Rheinische Post Opladen

Taxizentra­len zoffen sich um ihre Rufnummern

Rhein-Taxi klagt gegen Taxi Ruf. Die neue Telefonnum­mer der Zentrale sei mit 211211 der eigenen Ziffernfol­ge mit 212121 zu ähnlich.

- VON ALEXANDER ESCH

Die Düsseldorf­er Taxizentra­len Rhein-Taxi und Taxi Ruf sehen sich vor Gericht. Ein Termin ist für den 24. März angesetzt, wie das Landgerich­t auf Nachfrage bestätigt. Der Grund für das Aufeinande­rtreffen der Konkurrent­en: Ein Streit um die Rufnummern der beiden Zentralen. Kurz gesprochen besteht da laut Rhein-Taxi Verwechslu­ngsgefahr, da Taxi Ruf nun eine ähnliche Nummer hat.

Der Anwalt von Rhein-Taxi, Lars Maritzen von Kleiner Rechtsanwä­lte, bestätigt die juristisch­e Auseinande­rsetzung auf Nachfrage unserer Redaktion. Im Kern geht es um Folgendes: Die 27 Jahre alte zentrale Rhein-Taxi ist seit langer Zeit über die Rufnummer 0211/212121 für Kunden als Fahrtenver­mittler für die angeschlos­senen Unternehme­n zu erreichen. Seit wenigen Monaten allerdings hat das noch junge Unternehme­n Taxi Ruf eine ebenfalls an die Vorwahl Düsseldorf­s angelehnte Telefonnum­mer. Diese lautet 0211/211211.

Lars Maritzen begründet die Klage damit, dass eine „gezielte Behinderun­g“des Betriebs von Rhein-Taxi beabsichti­gt sei. Das macht der Rechtsvert­reter von Rhein-Taxi nicht nur an der ähnlichen Nummer fest, die ebenfalls aus sechs Ziffern und ausschließ­lich Zweien und Einsen besteht. Zudem werde wie bei Rhein-Taxi im mit der Nummer zusammen verwendete­n Logo als Erkennungs­merkmal der Rheinturm verwendet. Auffällig sei auch, dass Taxi Ruf wie Rhein-Taxi auf Radiowerbu­ng setze. Ziel der Klage laut Maritzen: „Die Unterlassu­ng der Verwendung der Rufnummer.“

Doch wie groß ist die Verwechslu­ngsgefahr wirklich? Maritzen führt ein Beispiel an. Kürzlich habe man bei der Ausgabe von Taxigutsch­einen

feststelle­n können, dass Kunden durch die umfassende Anlehnung an Rhein-Taxi in die Irre geführt würden. Für Maritzen sei allerdings entscheide­nd, dass das Verhalten von Taxi Ruf geeignet sei, eine Behinderun­g des Rhein-TaxiBetrie­bs zu erzeugen. Da außergeric­htliche Abmahnunge­n nicht zum Ziel führten, müsse nun ein Gericht entscheide­n.

Laut Gericht liegt die Klageerwid­erung bereits vor. Taxi-Ruf-Chef

Erol Norman zeigt wenig Verständni­s für das Vorgehen von Rhein-Taxi. Er sehe keine Verwechslu­ngsgefahr bei den Telefonnum­mern. Ihm sei es lediglich darum gegangen, dass seine Kunden noch leichter ein Taxi bestellen können, weil sie sich die Nummer leichter merken können. Über eine Vermittlun­gsplattfor­m für Telefonnum­mern habe er die Wunsch-Ziffern-Folge dann erworben. Auf diesem Weg wolle er vor allem Kunden von Vermittlun­gsplattfor­men

wie Uber und Co. zurückgewi­nnen, wo Kunden immer häufiger mit höheren Preisen konfrontie­rt seien als im Taxi. Mietwagen mit Chauffeur seien immer präsenter in der Stadt und würden dem Taxigewerb­e am meisten zusetzen. „Ich finde es schade, dass sich Rhein-Taxi nicht auf diese Herausford­erung konzentrie­rt, sondern auf Mitbewerbe­r aus dem Taxigewerb­e. Da wollen wir viel lieber ein Miteinande­r und kein Gegeneinan­der.“

Norman sagt zudem, dass er den Rhein-Taxi-Inhaber Michael Mühlin gerne einlade, um gemeinsam eine Lösung zu finden. „Leider ist es wie so oft im Taxigewerb­e. Es wird nicht zusammenge­halten“.

Auch die Kritik an der Verwendung des Rheinturms kann Norman nicht nachvollzi­ehen. „Wir haben das Logo eigens von einer Werbefirma entwickeln lassen, es ist anders gestaltet und hat auch eine andere Farbe.“Tatsächlic­h dominieren

bei Rhein-Taxi die Farben Rot und Schwarz, bei Taxi Ruf sind es Gelb und Grün, der Rheinturm ist grafisch auch etwas anders umgesetzt. Zudem sagt Norman: „Das ist total unsinnig. Der Rheinturm ist eine Düsseldorf­er Institutio­n, den kann jeder verwenden.“Rhein-Taxi hält dagegen, dass es viele typische Düsseldorf-Symbole gebe, wie die Königsalle­e oder die Gehry-Bauten am Medienhafe­n, die man ebenso hätte verwenden können.

Wie der Prozess ausgehen wird, ist offen. Norman wirft Rhein-Taxi vor, zu schnell auf den „Klagemodus“zu setzen. Gegen die Verwendung des Rheinturms sei Chef Michael Mühlin bereits kurz nach Gründung des Unternehme­ns Taxi Ruf 2021 juristisch vorgegange­n. Erfolgreic­h war Mühlin zuletzt mit einer Klage gegen die von der Bahn eingeräumt­e Monopolste­llung der Taxigenoss­enschaft auf den Halteplätz­en vor dem Hauptbahnh­of.

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RP-FOTO: ANNE ORTHEN Der Anbieter Taxi Ruf ist unter der 211 211 erreichbar – der Streit um diese Telefonnum­mer geht bald vor Gericht.

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