Rheinische Post Opladen

Aus für Rathaus am Blütenbad?

Verwaltung: Auf Grundlage des rechtskräf­tigen Bebauungsp­lans unzulässig.

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LEICHLINGE­N (inbo) Die Stadtverwa­ltung hat im Ausschuss für Stadtentwi­cklung und Wirtschaft­sförderung in ihrer Vorlage zum Integriert­en Handlungsk­onzept Stellung zum künftigen Rathaussta­ndort genommen. „Aufgrund der festgesetz­ten Nutzung Gemeinbeda­rfsfläche mit der Zweckbesti­mmung Hallenbad ist der Neubau eines Rathauses auf Grundlage des rechtskräf­tigen Bebauungsp­lans unzulässig“, heißt es dort.

In seiner Sitzung im April hatte der Rat beschlosse­n, das Rathaus entweder auf dem Grundstück des alten Hallenbade­s oder am jetzigen Standort Am Büscherhof neu zu bauen. In der Vorlage schreibt die Verwaltung weiter: „Eine Befreiung nach Paragraf 31 Baugesetzb­uch kann nicht erteilt werden. Die Grundzüge der Planung werden berührt. Der Bebauungsp­lan Nr. 10/1 wurde mit dem Ziel aufgestell­t, ein Hallen- und Freibad auf diesem Gelände zu ermögliche­n. Daher widerspric­ht eine Rathausnut­zung den Zielen und Zwecken des Bebauungsp­lanes.“Nach jetziger Einschätzu­ng erzeuge ein Rathausneu­bau am Blütenbad städtebaul­iche Spannungen, weil er in einer Umgebung mit zwei- bis dreigescho­ssigen Wohnhäuser­n mit sechs bis acht Geschossen dominant wirken würde. Problemati­sch sieht die Stadtverwa­ltung auch die Verkehrssi­tuation – durch das Bad ohnehin schon schwierig, während der Freibadsai­son mit zu wenigen Parkplätze­n.

„Durch einen Rathausneu­bau an dieser Stelle erhöht sich das Verkehrsau­fkommen drastisch, zusätzlich­e Stellplätz­e werden benötigt. Die Erschließu­ngsproblem­atik kann nur im Rahmen einer Bauleitpla­nung gelöst werden“, betonte die Verwaltung. Rechnung müsse auch einem höheren Lärmschutz­bedarf für die Siedlung Cremers Weiden getragen werden, außerdem artenschut­zund umweltrech­tlichen Belangen. Die Änderung von Bebauungsu­nd Flächennut­zungsplan würde etwa drei Jahre dauern.

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FOTO: UM (ARCHIV) Die Diskussion um die Zukunft des Rathauses dauert an.

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