Autofahrer beschimpft Fußgänger als „Blockwart“
DÜSSELDORF (wuk) Ein unbedachtes Wort bringt einen bisher unbescholtenen Autofahrer (70) jetzt auf die Anklagebank. Am heutigen Dienstag verhandelt eine Amtsrichterin gegen den Rentner, weil er im Disput um seine Parkgewohnheit vor einer Bäckerei in der Friedrichstadt einen Autofahrer (46) in aggressivem Tonfall als „Blockwart“tituliert habe. Das erfüllt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Beleidigung. Immerhin habe der Senior den anderen Autofahrer damit öffentlich in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes gerückt.
Im Straßenverkehr kommt es häufiger zu abwertenden Äußerungen oder Gesten. Im konkreten Fall kam es zum Streit, weil der Angeklagte sein Auto im August 2021 vor einer Bäckerei verkehrsbehindernd abgestellt haben soll, um dort einzukaufen. So soll sein Wagen nicht nur eine Zufahrt zu einem Wohnkomplex blockiert, sondern auch den
Rettungsweg versperrt haben. Dafür von einem 46-Jährigen zur Rede gestellt, soll der Rentner (der zudem ortskundig war, weil er in diesem Viertel wohnt) aber nicht etwa einsichtig reagiert haben, sondern soll sogar ausfällig geworden sein – und den Park-Kritiker öffentlich als „Blockwart“beschimpft haben. Grundsätzlich gelten Unhöflichkeiten, schlechte Manieren, Rüpelei oder auch Dreistigkeiten nicht als Beleidigungen, können auch nicht bestraft werden.
Ob es strafbar ist, Angehörige von Polizei oder Ordnungsdienst mit „Du“anzusprechen, hängt davon ab, ob von Betroffenen ein Strafantrag gestellt wird. Doch in diesem Fall habe der Rentner, so die Anklage weiter, den 46-Jährigen gezielt und öffentlich herabsetzen, ihn in seiner Ehre verletzen und kränken wollen. Auf Antrag des diffamierten Zeugen will die Staatsanwaltschaft den Senior vor Gericht persönlich anhören.