sinnvoll ist.“ Wer braucht einen Energieaus­weis? Verpflicht­end ist der Energieaus­weis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigste­n Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilien­anzeige genannt werden. Bei der Besichtigu­ng eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefor­dert aushändige­n oder gut sichtbar aushängen. Spätestens bei Vertragsab­schluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. Wer stellt den Energieaus­weis aus? Ein Energieaus­weises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikat­ion ausgestell­t werden, sagt Michael Molitor. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständi­ge Liste aller Aussteller gebe es allerdings nicht. Die Energieeff­izienz-Expertenli­ste führe einen großen Teil aller Sachverstä­ndigen. Wichtig sei: Ein Ener- gieausweis ersetzt keine Energieber­atung.

Was kann nicht?

„Insbesonde­re der Verbrauchs­ausweis liefert Mietintere­ssenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten“, stellt Michael Molitor klar. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverh­alten, zum Beispiel der eingestell­ten Raumtemper­atur und dem Lüftungsve­rhalten, beeinfluss­t. Alle Energieaus­weise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energiever­brauch. Bei allen Fragen zum Energiever­brauch in privaten Haushalten hilft die Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale. Die Beratung in Leverkusen kostet fünf Euro. Eine Terminvere­inbarung ist möglich unter Telefon 0214 314 91201 oder 0211 33 996 555.

Mehr Informatio­nen gibt es im Internet unter: www.verbrauche­rzentrale.nrw/energieber­atung. der Energieaus­weis

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