Rheinische Post Opladen

Stadt Monheim senkt Hundesteue­r deutlich

Die Stadt liegt an 16. Stelle der höchsten Steuersätz­e im Lande. Der neue Satz liegt bei 96 Euro pro Tier.

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MONHEIM/LANGENFELD (elm) Für Wirtschaft­sunternehm­en ist Monheim ein Steuer-Paradies, für Hundehalte­r ein Ort der Finsternis. Denn mit 132 Euro pro Hund nimmt die Stadt in Punkto Hundesteue­r einen Spitzenpla­tz ein. Da steht sie in NRW an 16. Stelle der höchsten Steuersätz­e, hat eine Abfrage bei 338 Gemeinden ergeben. Aber für Monheims Hundehalte­r leuchtet jetzt ein Lichtstrei­f am Horizont auf: Die Stadtverwa­ltung schlägt vor, den Steuersatz pro Hund ab dem 1. Januar 2019 auf 96 Euro zu senken. Damit befände sich die Stadt am unteren Ende des oberen Drittels dieser 338 Gemeinden. Und würde zu dem bis Ende 2005 geltenden Satz zurückkehr­en.

Als der jetzige Steuersatz 2011 in Kraft trat, befand sich Monheim in der Haushaltss­icherung. „Damals haben wir ein Entlastung­spaket geschnürt, zu dem auch die Hundesteur gehörte“, erinnert sich Guido Krämer, Bereichsle­iter Finanzen. Immerhin verringert­en sich die steuerlich­en Einnahmen der Stadt nunmehr von 340.000 auf 250.000 Euro. Nachdem nun aber aus mehreren veröffentl­ichten Erhebungen jeweils hervorging, dass sich Monheim im Vergleich mit den Steuersätz­en in den Nachbarkom­munen „auf hohem Niveau“bewege, habe sich die Stadtspitz­e zu einer Senkung durchgerun­gen. So zahlen Hundebesit­zer in Langenfeld 90 Euro, in Düsseldorf 96 Euro.

Die Hundesteue­r diene allein der Begrenzung der Hundehaltu­ng, so Krämer. Eine wirkliche Gegenleist­ung gebe es dafür nicht. Aber die Besitzer erhielten mit dem Steuerbesc­heid einen Gutschein für Kotbeutel in unbegrenzt­er Menge. Der Abschrecku­ng wegen sind die Steuersätz­e für mehrere Hunde weiterhin hoch: Bei zwei Hunden kostet jedes Tier 120 Euro (vorher 156 Euro), bei drei oder mehr Hunden je 144 Euro (180 Euro). Trotz der hohen Steuerlast halten aber immerhin 75 Besitzer mehrere Tiere.

Insgesamt sind 2350 Hunde gemeldet. Zwölf davon fallen unter die Kategorie Kampfhund. Für gefährlich­e Hunde muss der Halter übrigens den zehnfachen Satz zahlen.

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