17-Jährige zu Prostitution gezwungen
77.000 Euro soll eine 26-jährige Angeklagte einbehalten haben.
(jms) Zuhälterei, Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung und räuberische schwere Erpressung: So lauten die Anklagepunkte gegen ein junges Paar, das sich seit gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten muss. Von 2015 bis 2016 soll eine 26-Jährige Prostituierte gemeinsam mit ihrem Partner Freier teils unter Anwendung von Gewalt bestohlen und eine 17-Jährige zur Prostitution gezwungen haben. Ein Urteil soll am 14. August fallen.
In einem Internetportal bot die Dortmunderin schon bevor sie den Angeklagten kannte sexuelle Dienstleistungen gegen Geld an. Eine finanzielle Notlage und der Tipp einer Kollegin brachte sie schließlich auf eine Idee: „Sie geht rein und redet mit den Freiern. Dann muss sie das Geld aus Sicherheitsgründen zum Auto bringen“, beschrieb der Angeklagte das Vorhaben. Sie hätten dann das Geld bekommen, ohne eine Dienstleistung erbringen zu müssen.
Bereits beim ersten Treffen am 15. September 2015 ging der Plan „in die Hose“, berichtet die Angeklagte. Der Freier habe den Trick durchschaut, sie zur Rede gestellt und sie in der Wohnung einsperren wollen. Da der Komplize aber per Handy mithörte, sei er zu Hilfe geeilt und habe den Geschädigten mit einem Messer bedroht. Trotzdem hätten sie es am nächsten Tag erneut versucht. „Wir dachten wir hätten dieses Mal Pech gehabt, aber beim nächsten Mal würde es nicht so“, sagt der Student aus Bochum. Doch auch der zweite Versuch sei nicht wie geplant verlaufen, der Freier habe sich laut den Angeklagten sogar gerächt. Er habe die Angeklagte unter anderem Namen erneut gebucht und das Paar schließlich mit einem Schlagstock bedroht. Eine finanzielle Einigung solle den Streit beigelegt haben.
Rund ein halbes Jahr später soll eine befreundete 17-Jährige für die Angeklagte anschaffen gegangen sein. Die Angeklagte habe anfangs die Hälfte ihrer Einnahmen kassiert. Später aber soll sie den gesamten Verdienst der jungen Frau – insgesamt 77.000 Euro – einbehalten und auch deren Kleidung ausgesucht haben. Ihr mitangeklagter Partner habe zeitweise ebenfalls die Kontrolle über die 17-Jährige übernommen, so die Anklage.
Das schilderte die Angeklagte ganz anders: Sie will mit dem Opfer gemeinsam ein Geschäft in Hotelzimmern betrieben haben. Die Einnahmen seien gerecht aufgeteilt worden. Vom Alter der Kollegin habe sie nichts gewusst. Da die 17-Jährige aber schon vorher in dem Milieu tätig gewesen sein soll, habe sie daraus auf deren Volljährigkeit geschlossen, sagte die Angeklagte, die vor ihrer Aussage ihre Angehörigen aus dem Zuhörerraum des Gerichtsaals bat.