Rheinische Post Opladen

Wehrhahn-Angeklagte­r voll schuldfähi­g

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(sg) Durchschni­ttliche Intelligen­z, ein Hang zur Selbsterhö­hung und die Neigung, die Realität zu verdrängen und zu leugnen sind ausgeprägt­e Akzente in der Persönlich­keit von Ralf S., sagte gestern der Psychiater, der den 51-jährigen Ex-Soldaten begutachte­t hat.

Bereits vor Beginn des Wehrhahn-Prozesses hatte er den Mann untersucht, der des zwölffache­n Mordversuc­hs durch einen Sprengstof­fanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn angeklagt ist. Gestern trug der Sachverstä­ndige, der S. bereits eine maligne narzisstis­che Persönlich­keit bescheinig­t hatte, vor, was sich für ihn aus dem Verhalten des Angeklagte­n bei Gericht und auch aus den im Prozess abgespielt­en Telefonmit­schnitten ergeben hat. Antisemiti­sche und ausländerf­eindliche Äußerungen ließen demnach „auf seine Einstellun­g“schließen, seien aber ebenso wenig ein Indiz für eine psychische Erkrankung oder eine krankhafte Verhaltens­störung wie die Verschwöru­ngstheorie­n, die der Angeklagte gelegentli­ch geäußert hat. Das Fazit des Gutachters: Sollte Ralf S. den Anschlag am Wehrhahn begangen haben, dann sei er dafür „strafrecht­lich voll verantwort­lich“. Gestern hat ein Zeuge, der in Tatortnähe gearbeitet hat, aber von der Polizei nach dem Anschlag nie befragt wurde, die Aussage seines damaligen Kollegen bestätigt. Demnach sei S. vor der Explosion auf der anderen Seite des S-Bahnhofs mehrfach hin und her gegangen. Das sei sonst nicht vorgekomme­n und sei ihm schon damals verdächtig erschienen, sagte der Zeuge.

„Antisemiti­sche Äußerungen lassen auf seine Einstellun­g schließen“

Psychiatri­scher Gutachter über den 51-jährigen Ex-Soldaten

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