Wehrhahn-Angeklagter voll schuldfähig
(sg) Durchschnittliche Intelligenz, ein Hang zur Selbsterhöhung und die Neigung, die Realität zu verdrängen und zu leugnen sind ausgeprägte Akzente in der Persönlichkeit von Ralf S., sagte gestern der Psychiater, der den 51-jährigen Ex-Soldaten begutachtet hat.
Bereits vor Beginn des Wehrhahn-Prozesses hatte er den Mann untersucht, der des zwölffachen Mordversuchs durch einen Sprengstoffanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn angeklagt ist. Gestern trug der Sachverständige, der S. bereits eine maligne narzisstische Persönlichkeit bescheinigt hatte, vor, was sich für ihn aus dem Verhalten des Angeklagten bei Gericht und auch aus den im Prozess abgespielten Telefonmitschnitten ergeben hat. Antisemitische und ausländerfeindliche Äußerungen ließen demnach „auf seine Einstellung“schließen, seien aber ebenso wenig ein Indiz für eine psychische Erkrankung oder eine krankhafte Verhaltensstörung wie die Verschwörungstheorien, die der Angeklagte gelegentlich geäußert hat. Das Fazit des Gutachters: Sollte Ralf S. den Anschlag am Wehrhahn begangen haben, dann sei er dafür „strafrechtlich voll verantwortlich“. Gestern hat ein Zeuge, der in Tatortnähe gearbeitet hat, aber von der Polizei nach dem Anschlag nie befragt wurde, die Aussage seines damaligen Kollegen bestätigt. Demnach sei S. vor der Explosion auf der anderen Seite des S-Bahnhofs mehrfach hin und her gegangen. Das sei sonst nicht vorgekommen und sei ihm schon damals verdächtig erschienen, sagte der Zeuge.
„Antisemitische Äußerungen lassen auf seine Einstellung schließen“
Psychiatrischer Gutachter über den 51-jährigen Ex-Soldaten