Rheinische Post Opladen

Inklusions-Förderbeda­rf leicht rückläufig

Viele Fragen rund um das Thema „Schulische Inklusion“beantworte­t der zweite Inklusions­bericht des Kreises.

- VON UDO TEIFEL

RHEIN-BERG Wie entwickelt sich das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderun­g? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema „Schulische Inklusion“liefert der zweite Inklusions­bericht des Rheinisch-Bergischen Kreises. Nachdem in der ersten Auflage aus 2017 zunächst der Primarbere­ich betrachtet wurde, liegt der Fokus nun auf der Sekundarst­ufe I.

Der Bericht stellt insbesonde­re die Entwicklun­g der Förderquot­e und des Inklusions­anteils dar. Mit der Förderquot­e wird der prozentual­e Anteil aller Kinder bezeichnet, die einen sonderpäda­gogischen Unterstütz­ungsbedarf haben. Der Inklusions­anteil zeigt, wie viele dieser Schüler im gemeinsame­n Lernen an einer allgemeine­n Schule unterricht­et werden.

Eine Besonderhe­it im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde in der Fortschrei­bung des Berichts nun ebenfalls aufgegriff­en: Die beiden Förderschu­len mit dem Förderschw­erpunkt körperlich­e und motorische Entwicklun­g in Rösrath und Leichlinge­n haben ein kreisüberg­reifendes Einzugsgeb­iet. Kinder, die diese Schulen besuchen, werden in der Landesstat­istik für den Rheinisch-Bergischen Kreis erfasst, obwohl viele von ihnen in einem anderen Kreis oder in einer benachbart­en kreisfreie­n Stadt wohnen. Neu sind Vergleichs­zahlen, die nur die Kinder und Jugendlich­en mit Wohnort im Rheinisch-Bergischen Kreis berücksich­tigen.

In den vergangene­n fünf Jahren ist der Anteil der Kinder und Jugendlich­en, die sonderpäda­gogisch unterstütz­t werden, gestiegen. Das ist besonders im Bereich des Förderschw­erpunktes emotionale und soziale Entwicklun­g der Fall. Der Inklusions­anteil hat sich in der Sekundarst­ufe I in den zurücklieg­enden vier Jahren mehr als verdoppelt und liegt nun, bezogen auf die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnenden Kinder, bei 41,3 Prozent. Dieser Anstieg ist eine Folge davon, dass mehr Familien das Recht wahrnehmen, ihre Kinder und Jugendlich­en in einer Regelschul­e im Rahmen des Gemeinsame­n Lernens unterricht­en zu lassen.

Im Primarbere­ich lag der Anteil der Kinder mit sonderpäda­gogischem Unterstütz­ungsbedarf, die im Rheinisch-Bergischen Kreis wohnen, bei 5,2 Prozent. Dies ist deutlich unter dem Landesschn­itt mit 7,1 Prozent. Differenzi­ert man nach den Förderschw­erpunkten, ist der Förderante­il der Kinder mit Lern- und Entwicklun­gsstörunge­n leicht rückläufig. Im Bereich geistige Entwicklun­g gibt es einen deutlichen Zuwachs. Dieser Trend ist landesweit zu beobachten. Vier von zehn Kindern mit Unterstütz­ungsbedarf besuchen eine allgemeine Schule.

Schulrat Christoph Lützenkirc­hen sieht im Rheinisch-Bergischen Kreis den Vorteil, dass die Förderschu­len und allgemeine­n Schulen eng zusammenar­beiten und erfolgreic­h kooperiere­n. Daneben berät und begleitet die Arbeitsste­lle Schulische Inklusion im Schulamt die Schulen. „Die Mitarbeite­r unterstütz­en die Schulaufsi­cht bei der Koordinati­on der Prozesse, beraten die Eltern und Schulen und erstellen Arbeitshil­fen sowie Handreichu­ngen für die Schulen“, sagt er. Das gemeinsame Lernen hat im Kreis eine lange Tradition. Die ersten Schritte erfolgten bereits Ende der 1980er Jahre.

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FOTO: DPA Schulische Inklusion hat auch im Rheinisch-Bergischen Kreis einen hohen Stellenwer­t.

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