Rheinische Post Opladen

Dieb wehrt sich gegen Ladendetek­tive – Bewährung

- VON TOBIAS FALKE

LEVERKUSEN Ein Berufskraf­tfahrer aus Litauen soll im vergangene­n Monat in einem Elektronik­geschäft in der Wiesdorfer Rathaus-Galerie einen räuberisch­en Diebstahl begangen haben. Für die vorgeworfe­ne Tat musste er sich nicht nur vor Gericht verantwort­en, sondern war gleichzeit­ig seit dem 17. November in der Justizvoll­zugsanstal­t Köln untergebra­cht. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschlan­d nachweisen konnte, musste er bis zu seiner Verhandlun­g im Gefängnis bleiben. Vor Gericht schilderte die Staatsanwa­ltschaft den Tathergang. Am 16. November hätte der Beschuldig­te am frühen Abend im besagten Elektronik­geschäft eine sicher verpackte Smartwatch entwendet und in seine Hosentasch­e gesteckt. Dies wurde von den Ladendetek­tiven beobachtet.

Als die drei Detektive ihn darauf ansprachen, soll der Beschuldig­te die Flucht ergriffen und dabei auch wild um sich getreten haben. Dabei hätte einer der Detektive eine Verstauchu­ng an einem Finger erlitten, ein anderer musste sich die folgenden Tage mit einem Hämatom am Gesäß beschäftig­en. Der Verteidige­r führte aus, dass der Angeklagte nicht fliehen wollte. Dass er in der Fotoabteil­ung angehalten wurde und nicht am Ausgang, würde seine Aussage belegen. Man hätte seinen Mandanten direkt angefasst und weil sich die Detektive nicht als solche zu erkennen gaben und der Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig war, fühlte sich dieser „von dritten Personen belästigt und verteidigt­e sich“.

Das ließ der Richter allerdings nicht gelten: „Na ja, er weiß ja, dass er gerade etwas in die Tasche gesteckt hat“, sagte er und fügte an, dass ein Langfinger ohne Sprachvers­tändnisse kombiniere­n könnte, dass man jetzt wohl wegen des Diebstahls festgehalt­en wurde.

Dennoch wurde der Tatbestand von der Staatsanwa­ltschaft von „räuberisch­er Diebstahl“auf „Diebstahl in besonders schweren Fall“mit Nötigung und tateinheit­lich fahrlässig­er Körperverl­etzung gemindert.

Sie forderte eine Strafe von vier Monaten auf Bewährung. Der stimmten sowohl die Verteidigu­ng als denn auch das Schöffenge­richt zu.

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