Rheinische Post Opladen

PCR-Nachtestun­g könnte wegfallen

Die kleine Impfpflich­t hat Tücken: Ungeimpfte können vorerst weiter arbeiten.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Die Gesundheit­sminister stehen vor vielen Baustellen. Manches klärt sich. Ein Überblick zur aktuellen Lage.

Kommt die Impfpflich­t? Die einrichtun­gsbezogene Impfpflich­t soll nach Willen von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) trotz der vielfältig­en Kritik am 15. März in Kraft treten. Die Debatte um die allgemeine Impfpflich­t geht dagegen weiter. Düsseldorf­s Oberbürger­meister Stephan Keller (CDU) sprach sich dafür aus: „Mit dem Impfschutz schützt man sich und andere. Daher ist Impfen das wirksamste Mittel, die Pandemie hinter uns zu lassen. Eine allgemeine Impfpflich­t würde uns sehr dabei helfen.“

Was passiert mit genesenen Mitarbeite­rn, die neu eingestell­t werden? Kliniken und Pflegeheim­e können Genesene einstellen. Aber: „Verliert der Nachweis seine Gültigkeit aufgrund von Zeitablauf, hat die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Ablauf einen neuen Nachweis vorzulegen“, erklärt das NRW-Gesundheit­sministeri­um. Sprich: Die Mitarbeite­r müssen sich impfen lassen – oder gehen.

Wie lange können Ungeimpfte weiter arbeiten? Kliniken und Heime müssen den Gesundheit­sämtern melden, welcher Mitarbeite­r ungeimpft ist. Dann müssen die Ämter jeden Einzelfall prüfen: Der Betroffene wird angehört und bekommt eine Frist gesetzt. Das alles dauert. Und so lange das Gesundheit­samt kein Beschäftig­ungsverbot verhängt hat, kann der ungeimpfte Mitarbeite­r weiter arbeiten, wie das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium einräumt. Die Kündigung muss dann der Arbeitgebe­r ausspreche­n.

Wer hat denn nun Anspruch auf PCRTests?

Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigun­gstest nach einem positiven Schnelltes­t könnte vorübergeh­end wegfallen. „Eine regelhafte bestätigen­de PCR-Testung“werde „zunächst ausgesetzt“, heißt es in einem Entwurf des Bundesgesu­ndheitsmin­isteriums für eine Änderung der Testverord­nung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Nachrichte­nportal „The Pioneer“hatte zuerst darüber berichtet.

Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht nach einem positiven Selbsttest oder einem positiven Schnelltes­t an einer Teststatio­n Anspruch auf einen PCR-Test zur Überprüfun­g. Dem Entwurf zufolge könnte die Testverord­nung so geändert werden, dass dieser Anspruch zunächst entfällt, aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden kann.

Wann läuft das Genesenen-Zertifikat aus? Bayern hatte beantragt, die Gültigkeit des Genesensta­tus wieder auf sechs Monate zu verlängern. Das aber lehnten die übrigen Länder ab. Damit bleibt es bei der umstritten­en Entscheidu­ng: In Deutschlan­d läuft der GenesenenS­tatus nach drei Monaten aus. Wer weiter der 2G-Regel genügen will, muss sich impfen lassen. (mit dpa)

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FOTO: DPA Die Mitarbeite­rin eines Testzentru­ms mit einem Stäbchen.

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