Die Datenfrage
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU stellt viele Vereine vor eine Herausforderung. Die Stadt klärte jetzt im Sportausschuss auf.
Am 25. Mai ist die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, der Europäischen Union in Kraft getreten, außerdem gibt es seitdem ein neues Bundesdatenschutzgesetz. Außer Unternehmen sind auch viele Vereine von den neuen Regeln betroffen. „Die Ehrenamtler in den vielen Vereinen sind aber immer noch verunsichert, was sie genau tun müssen“, sagt Ratsherr Dirk-Peter Sültenfuß (CDU). Im Sportausschuss wollte seine Fraktion deshalb jetzt wissen, welche Anforderungen genau an die Vereine gestellt werden, und wie die Stadt sie unterstützt. Die Ergebnisse im Überblick:
Ausgangssituation
Durch die DSGVO haben sich die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert. Betroffen sei somit jeder Verein, „der personenbezogene Daten verarbeitet, wie beispielsweise Namen, Anschrift und Geburtsdaten, aber auch die Mitgliedschaft im Verein als solche oder deren Dauer sowie Platzierungen in Wettkämpfen“, heißt es in der Antwort der Stadt. Viele Grundsätze des deutschen Datenschutzrechts seien aber weiterhin gültig. Dies bedeute: Vereine, die bereits entsprechende Strukturen und Prozesse aufweisen könnten, seien gut aufgestellt, dort gehe es oft nur um Anpassungen im Einzelfall. Für Vereine, die das Thema vernachlässigt hätten, bestünde Nachholbedarf. Das müssen Vereine tun Ausgangspunkt sollte eine Bestandsaufnahme sein, welche Mitgliederdaten überhaupt vorliegen, rät die Stadt. Dann sei für jede einzelne Information zu prüfen, ob der Verein mit dieser überhaupt umgehen dürfe. Ferner sollten Vereine folgende Schritte in Angriff nehmen: Ergreifung technischer und organisatorischer Maßnahmen, Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, Benennung eines Datenschutzbeauftragten (sofern gesetzlich erforderlich), Aufnahme einer Klausel in die Satzung, Erstellung einer Datenschutzordnung und von Datenschutzerklärungen und Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis. Bei Datenschutzpannen bestehe eine Benachrichtungspflicht. Eine Checkliste mit diesen Maßnahmen gibt es auch vom Landessportbund. Dieser führt zudem Seminare zum Thema durch.
„Die Ehrenamtler in vielen Vereinen sind verunsichert“Dirk-Peter Sültenfuß CDU
So beurteilt die Stadt die Lage Prognosen zu Auswirkungen von Haftungsfragen oder Schadensersatzforderungen bei Verstößen gegen die DSGVO könne man noch nicht geben, so die Stadt. Der Stadtsportbund sorgt sich darum, dass der administrative Aufwand und die Haftungsrisiken für die ehrenamtlichen Vereinsvorstände ansteigen. Ohne Spezialkenntnisse sei ein normaler Vereinsbetrieb zudem nicht mehr zu organisieren. Laura Ihme