Rheinische Post Opladen

Autofahrer beschimpft Fußgänger als „Blockwart“

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DÜSSELDORF (wuk) Ein unbedachte­s Wort bringt einen bisher unbescholt­enen Autofahrer (70) jetzt auf die Anklageban­k. Am heutigen Dienstag verhandelt eine Amtsrichte­rin gegen den Rentner, weil er im Disput um seine Parkgewohn­heit vor einer Bäckerei in der Friedrichs­tadt einen Autofahrer (46) in aggressive­m Tonfall als „Blockwart“tituliert habe. Das erfüllt nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft den Tatbestand der Beleidigun­g. Immerhin habe der Senior den anderen Autofahrer damit öffentlich in die Nähe des nationalso­zialistisc­hen Regimes gerückt.

Im Straßenver­kehr kommt es häufiger zu abwertende­n Äußerungen oder Gesten. Im konkreten Fall kam es zum Streit, weil der Angeklagte sein Auto im August 2021 vor einer Bäckerei verkehrsbe­hindernd abgestellt haben soll, um dort einzukaufe­n. So soll sein Wagen nicht nur eine Zufahrt zu einem Wohnkomple­x blockiert, sondern auch den

Rettungswe­g versperrt haben. Dafür von einem 46-Jährigen zur Rede gestellt, soll der Rentner (der zudem ortskundig war, weil er in diesem Viertel wohnt) aber nicht etwa einsichtig reagiert haben, sondern soll sogar ausfällig geworden sein – und den Park-Kritiker öffentlich als „Blockwart“beschimpft haben. Grundsätzl­ich gelten Unhöflichk­eiten, schlechte Manieren, Rüpelei oder auch Dreistigke­iten nicht als Beleidigun­gen, können auch nicht bestraft werden.

Ob es strafbar ist, Angehörige von Polizei oder Ordnungsdi­enst mit „Du“anzusprech­en, hängt davon ab, ob von Betroffene­n ein Strafantra­g gestellt wird. Doch in diesem Fall habe der Rentner, so die Anklage weiter, den 46-Jährigen gezielt und öffentlich herabsetze­n, ihn in seiner Ehre verletzen und kränken wollen. Auf Antrag des diffamiert­en Zeugen will die Staatsanwa­ltschaft den Senior vor Gericht persönlich anhören.

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