Aus für Rathaus am Blütenbad?
Verwaltung: Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans unzulässig.
LEICHLINGEN (inbo) Die Stadtverwaltung hat im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in ihrer Vorlage zum Integrierten Handlungskonzept Stellung zum künftigen Rathausstandort genommen. „Aufgrund der festgesetzten Nutzung Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Hallenbad ist der Neubau eines Rathauses auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans unzulässig“, heißt es dort.
In seiner Sitzung im April hatte der Rat beschlossen, das Rathaus entweder auf dem Grundstück des alten Hallenbades oder am jetzigen Standort Am Büscherhof neu zu bauen. In der Vorlage schreibt die Verwaltung weiter: „Eine Befreiung nach Paragraf 31 Baugesetzbuch kann nicht erteilt werden. Die Grundzüge der Planung werden berührt. Der Bebauungsplan Nr. 10/1 wurde mit dem Ziel aufgestellt, ein Hallen- und Freibad auf diesem Gelände zu ermöglichen. Daher widerspricht eine Rathausnutzung den Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes.“Nach jetziger Einschätzung erzeuge ein Rathausneubau am Blütenbad städtebauliche Spannungen, weil er in einer Umgebung mit zwei- bis dreigeschossigen Wohnhäusern mit sechs bis acht Geschossen dominant wirken würde. Problematisch sieht die Stadtverwaltung auch die Verkehrssituation – durch das Bad ohnehin schon schwierig, während der Freibadsaison mit zu wenigen Parkplätzen.
„Durch einen Rathausneubau an dieser Stelle erhöht sich das Verkehrsaufkommen drastisch, zusätzliche Stellplätze werden benötigt. Die Erschließungsproblematik kann nur im Rahmen einer Bauleitplanung gelöst werden“, betonte die Verwaltung. Rechnung müsse auch einem höheren Lärmschutzbedarf für die Siedlung Cremers Weiden getragen werden, außerdem artenschutzund umweltrechtlichen Belangen. Die Änderung von Bebauungsund Flächennutzungsplan würde etwa drei Jahre dauern.