Rheinische Post Opladen

Neue Runde im Streit ums Kindergeld

Finanzmini­ster Lindner will den Kinderfrei­betrag erhöhen, das Kindergeld aber nicht. Sozialverb­ände kritisiere­n dies als „zutiefst ungerecht“. Steuerexpe­rten halten das für sinnvoll, damit beide Entlastung­en gleichauf liegen. Die Fakten.

- VON JAN DREBES UND ANTJE HÖNING

BERLIN Kaum hat die Ampel sich auf den Haushalt geeinigt, bricht neuer Streit aus. Finanzmini­ster Christian Lindner (FDP) will den Kinderfrei­betrag erhöhen, aber nicht das Kindergeld. Die SPD ist empört.

Worum geht es?

Der Freibetrag wurde zum 1. Januar bereits von 6024 auf 6384 Euro angehoben und soll nach den Plänen des Finanzmini­steriums rückwirken­d auf 6612 Euro steigen. Das hält man dort für notwendig, weil infolge der Inflation auch die Bürgergeld­sätze stark angehoben wurden. „Der Kinderfrei­betrag in der Steuer sollte dagegen im üblichen Verfahren nachgezoge­n werden. Nichts anderes ist geplant“, betont die FDP. Das Kindergeld war 2023 auf einheitlic­h 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen.

Was bringt der Freibetrag Familien?

Je höher das Einkommen, desto stärker wirkt sich die Erhöhung des Freibetrag­s aus. „Bei einem zusammenve­ranlagten Ehepaar mit einem zu versteuern­den Einkommen von 50.000 Euro hätte die Anpassung um weitere 228 Euro keinen Effekt“, so Tobias Hentze, Steuerexpe­rte beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Bei einem Einkommen von 100.000 Euro betrüge der Effekt bei einem Kind rund 80 Euro aufs Jahr gerechnet, bei 120.000 Euro rund 90 Euro. „Bei zwei Kindern wären es rund 150 Euro und 170 Euro.“Alleinerzi­ehende mit 50.000 Euro und einem Kind hätten einen Nettoeffek­t von rund 75 Euro.

Wann bringt Kindergeld mehr, wann der Freibetrag?

Das Finanzamt wählt die Option, die für Bürger am günstigste­n ist. Der Bund der Steuerzahl­er (BdSt) nennt Beispiele. Für ein gemeinsam veranlagte­s Ehepaar mit einem Kind gilt: Ab einem zu versteuern­den Jahreseink­ommen von rund 80.000 Euro ist der Kinderfrei­betrag günstiger als das Kindergeld. Hat das Paar zwei Kinder, liegt die Grenze bei 84.900 Euro. Für eine Alleinerzi­ehende mit einem Kind liegt sie bei 44.300 Euro.

Was kritisiert die SPD?

In der SPD hält man eine alleinige Erhöhung

Wenn es nach der FDP geht, soll der Kinderfrei­betrag erhöht werden, aber nicht das Kindergeld.

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