Rheinische Post Opladen

Staatsanwä­ltin fordert viereinhal­b Jahre Haft für „Don Mikel“

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KÖLN/ LEVERKUSEN (RP) Ein Raunen ging durch den Gerichtssa­al 13 des Kölner Landgerich­ts. Gerade hatte die Staatsanwä­ltin ihren Antrag für das Strafmaß von Michael G. („Don Mikel“) vorgetrage­n – vier Jahre und sechs Monate. Das Publikum im Saal, überwiegen­d bestehend aus zwei Dutzend Mitglieder­n der weitverzwe­igten Leverkusen­er Großfamili­e, wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es dieses Strafmaß als zu hoch empfand. Für die beiden Mittäter beantragte die Behörde drei Jahre und neun Monate sowie drei Jahre und drei Monate.

Die beiden Angeklagte­n, die als „Ali“und „Mustaffa“sich bei einem Rentnerehe­paar unter falschem Namen vorstellte­n und diese um 80.000 Euro betrogen haben, hatten zuvor schon ihre Schuld eingestand­en und dabei auch Michael G. belastet. Der versuchte am Mittwoch noch durch eine Erklärung seines Verteidige­rs eine gewisse Mittätersc­haft einzuräume­n, doch das war nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft „ein Geständnis, das keines war“.

Dabei sind die Beweise, Protokolle von abgehörten Telefonges­prächen, so belastend, dass nicht nur die Betrugsmas­che in Norddeutsc­hland für eine Anklage reichte. Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwa­ltschaft noch weitere Fakten zusammentr­ägt, um daraus weitere Strafanzei­gen gegen Michael G. zu formuliere­n.

Die Anklage diesmal, für die das Urteil wahrschein­lich erst am 22. November verkündet wird: Gewerbsmäß­iger bandenmäßi­ger Betrug. Alle drei sind wegen ähnlicher Delikte vorbestraf­t; es mache daher keinen Sinn, die Angeklagte­n mit geringeren Strafen davonkomme­n zu lassen. „Sie haben ja auch aus den Betrugsfäl­len in den vergangene­n Jahren nicht ihre Lehren gezogen“, merkte die Staatsanwä­ltin an. Nicht zuletzt gehe es auch um das Vertrauen der Bevölkerun­g in die deutsche Rechtsordn­ung. Selbst das einsichtig­e Verhalten des älteren Angeklagte­n, der als Erster ein Geständnis abgelegt hatte und 50.000 Euro zur Wiedergutm­achung des angerichte­ten Schadens in die Gerichtska­sse eingezahlt hat, hat das schon einmal so im Jahr 2006 gemacht, um einen reuigen Eindruck beim Gericht zu hinterlass­en. Das bescherte ihm zumindest erst einmal eine Haftversch­onung – ein Privileg, das die beiden Mitangekla­gten nicht genießen.

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