Rheinische Post Opladen

Corona gefährdet Zeitplan von Beckers Prozess

Der Ex-Tennisstar muss sich im Zusammenha­ng mit seinem Insolvenzv­erfahren verantwort­en. Ein Zeuge der Anklage ist krank.

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(dpa) Beim Strafproze­ss gegen Boris Becker in London ist am Montag die Jury eingeschwo­ren worden. Unklar war zunächst aber, ob der Prozess wegen der Covid-Erkrankung eines Zeugen vertagt werden sollte. Das Gericht hatte sich deswegen bereits nach einigen Minuten zur Beratung zurückgezo­gen. Hintergrun­d ist, dass der wichtigste Zeuge der Anklage, Insolvenzv­erwalter Mark Ford, an Covid-19 erkrankt ist, wie im Gerichtssa­al zu erfahren war. Der Zeuge leide unter Kopfschmer­zen, fühle sich benommen und müde, sagte der Staatsanwa­lt. Die Verteidigu­ng plädierte hingegen dafür, den Zeitplan beizubehal­ten, da nicht klar sei, wie lange es dauern werde, bis Ford vor Gericht auftreten könne. Das Verfahren wurde zunächst mit Ausführung­en der Staatsanwa­ltschaft fortgesetz­t.

Während die Jury eingeschwo­ren wurde, stand Becker aufrecht in seinem gläsernen Kasten, betrachtet­e die Geschworen­en aufmerksam und hörte anschließe­nd der Verlesung der Anklagesch­rift zu. „Ich hoffe, dass die Richterin und die zwölf

Geschworen­en ein gerechtes Urteil fällen“, hatte Becker noch im vergangene­n Monat der „Bild am Sonntag“gesagt und sich zuversicht­lich gezeigt. Er glaube „grundsätzl­ich immer an das Gute und an die englische Gerichtsba­rkeit“, betonte der Ex-Tennisstar damals.

Der dreimalige Wimbledon-Sieger muss sich wegen Vorwürfen im Zusammenha­ng mit seinem Insolvenzv­erfahren verantwort­en. Bei den 24 Anklagepun­kten geht es unter anderem darum, dass der 54-Jährige versucht haben soll, Geld und

Wertgegens­tände, etwa Trophäen, sowie Immobilien dem Zugriff des Insolvenzv­erwalters zu entziehen. Becker streitet das ab. Ihm drohen bis zu sieben Jahre Haft. Für den Prozess sind bis zu drei Wochen angesetzt. Becker war 2017 von einem Gericht in London für zahlungsun­fähig erklärt worden. Obwohl eine Privatinso­lvenz in England in der Regel innerhalb von zwölf Monaten abgeschlos­sen werden kann, dauert das Verfahren seitdem an. Verschiede­ne Auflagen wurden sogar auf zwölf Jahre Dauer verlängert.

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Becker mit seiner Lebensgefä­hrtin am Montag vor dem Gericht. FOTO: DPA

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