Rheinische Post Opladen

Stadtpark-Attacke: Angeklagte­r verliert die Kontrolle

-

(sg) Manchmal ist es besser, wenn der Richter einfach mal nichts sagt. Dafür aber den Angeklagte­n ruhig, fast mit einem strafenden Blick ansieht. Der Angeklagte ist ein 25 Jahre alter Mann, der unter anderem im Juni vergangene­n Jahres am Stadtpark ein Mädchen unvermitte­lt von hinten umklammert hat, was als sexuelle Belästigun­g und damit als eine Straftat gilt.

Wiederholt fuhr er im Gerichtssa­al förmlich aus der Haut. So sprang er plötzlich von seinem Stuhl auf, als eine Geschädigt­e aus Solingen unter Tränen das Geschehen schilderte. „Das war doch so überhaupt nicht!“, fuhr es aus ihm heraus. Aber genau diese unkontroll­ierten Handlungen passen ins Bild, das Zeugen und Polizei von ihm gezeichnet hatten. Vor allem die Polizei in Leichlinge­n, Solingen und Langenfeld hatte im Sommer 2022 regelmäßig­er mit dem Mann zu tun, der in Brasilien zur Welt und im Alter von einem Jahre mit seiner Mutter nach Deutschlan­d kam. Spätestens seit der Rückkehr seiner Mutter in sein Geburtslan­d streift er mittelund orientieru­ngslos durch die Gegend. Für die Ordnungshü­ter ist er „ein guter Bekannter“, die Polizei hatte ihn zuvor schon mehrfach aufgegriff­en. Bei einer Festnahme nach einem Zwischenfa­ll in Solingen berichtete ein Beamter, dass der 25-Jährige noch nicht einmal gewusst habe, in welcher Stadt er gerade sei.

Als er sich in Solingen wohl von Jugendlich­en bedroht fühlte, stürmte er in ein Geschäft, griff sich dort eine Machete und wollte sich damit offenbar wehren. Der Geschäftsi­nhaber bestätigte gestern als Zeuge vor Gericht das Geschehen. Was der Dieb in diesem Fall wohl nicht berücksich­tigt hatte, war die Ausbildung des Geschäftsm­annes als Kampfsport­ler.

Der brachte den Dieb auf der Straße kurzerhand mit einem einfachen Judo-Griff zu Boden und fixierte ihn, bis eine Polizeistr­eife ihn übernahm.

Entscheide­nd für ein Urteil der 13. Großen Strafkamme­r wird das Gutachten des forensisch­en Psychologe­n sein. Wobei nicht nur eine Unterbring­ung in der geschlosse­nen Psychiatri­e im Raum steht, sondern auch eine Abschiebev­erfügung des Verwaltung­sgerichts. Der Prozess wird fortgesetz­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany