Taxizentralen zoffen sich um ihre Rufnummern
Rhein-Taxi klagt gegen Taxi Ruf. Die neue Telefonnummer der Zentrale sei mit 211211 der eigenen Ziffernfolge mit 212121 zu ähnlich.
Die Düsseldorfer Taxizentralen Rhein-Taxi und Taxi Ruf sehen sich vor Gericht. Ein Termin ist für den 24. März angesetzt, wie das Landgericht auf Nachfrage bestätigt. Der Grund für das Aufeinandertreffen der Konkurrenten: Ein Streit um die Rufnummern der beiden Zentralen. Kurz gesprochen besteht da laut Rhein-Taxi Verwechslungsgefahr, da Taxi Ruf nun eine ähnliche Nummer hat.
Der Anwalt von Rhein-Taxi, Lars Maritzen von Kleiner Rechtsanwälte, bestätigt die juristische Auseinandersetzung auf Nachfrage unserer Redaktion. Im Kern geht es um Folgendes: Die 27 Jahre alte zentrale Rhein-Taxi ist seit langer Zeit über die Rufnummer 0211/212121 für Kunden als Fahrtenvermittler für die angeschlossenen Unternehmen zu erreichen. Seit wenigen Monaten allerdings hat das noch junge Unternehmen Taxi Ruf eine ebenfalls an die Vorwahl Düsseldorfs angelehnte Telefonnummer. Diese lautet 0211/211211.
Lars Maritzen begründet die Klage damit, dass eine „gezielte Behinderung“des Betriebs von Rhein-Taxi beabsichtigt sei. Das macht der Rechtsvertreter von Rhein-Taxi nicht nur an der ähnlichen Nummer fest, die ebenfalls aus sechs Ziffern und ausschließlich Zweien und Einsen besteht. Zudem werde wie bei Rhein-Taxi im mit der Nummer zusammen verwendeten Logo als Erkennungsmerkmal der Rheinturm verwendet. Auffällig sei auch, dass Taxi Ruf wie Rhein-Taxi auf Radiowerbung setze. Ziel der Klage laut Maritzen: „Die Unterlassung der Verwendung der Rufnummer.“
Doch wie groß ist die Verwechslungsgefahr wirklich? Maritzen führt ein Beispiel an. Kürzlich habe man bei der Ausgabe von Taxigutscheinen
feststellen können, dass Kunden durch die umfassende Anlehnung an Rhein-Taxi in die Irre geführt würden. Für Maritzen sei allerdings entscheidend, dass das Verhalten von Taxi Ruf geeignet sei, eine Behinderung des Rhein-TaxiBetriebs zu erzeugen. Da außergerichtliche Abmahnungen nicht zum Ziel führten, müsse nun ein Gericht entscheiden.
Laut Gericht liegt die Klageerwiderung bereits vor. Taxi-Ruf-Chef
Erol Norman zeigt wenig Verständnis für das Vorgehen von Rhein-Taxi. Er sehe keine Verwechslungsgefahr bei den Telefonnummern. Ihm sei es lediglich darum gegangen, dass seine Kunden noch leichter ein Taxi bestellen können, weil sie sich die Nummer leichter merken können. Über eine Vermittlungsplattform für Telefonnummern habe er die Wunsch-Ziffern-Folge dann erworben. Auf diesem Weg wolle er vor allem Kunden von Vermittlungsplattformen
wie Uber und Co. zurückgewinnen, wo Kunden immer häufiger mit höheren Preisen konfrontiert seien als im Taxi. Mietwagen mit Chauffeur seien immer präsenter in der Stadt und würden dem Taxigewerbe am meisten zusetzen. „Ich finde es schade, dass sich Rhein-Taxi nicht auf diese Herausforderung konzentriert, sondern auf Mitbewerber aus dem Taxigewerbe. Da wollen wir viel lieber ein Miteinander und kein Gegeneinander.“
Norman sagt zudem, dass er den Rhein-Taxi-Inhaber Michael Mühlin gerne einlade, um gemeinsam eine Lösung zu finden. „Leider ist es wie so oft im Taxigewerbe. Es wird nicht zusammengehalten“.
Auch die Kritik an der Verwendung des Rheinturms kann Norman nicht nachvollziehen. „Wir haben das Logo eigens von einer Werbefirma entwickeln lassen, es ist anders gestaltet und hat auch eine andere Farbe.“Tatsächlich dominieren
bei Rhein-Taxi die Farben Rot und Schwarz, bei Taxi Ruf sind es Gelb und Grün, der Rheinturm ist grafisch auch etwas anders umgesetzt. Zudem sagt Norman: „Das ist total unsinnig. Der Rheinturm ist eine Düsseldorfer Institution, den kann jeder verwenden.“Rhein-Taxi hält dagegen, dass es viele typische Düsseldorf-Symbole gebe, wie die Königsallee oder die Gehry-Bauten am Medienhafen, die man ebenso hätte verwenden können.
Wie der Prozess ausgehen wird, ist offen. Norman wirft Rhein-Taxi vor, zu schnell auf den „Klagemodus“zu setzen. Gegen die Verwendung des Rheinturms sei Chef Michael Mühlin bereits kurz nach Gründung des Unternehmens Taxi Ruf 2021 juristisch vorgegangen. Erfolgreich war Mühlin zuletzt mit einer Klage gegen die von der Bahn eingeräumte Monopolstellung der Taxigenossenschaft auf den Halteplätzen vor dem Hauptbahnhof.