Corona gefährdet Zeitplan von Beckers Prozess
Der Ex-Tennisstar muss sich im Zusammenhang mit seinem Insolvenzverfahren verantworten. Ein Zeuge der Anklage ist krank.
(dpa) Beim Strafprozess gegen Boris Becker in London ist am Montag die Jury eingeschworen worden. Unklar war zunächst aber, ob der Prozess wegen der Covid-Erkrankung eines Zeugen vertagt werden sollte. Das Gericht hatte sich deswegen bereits nach einigen Minuten zur Beratung zurückgezogen. Hintergrund ist, dass der wichtigste Zeuge der Anklage, Insolvenzverwalter Mark Ford, an Covid-19 erkrankt ist, wie im Gerichtssaal zu erfahren war. Der Zeuge leide unter Kopfschmerzen, fühle sich benommen und müde, sagte der Staatsanwalt. Die Verteidigung plädierte hingegen dafür, den Zeitplan beizubehalten, da nicht klar sei, wie lange es dauern werde, bis Ford vor Gericht auftreten könne. Das Verfahren wurde zunächst mit Ausführungen der Staatsanwaltschaft fortgesetzt.
Während die Jury eingeschworen wurde, stand Becker aufrecht in seinem gläsernen Kasten, betrachtete die Geschworenen aufmerksam und hörte anschließend der Verlesung der Anklageschrift zu. „Ich hoffe, dass die Richterin und die zwölf
Geschworenen ein gerechtes Urteil fällen“, hatte Becker noch im vergangenen Monat der „Bild am Sonntag“gesagt und sich zuversichtlich gezeigt. Er glaube „grundsätzlich immer an das Gute und an die englische Gerichtsbarkeit“, betonte der Ex-Tennisstar damals.
Der dreimalige Wimbledon-Sieger muss sich wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit seinem Insolvenzverfahren verantworten. Bei den 24 Anklagepunkten geht es unter anderem darum, dass der 54-Jährige versucht haben soll, Geld und
Wertgegenstände, etwa Trophäen, sowie Immobilien dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu entziehen. Becker streitet das ab. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Haft. Für den Prozess sind bis zu drei Wochen angesetzt. Becker war 2017 von einem Gericht in London für zahlungsunfähig erklärt worden. Obwohl eine Privatinsolvenz in England in der Regel innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden kann, dauert das Verfahren seitdem an. Verschiedene Auflagen wurden sogar auf zwölf Jahre Dauer verlängert.