Mann kriegt Geld für Haartransplantation zurück
Mit einem Punktsieg vor dem Landgericht hat ein Schlosser gestern die Rückzahlung von 5500 Euro für eine aus seiner Sicht misslungene Haar-Transplantation erreicht. Schon vor drei Jahren hatte sich der Handwerker (29) entschlossen, gegen drohende Geheimrats-Ecken schnellstens aktiv zu werden, und sich für seine Ersparnisse deshalb in einer Kö-Klinik unters Messer gelegt. Mehrere Stunden habe der Eingriff gedauert, nur zufrieden war der Schlosser mit dem Ergebnis nicht.
Da eine Rückzahlung der Firma ausblieb, strengte er nun also eine Klage gegen das Unternehmen an – und da für die Gegenseite formell niemand auftrat, wurde dem Kläger der volle Betrag zugesprochen. Mit seinem Anwalt hatte der Handwerker sogar zwei Argumente ins Feld geführt. So sei der angeblich von der Klinik versprochene, üppige Haarwuchs an den problematischen Stellen auch ein Jahr nach dem Eingriff ausgeblieben. Der Schlosser sah sich also gezwungen, den oberen Stirnbereich durch geschicktes Frisieren zu verdecken. Und zweitens reklamierte sein Anwalt, dass die Klinik ihre damaligen Leistungen pauschal abgerechnet habe. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müsste aber auch bei kosmetischen Eingriffen eine genaue Aufstellung der erbrachten Leistungen und eine ordnungsgemäße Abrechnung dieser Positionen vorgelegt werden. Das sei bei der verklagten Haar-Klinik nicht geschehen. Welches dieser Argumente letztlich dazu führte, dass die Klinik im Prozess formell nicht vertreten war, kann dem Schlosser jetzt egal sein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.