Auto abmelden – so macht man’s richtig
Wer sein Auto aus dem Verkehr zieht, spart Steuern und Versicherungsgebühren.
Es gibt mehrere Wege, sein Auto abzumelden. Über das Netz geht es nur bei Autos, die nach Januar 2015 zugelassen wurden. „Nur dann hat es ein Kennzeichen mit verdeckten Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten“, sagt Thomas Kramer vom ADAC Hessen-Thüringen. Der klassische Weg führt allerdings zur Zulassungsstelle. Dort benötigen Abmeldewillige Zulassungsbescheinigungen, Kennzeichen und Ausweis, sagt Florian Cichon, Geschäftsführer vom TÜV Rheinland Plus. Die Gebühren für die reine Abmeldung liegen Cichon zufolge deutschlandweit zwischen 7,50 und 7,80 Euro. Die Zulassungsstelle informiert automatisch die Versicherung und das Hauptzollamt.
Etwas komplizierter ist der Privatverkauf. Denn laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss man den Halterwechsel schnellstmöglich der Zulassungsstelle mitteilen. Auch die Versicherung sollte mit einer Kopie des Kaufvertrags über den Eigentümerwechsel informiert werden, rät Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ist der frischgebackene Halter an einem Unfall schuld, haftet die Versicherung des alten Besitzers und zwar „unabhängig davon, ob dieser schon über den Verkauf informiert hat oder nicht“, sagt Kramer.
Wer sein Auto stilllegen will, muss zur Zulassungsstelle neben dem Personalausweis auch die beiden Zulassungsbescheinigungen und die Nummernschilder mitnehmen. „Die bekomme ich zurück und kann damit mein Fahrzeug jederzeit wieder zulassen“, sagt Cichon. Die Stilllegung gilt für maximal sieben Jahre.
Soll das Auto verschrottet werden, übernimmt entweder der Händler alle Formalitäten, oder der Weg führt zum Verwertungsbetrieb. Hier werden die Schilder abmontiert und die Zulassungsbescheinigung Teil II einbehalten. „Mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und dem Verwertungsnachweis geht man zur Zulassungsstelle, und das Auto wird aus dem Register gelöscht“, sagt Cichon.