Bayern gibt „Ankern“eine neue Bedeutung
Bayern hat die ersten Ankerzentren gestartet. Das Signal: die Asylpolitik wird besser gesteuert. Aber die Kritik ist laut.
BERLIN Das Wort klingt nach Halt, nach Hoffnung und Hilfe: Anker. Union und SPD haben es in ihren Koalitionsvertrag auf Seite 107 eingeführt – allerdings in dieser Schreibweise: AnKER. Es steht für: Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung von Flüchtlingen. AnKER. Nicht Anker. Hier sollen die Verfahren von Asylbewerbern effizienter als bisher bearbeitet werden. Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit der Jugendämter, der Justiz und der Ausländerbehörden arbeiten an Ort und Stelle Hand in Hand, die Verfahren sollen beschleunigt werden – und damit auch Abschiebungen. Denn die Botschaft soll nicht sein, dass Deutschland alle Asylbewerber ankern lässt, sondern im Gegenteil viel schneller als früher prüft und entscheidet, wer bleiben darf und wer zurückgeschickt wird.
In erster Linie will die CSU damit ein Zeichen setzen, dass Kommunen entlastet und Bürger beruhigt werden, die in den vergangenen Jahren mit der Aufnahme von Flüchtlingen überfordert wurden oder sich überfordert fühlten. Und deshalb ist das CSU-geführte Bayern jetzt auch das erste Bundesland, das AnKER-Zentren eingerichtet hat. Geholfen hat der harte Kurs in der Flüchtlingspolitik der CSU im Landtagswahlkampf bisher nicht. Die Umfragewerte sind für ihre Verhältnisse schlecht und in zweieinhalb Monaten ist die Wahl. Seit kurzem sind wieder leisere Töne der CSU-Spitze zu vernehmen. So verlief auch die offizielle Umwandlung bestehender Einrichtungen in Ankerzentren in jedem der sieben bayerischen Regierungsbezirke am Mittwoch ziemlich geräuschlos.
Etwa 1000 bis 1500 Flüchtlinge sollen in einem solchen Zentrum jeweils untergebracht werden. Und da fängt das Problem an. Der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, mahnte: „Kinder gehören nicht in Ankerzentren.“45 Prozent der Geflüchteten seien 2017 Kinder und Jugendliche gewesen, und diese hätten wie alle Kinder ein Recht auf Schutz vor Gewalt, auf gesundheitliche Versorgung und Teilhabe sowie Zugang zur Bildung. „In den sogenannten Ankerzentren werden diese Rechte, zu deren Umsetzung sich Deutschland gemäß der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat, nicht gewährleistet.“
Geflüchtete Kinder bräuchten besonderen Schutz und Hilfe, um Erlebtes zu verarbeiten, Kind sein zu dürfen und sich gut zu entwickeln. Die Kinderrechtsorganisation Save the Children sieht das genauso. Solche Ankerzentren behinderten ein kindgerechtes Aufwachsen. Stattdessen sorgten sie für Spannungen und Aggressionen. Die Linke beklagt, die Zentren seien Teil einer Politik, die allein auf Abschottung setze und die Schutzsuchenden das Leben möglichst unerträglich machen soll.
In den Einrichtungen soll die Identität der Flüchtlinge festgestellt werden. Kinder und Jugendliche, die ohne Familien geflüchtet sind und als unbegleitete Minderjährige bezeichnet werden, kommen nach der Altersfeststellung in die Obhut von Jugendbehörden. Die anderen bleiben in den Anker-Einrichtungen. Der Aufenthalt dort soll in der Regel maximal 18 Monate dauern, bei Familien mit minderjährigen Kindern sechs Monate. Nur Flüchtlinge mit einer guten Bleibeprognose sollen auf Kommunen verteilt werden. Bayern hat bisher nicht viel Sympathie bei anderen Bundesländern für die Anker-Idee geerntet. Und obwohl diese von den Spitzen von Union und SPD im Bund vereinbart wurden, machen viele von CDU oder SPD geführte Ländern noch nicht mit.
Die schriftliche Erklärung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wirkte angesichts dessen etwas befremdlich: „Ich bin zuversichtlich, dass andere Länder in Kürze folgen und die Anker-Einrichtungen sich als Erfolgsmodell erweisen werden.“Unterstützung hat er bislang nur von Sachsen. Der Freistaat hat zugesagt, sich an dem „Pilotprojekt Ankerzentrum“zu beteiligen und eine Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden mit bereits vorhandenen Strukturen zu einem Ankerzentrum weiterzuentwickeln, teilte das Landesinnenministerium mit. Thüringen hingegen winkt ab. Es gebe keine Notwendigkeit, derartige Zentren einzurichten
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich auch nicht an dem Projekt. Der richtige Grundgedanke, alle Akteure des Asylverfahrens im Sinne der Beschleunigung in beide Richtungen zu vernetzen, werde hier bereits anders umgesetzt, erklärte das Integrationsministerium. Statt Pilotprojekten sei ein regelmäßig tagender Migrationsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen nötig, auf dem Fragen der Verfahrensbeschleunigung, des Rückkehrmanagements und der Bleibeperspektive gut integrierter Geduldeter umfassend geklärt würden, sagte Minister Joachim Stamp unserer Redaktion. „Bis wir ein in sich konsistentes Einwanderungsrecht in Deutschland erreicht haben.“