SMS bis Mütterrente: Das gilt ab Januar 2019
Die Verbrauacherzentrale hat die wichtigsten Ändeurngen zusammengestellt, die ab 2019 greifen.
LEVERKUSEN (LH) Neues Jahr, neues Regelwerk im Land. Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Änderungen in einem Überblick zusammengestellt. Gute Nachricht: Im Schnitt bringt 2019 für fast jeden mehr Geld – von mehr Mütterrente und Mindestlohn bis zum Zuschlag für Rentner. „Und der Finanzminister will alle Steuerzahler schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge erhöht“, notieren die Verbraucherschützer. „Mehr netto vom Brutto verspricht die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent. Zudem teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab Januar den Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung.“Wermutstropfen: Der Pflegeversicherungsbeitrag steigt um 0,5 Prozentpunkte. „Und das neue Verpackungsgesetz bringt Pfand für mehr Getränke.“
Unter anderem auch neu: Beschäftigte, die für die Betriebsrente eigenes Geld sparen wollen, profitieren von einer neuen Zuschusspflicht des Arbeitgebers. „Pflegebedürftige und deren Angehörige können auf eine Reihe von Rezepten setzen, die die Versorgung und Betreuung verbessern. Für Taxifahrten zum Arzt gibt es in vielen Fällen künftig eine automatische Erlaubnis durch die Krankenkasse. Bei Kuraufenthalten von pflegenden Angehörigen kann der Pflegebedürftige dort mitbetreut werden“, heißt es. Die Brückenteilzeit erleichert es, Arbeitszeit wegen der Pflege befristet zu reduzieren und später wieder aufzustocken.
Zahlt der Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Bus- oder Bahnkarte, muss die Kostenersparnis nicht mehr versteuert werden. „Nutzen Arbeitnehmer einen neuen Elektro- oder Hybridfirmenwagen auch privat, gibt sich der Fiskus mit der Versteuerung des halben geldwerten Vorteils zufrieden. Auch bei der privaten Nutzung des Dienstfahrrads oder-E-Bikes will das Finanzamt nicht mehr teilhaben.“
Telefonate von Handy oder Festnetz ins EU-Ausland: Voraussichtlich ab Mitte Mai darf eine Gesprächsminute maximal 19 Cent kosten. Für eine SMS dürfen maximal 6 Cent pro Textnachricht berechnet werden.
Auch für Minijobber gilt ab Januar der Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. Aber die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte liegt weiterhin bei 450 Euro. Heißt: Betroffene sollten ausrechnen, „wie viel Stunden Arbeit da noch drin sind“.
Kompletter Überblick: www.verbraucherzentrale.nrw/2019