Rundfunkbeitrag vor Gericht
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Beschwerden von vier Klägern.
KARLSRUHE (epd)Das Ende eines langjährigen Streites steht bevor: Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Mittwoch sein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Die Richter entscheiden insbesondere über vier Verfassungsbeschwerden gegen die Abgabe, die seit 2013 die ehemalige „GEZ-Gebühr“ersetzt. Drei Beschwerden wurden von Privatpersonen eingereicht, eine stammt von der Mietwagenfirma Sixt. Die Richter entscheiden über drei Aspekte: Zum einen geht es um die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine versteckte Steuer ist. Zum anderen urteilt das Gericht darüber, ob das Gleichheitsgebot im Grundgesetz verletzt wird, weil der Rundfunkbeitrag nicht mehr Rundfunkgebühr an Empfangsgeräte geknüpft, sondern pro Wohnung eingezogen wird. Das neue Zahlmodell war aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender eine überfällige Reform.
Die Beschwerdeführer argumentieren hingegen, dass die für Rundfunkpolitik zuständigen Länder den Beitrag nicht hätten einführen dürfen, weil diesen dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Bei der Abgabe handele es sich vielmehr um eine Steuer, für die der Bund zuständig sei. Sie halten es auch für verfassungswidrig, dass jeder Haushalt den Beitrag zahlen muss – unabhängig von der Zahl der Personen oder Empfangsgeräte. Sixt stört sich daran, Kosten für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten pro Monat in Euro dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig wird, für betrieblich genutzte hingegen schon.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016. Die Leipziger Richter wiesen damals die Revisionen der Kläger zurück und urteilten, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In der mündlichen Verhandlung im Mai ließ der Erste Senat durchblicken, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk der ganzen Gesellschaft zugute komme und deswegen auch von der Allgemeinheit bezahlt werden müsse. Dass die Bundesverfassungsrichter das Beitragsmodell gänzlich kippen, gilt als unwahrscheinlich. Gut möglich sind jedoch einzelne Korrekturen, etwa bei den zusätzlichen Beiträgen für Zweitwohnungen oder für nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzte Autos.
Derzeit liegt die Abgabe für jeden Haushalt bei 17,50 Euro pro Monat. Für Firmen wird sie nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Dienstwagen berechnet. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im vergangenen Jahr nahm der Beitragsservice insgesamt 7,97 Milliarden Euro ein. 90 Prozent davon stammen aus dem privaten Bereich, der Rest kommt von Firmen, Institutionen und anderen Einrichtungen.