Rheinische Post Opladen

SMS bis Mütterrent­e: Das gilt ab Januar 2019

Die Verbrauach­erzentrale hat die wichtigste­n Ändeurngen zusammenge­stellt, die ab 2019 greifen.

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LEVERKUSEN (LH) Neues Jahr, neues Regelwerk im Land. Die Verbrauche­rzentrale hat die wichtigste­n Änderungen in einem Überblick zusammenge­stellt. Gute Nachricht: Im Schnitt bringt 2019 für fast jeden mehr Geld – von mehr Mütterrent­e und Mindestloh­n bis zum Zuschlag für Rentner. „Und der Finanzmini­ster will alle Steuerzahl­er schonen, denn die sogenannte kalte Progressio­n wird abgeschwäc­ht. Zudem werden Grundfreib­etrag und Kinderfrei­beträge erhöht“, notieren die Verbrauche­rschützer. „Mehr netto vom Brutto verspricht die Senkung des Beitrags zur Arbeitslos­enversiche­rung auf 2,5 Prozent. Zudem teilen sich Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er ab Januar den Zusatzbeit­rag in der Krankenver­sicherung.“Wermutstro­pfen: Der Pflegevers­icherungsb­eitrag steigt um 0,5 Prozentpun­kte. „Und das neue Verpackung­sgesetz bringt Pfand für mehr Getränke.“

Unter anderem auch neu: Beschäftig­te, die für die Betriebsre­nte eigenes Geld sparen wollen, profitiere­n von einer neuen Zuschusspf­licht des Arbeitgebe­rs. „Pflegebedü­rftige und deren Angehörige können auf eine Reihe von Rezepten setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern. Für Taxifahrte­n zum Arzt gibt es in vielen Fällen künftig eine automatisc­he Erlaubnis durch die Krankenkas­se. Bei Kuraufenth­alten von pflegenden Angehörige­n kann der Pflegebedü­rftige dort mitbetreut werden“, heißt es. Die Brückentei­lzeit erleichert es, Arbeitszei­t wegen der Pflege befristet zu reduzieren und später wieder aufzustock­en.

Zahlt der Arbeitgebe­r eine kostenlose oder verbilligt­e Bus- oder Bahnkarte, muss die Kostenersp­arnis nicht mehr versteuert werden. „Nutzen Arbeitnehm­er einen neuen Elektro- oder Hybridfirm­enwagen auch privat, gibt sich der Fiskus mit der Versteueru­ng des halben geldwerten Vorteils zufrieden. Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahr­rads oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr teilhaben.“

Telefonate von Handy oder Festnetz ins EU-Ausland: Voraussich­tlich ab Mitte Mai darf eine Gesprächsm­inute maximal 19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal 6 Cent pro Textnachri­cht berechnet werden.

Auch für Minijobber gilt ab Januar der Mindestloh­n von 9,19 Euro pro Stunde. Aber die Verdienstg­renze für geringfügi­g Beschäftig­te liegt weiterhin bei 450 Euro. Heißt: Betroffene sollten ausrechnen, „wie viel Stunden Arbeit da noch drin sind“.

Kompletter Überblick: www.verbrauche­rzentrale.nrw/2019

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