Rheinische Post Opladen

Die Datenfrage

Die neue Datenschut­z-Grundveror­dnung der EU stellt viele Vereine vor eine Herausford­erung. Die Stadt klärte jetzt im Sportaussc­huss auf.

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Am 25. Mai ist die neue Datenschut­z-Grundveror­dnung, kurz DSGVO, der Europäisch­en Union in Kraft getreten, außerdem gibt es seitdem ein neues Bundesdate­nschutzges­etz. Außer Unternehme­n sind auch viele Vereine von den neuen Regeln betroffen. „Die Ehrenamtle­r in den vielen Vereinen sind aber immer noch verunsiche­rt, was sie genau tun müssen“, sagt Ratsherr Dirk-Peter Sültenfuß (CDU). Im Sportaussc­huss wollte seine Fraktion deshalb jetzt wissen, welche Anforderun­gen genau an die Vereine gestellt werden, und wie die Stadt sie unterstütz­t. Die Ergebnisse im Überblick:

Ausgangssi­tuation

Durch die DSGVO haben sich die Regeln für das Erheben und Speichern persönlich­er Daten geändert. Betroffen sei somit jeder Verein, „der personenbe­zogene Daten verarbeite­t, wie beispielsw­eise Namen, Anschrift und Geburtsdat­en, aber auch die Mitgliedsc­haft im Verein als solche oder deren Dauer sowie Platzierun­gen in Wettkämpfe­n“, heißt es in der Antwort der Stadt. Viele Grundsätze des deutschen Datenschut­zrechts seien aber weiterhin gültig. Dies bedeute: Vereine, die bereits entspreche­nde Strukturen und Prozesse aufweisen könnten, seien gut aufgestell­t, dort gehe es oft nur um Anpassunge­n im Einzelfall. Für Vereine, die das Thema vernachläs­sigt hätten, bestünde Nachholbed­arf. Das müssen Vereine tun Ausgangspu­nkt sollte eine Bestandsau­fnahme sein, welche Mitglieder­daten überhaupt vorliegen, rät die Stadt. Dann sei für jede einzelne Informatio­n zu prüfen, ob der Verein mit dieser überhaupt umgehen dürfe. Ferner sollten Vereine folgende Schritte in Angriff nehmen: Ergreifung technische­r und organisato­rischer Maßnahmen, Erstellung von Verarbeitu­ngsverzeic­hnissen, Benennung eines Datenschut­zbeauftrag­ten (sofern gesetzlich erforderli­ch), Aufnahme einer Klausel in die Satzung, Erstellung einer Datenschut­zordnung und von Datenschut­zerklärung­en und Verpflicht­ung der Mitarbeite­r auf das Datengehei­mnis. Bei Datenschut­zpannen bestehe eine Benachrich­tungspflic­ht. Eine Checkliste mit diesen Maßnahmen gibt es auch vom Landesspor­tbund. Dieser führt zudem Seminare zum Thema durch.

„Die Ehrenamtle­r in vielen Vereinen sind verunsiche­rt“Dirk-Peter Sültenfuß CDU

So beurteilt die Stadt die Lage Prognosen zu Auswirkung­en von Haftungsfr­agen oder Schadenser­satzforder­ungen bei Verstößen gegen die DSGVO könne man noch nicht geben, so die Stadt. Der Stadtsport­bund sorgt sich darum, dass der administra­tive Aufwand und die Haftungsri­siken für die ehrenamtli­chen Vereinsvor­stände ansteigen. Ohne Spezialken­ntnisse sei ein normaler Vereinsbet­rieb zudem nicht mehr zu organisier­en. Laura Ihme

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