CO-Pipeline: Warten auf das Oberverwaltungsgericht
LEVERKUSEN (LH) Seit einem Jahrzehnt ist Covestros Kohlenmonoxid-Leitung (CO-Pipeline) zwischen den Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingen Dauerthema – auch bei Bürgern an der Trasse, die den Transportweg des giftigen Gases ablehnen. Aktueller Stand: Bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist laut Covestro ein Antrag auf Planänderung anhängig. „Bei so einem riesigen Projekt kann es während der Bauphase zu Änderungen der vorgesehenen Bauweise kommen“, erläutert ein Sprecher des Konzerns. Die Bezirksregierung habe angekündigt, in diesem Jahr entscheiden zu wollen.
Zudem geht es um die juristische Seite, also die Klagen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat laut dem Sprecher bereits Sicherheitskonzept und Verlauf der Pipeline (etwa durch Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath, Ratingen) bestätigt. Offen ist die Frage nach dem Allgemeinnutzen. Das Gericht in Münster habe ans Bundesverfassungsgericht verwiesen, das 2017 entscheiden sollte. Die Karlsruher Richter ordneten die Zuständigkeit wieder dem Gericht in Münster zu.
Das Oberverwaltungsgericht wolle abwarten, wie die Bezirksregierung entscheide und dann einen Termin ansetzen, sagt der Sprecher. Offen ist also weiter, ob und wann die Leitung in Betrieb geht. Locker lassen wollen die Initiativen nicht. Anti-CO-Pipeline-Koordinator Erwin Schumacher hatte 2017 angekündigt: „Zehn weitere Jahre können wir noch gegen die CO-Pipeline kämpfen.“
Für Covestro steht fest: „Wir haben keinen Anlass, aus dem Projekt rauszugehen“, sagt NRW-Chef Daniel Koch. „Wir brauchen die Pipeline für Kohlenmonoxid. Sonst entsteht uns ein Wettbewerbsnachteil.“