Stadtpark-Attacke: Angeklagter verliert die Kontrolle
(sg) Manchmal ist es besser, wenn der Richter einfach mal nichts sagt. Dafür aber den Angeklagten ruhig, fast mit einem strafenden Blick ansieht. Der Angeklagte ist ein 25 Jahre alter Mann, der unter anderem im Juni vergangenen Jahres am Stadtpark ein Mädchen unvermittelt von hinten umklammert hat, was als sexuelle Belästigung und damit als eine Straftat gilt.
Wiederholt fuhr er im Gerichtssaal förmlich aus der Haut. So sprang er plötzlich von seinem Stuhl auf, als eine Geschädigte aus Solingen unter Tränen das Geschehen schilderte. „Das war doch so überhaupt nicht!“, fuhr es aus ihm heraus. Aber genau diese unkontrollierten Handlungen passen ins Bild, das Zeugen und Polizei von ihm gezeichnet hatten. Vor allem die Polizei in Leichlingen, Solingen und Langenfeld hatte im Sommer 2022 regelmäßiger mit dem Mann zu tun, der in Brasilien zur Welt und im Alter von einem Jahre mit seiner Mutter nach Deutschland kam. Spätestens seit der Rückkehr seiner Mutter in sein Geburtsland streift er mittelund orientierungslos durch die Gegend. Für die Ordnungshüter ist er „ein guter Bekannter“, die Polizei hatte ihn zuvor schon mehrfach aufgegriffen. Bei einer Festnahme nach einem Zwischenfall in Solingen berichtete ein Beamter, dass der 25-Jährige noch nicht einmal gewusst habe, in welcher Stadt er gerade sei.
Als er sich in Solingen wohl von Jugendlichen bedroht fühlte, stürmte er in ein Geschäft, griff sich dort eine Machete und wollte sich damit offenbar wehren. Der Geschäftsinhaber bestätigte gestern als Zeuge vor Gericht das Geschehen. Was der Dieb in diesem Fall wohl nicht berücksichtigt hatte, war die Ausbildung des Geschäftsmannes als Kampfsportler.
Der brachte den Dieb auf der Straße kurzerhand mit einem einfachen Judo-Griff zu Boden und fixierte ihn, bis eine Polizeistreife ihn übernahm.
Entscheidend für ein Urteil der 13. Großen Strafkammer wird das Gutachten des forensischen Psychologen sein. Wobei nicht nur eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie im Raum steht, sondern auch eine Abschiebeverfügung des Verwaltungsgerichts. Der Prozess wird fortgesetzt.