NRW: Schwarzfahren nicht mehr als Straftat
Justizminister Peter Biesenbach (CDU) möchte mit seinem Vorstoß Gerichte und Gefängnisse entlasten.
BERLIN/DÜSSELDORF Der nordrheinwestfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will das Schwarzfahren entkriminalisieren und nicht länger als Straftat ahnden. Biesenbach bezeichnete es als „Fehlentwicklung“, dass jemandem, der keine Kurzstreckenfahrtkarte für 1,50 Euro kaufe, Gefängnis drohen könne. „Würde es hier nicht reichen, wenn wir Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit und erst bei hartnäckigen Wiederholungstätern als Straftat behandeln würden?“, fragte Biesenbach im Gespräch mit unserer Redaktion.
Schwarzfahrer beschäftigen die Justiz bundesweit umfänglich. Nach Angaben der NRW-Landesregierung sitzen deutschlandweit ak- tuell rund 5000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe ab; der überwiegende Teil von ihnen sind verurteilte Schwarzfahrer. In NRW sind es 1215 Gefangene. Jeder Hafttag koste den Steuerzahler pro Gefangenem rund 131 Euro. „Wir haben also allein am Montag in NRW rund 160.000 Euro dafür ausgegeben, dass Menschen inhaftiert sind, die das Gericht überhaupt nicht inhaftieren wollte“, sagte Biesenbach. „Sie sollten eine Geldstrafe zahlen.“
Von einer Reform verspricht sich der Minister eine umfassende Entlastung der Behörden. „Wir würden als Erstes die Polizei entlasten, die die Anzeigen nicht mehr aufneh- men müsste. Dann würden wir Staatsanwaltschaften und Gericht gleichermaßen entlasten, die die Fälle nicht erledigen müssten.“Und schließlich würden auch die Justizvollzugsanstalten entlastet, betonte Biesenbach.
Der NRW-Justizminister kündigte an, mit seinen Länderkollegen die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens zu besprechen. Dabei ist er in interessanter Gesellschaft. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hat bereits einen ähnlichen Vorstoß unternommen. Die Linksfraktion brachte Anfang vergangenen Jahres einen Antrag mit ähnlicher Stoßrichtung in den Bundestag ein. Sven Rebehn
Auch der Deutsche Richterbund wünscht sich Entlastung. „In der Strafjustiz knirscht es an allen Ecken und Enden“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Eine Herabstufung der Straftat Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit fordert der Richterbund nicht direkt. „Im Bereich des Schwarzfahrens sehen wir aber nicht in erster Linie den Gesetzgeber, sondern die Verkehrsbetriebe in der Pflicht“, sagte Rebehn. „Es braucht effektive Zugangskontrollen der Unternehmen für Bahnen und Busse, um das Fahren ohne Fahrschein konsequenter als bisher zu verhindern.“Viele Schwarzfahrten, deren Anzeigen bisher auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft landeten, würden dann vermutlich gar nicht mehr angetreten.
„Wir sehen die Verkehrsbetriebe in der Pflicht“ Geschäftsführer Richterbund