PCR-Nachtestung könnte wegfallen
Die kleine Impfpflicht hat Tücken: Ungeimpfte können vorerst weiter arbeiten.
DÜSSELDORF Die Gesundheitsminister stehen vor vielen Baustellen. Manches klärt sich. Ein Überblick zur aktuellen Lage.
Kommt die Impfpflicht? Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll nach Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) trotz der vielfältigen Kritik am 15. März in Kraft treten. Die Debatte um die allgemeine Impfpflicht geht dagegen weiter. Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) sprach sich dafür aus: „Mit dem Impfschutz schützt man sich und andere. Daher ist Impfen das wirksamste Mittel, die Pandemie hinter uns zu lassen. Eine allgemeine Impfpflicht würde uns sehr dabei helfen.“
Was passiert mit genesenen Mitarbeitern, die neu eingestellt werden? Kliniken und Pflegeheime können Genesene einstellen. Aber: „Verliert der Nachweis seine Gültigkeit aufgrund von Zeitablauf, hat die betroffene Person innerhalb eines Monats nach Ablauf einen neuen Nachweis vorzulegen“, erklärt das NRW-Gesundheitsministerium. Sprich: Die Mitarbeiter müssen sich impfen lassen – oder gehen.
Wie lange können Ungeimpfte weiter arbeiten? Kliniken und Heime müssen den Gesundheitsämtern melden, welcher Mitarbeiter ungeimpft ist. Dann müssen die Ämter jeden Einzelfall prüfen: Der Betroffene wird angehört und bekommt eine Frist gesetzt. Das alles dauert. Und so lange das Gesundheitsamt kein Beschäftigungsverbot verhängt hat, kann der ungeimpfte Mitarbeiter weiter arbeiten, wie das Bundesgesundheitsministerium einräumt. Die Kündigung muss dann der Arbeitgeber aussprechen.
Wer hat denn nun Anspruch auf PCRTests?
Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Schnelltest könnte vorübergehend wegfallen. „Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung“werde „zunächst ausgesetzt“, heißt es in einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Testverordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Nachrichtenportal „The Pioneer“hatte zuerst darüber berichtet.
Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht nach einem positiven Selbsttest oder einem positiven Schnelltest an einer Teststation Anspruch auf einen PCR-Test zur Überprüfung. Dem Entwurf zufolge könnte die Testverordnung so geändert werden, dass dieser Anspruch zunächst entfällt, aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden kann.
Wann läuft das Genesenen-Zertifikat aus? Bayern hatte beantragt, die Gültigkeit des Genesenstatus wieder auf sechs Monate zu verlängern. Das aber lehnten die übrigen Länder ab. Damit bleibt es bei der umstrittenen Entscheidung: In Deutschland läuft der GenesenenStatus nach drei Monaten aus. Wer weiter der 2G-Regel genügen will, muss sich impfen lassen. (mit dpa)