Staatsanwältin fordert viereinhalb Jahre Haft für „Don Mikel“
KÖLN/ LEVERKUSEN (RP) Ein Raunen ging durch den Gerichtssaal 13 des Kölner Landgerichts. Gerade hatte die Staatsanwältin ihren Antrag für das Strafmaß von Michael G. („Don Mikel“) vorgetragen – vier Jahre und sechs Monate. Das Publikum im Saal, überwiegend bestehend aus zwei Dutzend Mitgliedern der weitverzweigten Leverkusener Großfamilie, wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es dieses Strafmaß als zu hoch empfand. Für die beiden Mittäter beantragte die Behörde drei Jahre und neun Monate sowie drei Jahre und drei Monate.
Die beiden Angeklagten, die als „Ali“und „Mustaffa“sich bei einem Rentnerehepaar unter falschem Namen vorstellten und diese um 80.000 Euro betrogen haben, hatten zuvor schon ihre Schuld eingestanden und dabei auch Michael G. belastet. Der versuchte am Mittwoch noch durch eine Erklärung seines Verteidigers eine gewisse Mittäterschaft einzuräumen, doch das war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „ein Geständnis, das keines war“.
Dabei sind die Beweise, Protokolle von abgehörten Telefongesprächen, so belastend, dass nicht nur die Betrugsmasche in Norddeutschland für eine Anklage reichte. Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft noch weitere Fakten zusammenträgt, um daraus weitere Strafanzeigen gegen Michael G. zu formulieren.
Die Anklage diesmal, für die das Urteil wahrscheinlich erst am 22. November verkündet wird: Gewerbsmäßiger bandenmäßiger Betrug. Alle drei sind wegen ähnlicher Delikte vorbestraft; es mache daher keinen Sinn, die Angeklagten mit geringeren Strafen davonkommen zu lassen. „Sie haben ja auch aus den Betrugsfällen in den vergangenen Jahren nicht ihre Lehren gezogen“, merkte die Staatsanwältin an. Nicht zuletzt gehe es auch um das Vertrauen der Bevölkerung in die deutsche Rechtsordnung. Selbst das einsichtige Verhalten des älteren Angeklagten, der als Erster ein Geständnis abgelegt hatte und 50.000 Euro zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens in die Gerichtskasse eingezahlt hat, hat das schon einmal so im Jahr 2006 gemacht, um einen reuigen Eindruck beim Gericht zu hinterlassen. Das bescherte ihm zumindest erst einmal eine Haftverschonung – ein Privileg, das die beiden Mitangeklagten nicht genießen.