Vor der Reise an Versicherungsschutz denken
Anlässlich der Herbstferien gibt Andreas Nawe von der Langenfelder Verbraucherzentrale Tipps rund ums Urlaubsgepäck.
LANGENFELD (mei) Reise- und damit verbundene Versicherungstipps nicht nur für die Herbstferien hat Andreas Nawe parat, der Leiter der Langenfelder Verbraucherzentrale. Wichtig sei ein passender Versicherungsschutz für Gepäck und persönliche Wertsachen. Einen Rundum-Schutz fürs eigene Hab und Gut gebe es nicht: „Reisende sollten ihre Gepäckstücke und Wertsachen auf Tour stets so im Auge haben, als seien sie nicht versichert. Achtsamkeit ist der beste Schutz.“Gehe unterwegs Gepäck verloren oder kommt es zu Schäden, können Reisende oft auf Ersatz vom gebuchten Unternehmen oder vom Hausratversicherer pochen, wenn sie die Verluste anzeigen und belegen können. Dies gelte, falls vorhanden, auch für Gepäckversicherungen. Nawe gibt folgende Tipps:
Schadensfall unterwegs Geht unterwegs etwas verloren, werden Koffer, Taschen, Rucksäcke auf der Fahrt oder während des Flugs beschädigt, springen in der Regel die Verkehrsunternehmen ein, um die entstandenen Schäden zu regulieren. Sind Koffer oder Taschen hingegen vom Gepäckband des Flughafens oder aus dem Stauraum im Bus gestohlen worden, sei dies ein Fall für die Gepäckversicherung. „Verkehrsunternehmen haften nur bei Diebstählen, falls ihnen ein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann, etwa wenn Gepäckräume unverschlossen und unbeaufsichtigt waren.“Eine Gepäckversicherung ersetze indes nur meist den Zeitwert, nicht den Neuwert.
Diebstahl aus Zimmern, Kabinen und Co.: Die Hausratversicherung sichert häufig das eigene Hab und Gut auch unterwegs bei Schäden oder Diebstahl ab, ersetzt den Neuwert der gestohlenen Dinge und notwendige Neubeschaffungen.
Versicherungsschutz mit Lücken: Egal, ob Hausrat- und Gepäckversicherung oder anderer Schutz: „Die meisten Versicherer haben strenge Auflagen und führen viele Ausschlüsse heran, bevor sie für gemeldete Schäden ihre Schatulle öffnen“, sagt Nawe. Kaum einer zahlt, wenn Reisende verlorene oder gestohlene Wertsachen im Koffer transportieren oder bei der Gepäckaufbewahrung abgegeben haben. Das gilt auch, wenn Schmuck, Fotoausrüstung oder Smartphone ungeschützt im Hotelzimmer, der Ferienwohnung oder im Wohnmobil zurückgelassen werden. Geklaute Fahrräder sind durch die Hausratpolice abgedeckt, teurere Modelle durch eine Zusatzversicherung. Bargeld, Kreditkarten oder Tickets werden in der Regel nicht ersetzt. Versicherer kommen immerhin für Ersatzbeschaffung von Ausweisen auf.
Schäden melden und dokumentieren: Verluste und Schäden – etwa durch Einbruch und Diebstahl in der Unterkunft – müssen sofort nach Entdeckung der örtlichen Polizei sowie möglichst rasch auch dem Versicherer gemeldet werden.