Zigarettendieb kommt nicht los von seiner Drogensucht
OPLADEN Ein bekannter Drogensüchtiger musste jetzt erneut beim Amtsgericht in Opladen vorstellig werden. Schon im Mai war er verurteilt worden – zu einer Bewährungsstrafe. Doch gleich am selben Tag verstieß er gegen die Auflagen. Und nicht nur das: am 20. und 22. Juni soll er zudem in einem Aldi-Markt gestohlen haben. Zudem habe der 35-jährige Leverkusener in einem Fall Gewalt angewendet, so lautete der Vorwurf.
Demnach hat er bereits am 20. Juni des laufenden Jahres Zigaretten aus der Auslage des Marktes genommen und sie mit einem Trick an der Kasse vorbeigeschmuggelt. Später soll der Mann die Schachteln verkauft oder gegen Drogen eingetauscht haben. Und was einmal klappt, sollte auch ein zweites Mal klappen. Fünf Packungen nahm er am 22. Juni an sich und versteckte sie unter der Jacke. Diesmal aber lief laut Anklage ein Mitarbeiter des Aldi hinter dem Beschuldigten her, stellte ihn und wurde deshalb bedroht – nur wenig Meter weiter wurde der 36-Jährige gestellt.
An all das könne er sich jedoch nicht erinnern, gab dieser zu bedenken. Im Protokoll der Polizei war eben jener Eindruck auch festgehalten. So habe der Angeklagte zeitweise abwesend gewirkt. „Ich kann weiß nur noch, dass ich zur Vergabe gegangen bin, Pillen genommen und getrunken habe – und dann wurde ich schon verhaftet“, erzählte der Mann.
Der 26-jährige Aldi-Mitarbeiter sagte aus, der Angeklagte sei ihm und den Kollegen bereits vorher aufgefallen. Am Tag der Verfolgung habe ihn der 36-Jährige bedroht, Gewalt habe der Beschuldigte aber nicht angewandt – und schlussendlich sei er dann auch schnell weitergelaufen. Der Polizist, der privat vor Ort war, und wenige Meter weiter eingegriffen hatte, beschrieb den Angeklagten als „relativ friedlich“, nachdem er ihn zu Boden brachte.
Am Tag der Verhandlung wurde der Mann bereits substituiert, saß seit ein paar Monaten im Gefängnis. Schon seit seinem 17. Lebensjahr, sei der 36-Jährige heroinabhängig, erzählte er. Einmal mehr beteuerte der Mann, er wolle eine Therapie absolvieren.
Allerdings gingen Staatsanwaltschaft und Gericht darauf nicht ein. Zu der bereits angelaufenen Haftstrafe muss der Beschuldigte daher weitere acht Monate im Gefängnis bleiben – auch wenn der Tatbestand Raub sich im Urteil nicht mehr halten ließ.