Erwischter Dieb spuckt in Streifenwagen
24-Jähriger kam vor Gericht mit Bewährungsstrafe davon. Kein Abschluss, Notunterkunft in der Zelle.
OPLADEN Vor 24 Tagen stahl ein junger Mann in der Hardenbergstraße ein silbernes Allzweckwerkzeug aus einem Cabrio – Zeugen riefen die Polizei. Als diese wenig später den 24-Jährigen antraf, beschimpfte der Mann die Beamten und setzte sich gegen die Festnahme zur Wehr. Ein Polizist wurde verletzt, die Beamten setzen Pfefferspray ein. Gestern gab der Beschuldigte die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht Opladen zu.
Allerdings schilderte der Angeklagte die Situation ein wenig anders als das Polizeiprotokoll. So habe er sich der Verhaftung nicht widersetzen wollen, am Boden liegend sei Pfefferspray in seinen Augen gewesen. „Das ist jetzt doch relativ unangenehm“, warf sein Rechtsbeistand ein. Deshalb habe der Mann sich am Boden gewunden und den Beamten verletzt. Doch stellte der Anwalt klar: „Es bleibt aber beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.“
Im Polizeibericht ist darüber hinaus aufgeführt, dass der Beschuldigte im Wagen der Beamten gespuckt habe, woraufhin der 24-Jährige einen Spuckschutz bekam. „Ich hatte noch Spray im Mund und fing deshalb an zu sabbern“, verteidigte er sich. „Ich habe wohl zu viel gestikuliert.“
Seit knapp über zwei Jahren ist der Angeklagte nun zumindest offiziell wohnungslos. Zunächst bei seiner Freundin wohnhaft, kam er nach der Trennung bei einem Freund unter. Gemeldet war er an beiden Wohnadressen jedoch zu keiner Zeit. Viele Anzeichen, das sein Leben bald eine andere Richtung einschlagen könnte, gibt es derzeit nicht. Einen Schulabschluss, sagte er, habe er nicht, eine Wohnung sei aber in Aussicht. Seit rund einem Monat bewohnt er zwangsmäßig eine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Köln.
Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Monate und zwei Wochen für den Angeklagten. Da es seine erste Haftstrafe wäre, sei eine Bewährung angebracht. Die Verteidigung sah den Strafrahmen zu hoch, erklärte, angebracht seien drei Monate. Das Gericht sah das ähnlich und verhängte drei Monate und zwei Wochen – die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. „Man verhält sich im Streifenwagen besser still und gibt den Beamten keinen Grund anzunehmen, man setze sich zur Wehr. Der Selbstschutz steht da an oberster Stelle“, betonte der Richter. Der 24-Jährige solle nun schnellstmöglich seinen Schulabschluss nachholen. Ein solcher, ein fester Beruf und die Wohnung bauten schließlich aufeinander auf.