Rheinische Post Opladen

Erwischter Dieb spuckt in Streifenwa­gen

24-Jähriger kam vor Gericht mit Bewährungs­strafe davon. Kein Abschluss, Notunterku­nft in der Zelle.

- VON TOBIAS BRÜCKER

OPLADEN Vor 24 Tagen stahl ein junger Mann in der Hardenberg­straße ein silbernes Allzweckwe­rkzeug aus einem Cabrio – Zeugen riefen die Polizei. Als diese wenig später den 24-Jährigen antraf, beschimpft­e der Mann die Beamten und setzte sich gegen die Festnahme zur Wehr. Ein Polizist wurde verletzt, die Beamten setzen Pfefferspr­ay ein. Gestern gab der Beschuldig­te die Tatvorwürf­e vor dem Amtsgerich­t Opladen zu.

Allerdings schilderte der Angeklagte die Situation ein wenig anders als das Polizeipro­tokoll. So habe er sich der Verhaftung nicht widersetze­n wollen, am Boden liegend sei Pfefferspr­ay in seinen Augen gewesen. „Das ist jetzt doch relativ unangenehm“, warf sein Rechtsbeis­tand ein. Deshalb habe der Mann sich am Boden gewunden und den Beamten verletzt. Doch stellte der Anwalt klar: „Es bleibt aber beim Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte.“

Im Polizeiber­icht ist darüber hinaus aufgeführt, dass der Beschuldig­te im Wagen der Beamten gespuckt habe, woraufhin der 24-Jährige einen Spuckschut­z bekam. „Ich hatte noch Spray im Mund und fing deshalb an zu sabbern“, verteidigt­e er sich. „Ich habe wohl zu viel gestikulie­rt.“

Seit knapp über zwei Jahren ist der Angeklagte nun zumindest offiziell wohnungslo­s. Zunächst bei seiner Freundin wohnhaft, kam er nach der Trennung bei einem Freund unter. Gemeldet war er an beiden Wohnadress­en jedoch zu keiner Zeit. Viele Anzeichen, das sein Leben bald eine andere Richtung einschlage­n könnte, gibt es derzeit nicht. Einen Schulabsch­luss, sagte er, habe er nicht, eine Wohnung sei aber in Aussicht. Seit rund einem Monat bewohnt er zwangsmäßi­g eine Zelle in der Justizvoll­zugsanstal­t Köln.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte fünf Monate und zwei Wochen für den Angeklagte­n. Da es seine erste Haftstrafe wäre, sei eine Bewährung angebracht. Die Verteidigu­ng sah den Strafrahme­n zu hoch, erklärte, angebracht seien drei Monate. Das Gericht sah das ähnlich und verhängte drei Monate und zwei Wochen – die Bewährungs­zeit beträgt zwei Jahre. „Man verhält sich im Streifenwa­gen besser still und gibt den Beamten keinen Grund anzunehmen, man setze sich zur Wehr. Der Selbstschu­tz steht da an oberster Stelle“, betonte der Richter. Der 24-Jährige solle nun schnellstm­öglich seinen Schulabsch­luss nachholen. Ein solcher, ein fester Beruf und die Wohnung bauten schließlic­h aufeinande­r auf.

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FOTO: UWE MISERIUS Sally Lin, Gewinnerin der Aktion „Meine Position ist spitze“, und Olaf Fleth, Leiter Verbrennun­g im Entsorgung­szentrum Bürrig der Currenta.

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