Keine Kommunion für evangelische Partner
Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki verweist auf das geltende Kirchenrecht.
WERMELSKIRCHEN Im katholischen Erzbistum Köln wird es vorläufig keine Kommunionzulassung evangelischer Ehepartner geben. Das stellte Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bei einer Sitzung des Diözesanpastoralrats in Wermelskirchen klar. Der Diözesanpastoralrat ist ein aus 75 Mitgliedern bestehendes Beratergremium des Erzbischofs, dem unter anderem Stadt- und Kreisdechanten, die Weihbischöfe, Vertreter des Priesterrates und des Diözesanrates angehören.
Woelki hob vor den Teilnehmern der Sitzung hervor, dass die Eucharistie nach katholischer Lehre ein „Sakrament der Einheit“sei. „Vom 2. Jahrhundert nach Christus an betonen führende Theologen, dass der Empfang der Eucharistie die uneingeschränkte Zugehörigkeit zur Kirche voraussetzt“, sagte Woelki laut einem vom Erzbistum verschickten Redemanuskript. Nach katholischem Kirchenrecht sei die Kommunionzulassung evangelischer Christen nur bei Todesgefahr oder ähnlich schweren Notlagen möglich. Eine schwere geistliche Notlage sah man in der Vergangenheit zudem im Fall von Kriegen, Verfolgung oder Gefängnis. „Die konfessionsverschiedene Ehe gehört nicht dazu“, so Woelki. Zudem verwies der Theologe darauf, dass der Vatikan eine Klärung angekündigt habe, aus der sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, „innerhalb dessen der Diözesanbischof Bestimmungen für seine ihm anvertraute Diözese erstellen kann bzw. muss“, so Woelki. „Bis dahin gilt die bisherige Ordnung, die weltweit Gültigkeit besitzt, in unserem Erzbistum weiter.“
Damit wandte sich Woelki erneut gegen eine Orientierungshilfe, die die katholische Deutsche Bischofskonferenz erarbeitet hatte, und die es für möglich hielt, dass Protestanten im seelsorgerlich eng begrenzten Einzelfall an der katholischen Eucharistie teilnehmen. Sie sollte ursprünglich ein in allen Diözesen geltender Beschluss der Bischofskonferenz werden. Nach Intervention Woelkis und sechs weiterer Bischöfe beim Vatikan wurde sie jedoch zu einer Orientierungshilfe herabgestuft, über deren Inkrafttreten jeder Bischof selbst bestimmt.
Das führt nun dazu, dass es beim Kommunionempfang für protestantische Ehepartner derzeit unterschiedliche Regelungen in Deutschland gibt: So haben die Bischöfe und Erzbischöfe von Magdeburg, Hamburg, Würzburg oder Erfurt die Handreichung bereits an die Priester ihrer Bistümer weitergegeben und um deren Beachtung gebeten. Dort sollte es also künftig möglich sein, dass evangelische Ehepartner im Einzelfall die Kommunion erhalten.
Nicht aber in Köln, dessen Erzbischof zunehmend zum Wortführer des konservativen Teils der Deutschen Bischofskonferenz wird.
Immerhin aber bleibt Woelki damit seiner Linie treu.