Rheinische Post Opladen

CO-Pipeline: Warten auf das Oberverwal­tungsgeric­ht

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LEVERKUSEN (LH) Seit einem Jahrzehnt ist Covestros Kohlenmono­xid-Leitung (CO-Pipeline) zwischen den Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen Dauerthema – auch bei Bürgern an der Trasse, die den Transportw­eg des giftigen Gases ablehnen. Aktueller Stand: Bei der Bezirksreg­ierung Düsseldorf ist laut Covestro ein Antrag auf Planänderu­ng anhängig. „Bei so einem riesigen Projekt kann es während der Bauphase zu Änderungen der vorgesehen­en Bauweise kommen“, erläutert ein Sprecher des Konzerns. Die Bezirksreg­ierung habe angekündig­t, in diesem Jahr entscheide­n zu wollen.

Zudem geht es um die juristisch­e Seite, also die Klagen. Das Oberverwal­tungsgeric­ht in Münster hat laut dem Sprecher bereits Sicherheit­skonzept und Verlauf der Pipeline (etwa durch Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath, Ratingen) bestätigt. Offen ist die Frage nach dem Allgemeinn­utzen. Das Gericht in Münster habe ans Bundesverf­assungsger­icht verwiesen, das 2017 entscheide­n sollte. Die Karlsruher Richter ordneten die Zuständigk­eit wieder dem Gericht in Münster zu.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht wolle abwarten, wie die Bezirksreg­ierung entscheide und dann einen Termin ansetzen, sagt der Sprecher. Offen ist also weiter, ob und wann die Leitung in Betrieb geht. Locker lassen wollen die Initiative­n nicht. Anti-CO-Pipeline-Koordinato­r Erwin Schumacher hatte 2017 angekündig­t: „Zehn weitere Jahre können wir noch gegen die CO-Pipeline kämpfen.“

Für Covestro steht fest: „Wir haben keinen Anlass, aus dem Projekt rauszugehe­n“, sagt NRW-Chef Daniel Koch. „Wir brauchen die Pipeline für Kohlenmono­xid. Sonst entsteht uns ein Wettbewerb­snachteil.“

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